Urlaubsanspruch nach Kündigung?

2 Antworten

Wie viel Jahresurlaub hast Du denn? Der Mindesturlaub von vier Wochen steht Dir auf alle Fälle zu.

Wenn es mehr als die vier Wochen gibt und Du hast arbeits-/tarivertraglich keine "Zwölftelregelung", steht Dir der höhere Urlaub auch zu.

Ja, dir steht mindestens der volle gesetzliche Jahresurlaub von 4 Wochen zu. Hinsichtlich eines eventuellen den gesetzlichen Mindestanspruch ueberschreitenden vertraglichen Urlaubsteils kommt es dann auf den Vertrag an.


eharms 
Fragesteller
 06.02.2024, 12:04

Vielen Dank, dann weiß ich Bescheid. Habe 30 Tage vertraglich. Liebe Grüße Eileen

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DerCaveman  06.02.2024, 12:10
@eharms

Dann kann es dir - je nach Vertrag - passieren, dass du tatsaechlich nur einen Anspruch auf di gesetzlichen 4 Wochen haben wirst (20 Tage bei einer 5 Tage Woche).

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