Urlaubsanspruch nach Kündigung (Azubi)?

3 Antworten

Wenn du nach dem 30.Juni aufhoerst und das Ausbildungsverhaeltnis dann bereits laenger als 6 Monate bestanden hat, hast du mindfestens einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub von mindestens 4 Wochen (bei Minderjaehrigen je nach Alter etwas mehr).

Hinsichtlich eines vertraglichen Urlaubsteils, der den gesetzlichen Minestanspruch ueberschreitet, kommt es auf den Vertrag an. Der gesetzliche Mindestanspruch besteht aber auf alle Faelle.

In der Regel beträgt der Urlaubanspuch pro rata der Anstellungszeit.

Det genaue Anspruch sollte auch auf dem Ausbildungsvertrag aufgeführt sein.

Guck doch einfach auf den Lohnzettel. Ansonsten kannste grob 2 Tage pro Monat rechnen. Wenn du im Januar angefangen hast bspw.