Urlaubsanspruch nach Kündigung (Azubi)?
Hallo zusammen,
ich kündige jetzt diesen Freitag mein Ausbildungsverhältnis, da ich kommendes Semester anfange zu studieren.
Was ich allerdings nicht wirklich verstehe ist mein Urlaubsanspruch.
In der Berufsschule haben wir gelernt, dass man nach dem 6.Monat des Jahres den vollen Resturlaubsanspruch übrig hätte (in meinem Fall wären das jetzt noch 15 Tage von 30).
Meine Eltern sagen allerdings mir 1/12 des Urlaubs pro voll gearbeiteten Monats ( 30:12 = 2,5 2,5*7=17,5 --> dann hätte ich ja nur noch 3 tage Urlaub übrig??)
Was davon ist jetzt richtig?
3 Antworten
Wenn du nach dem 30.Juni aufhoerst und das Ausbildungsverhaeltnis dann bereits laenger als 6 Monate bestanden hat, hast du mindfestens einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub von mindestens 4 Wochen (bei Minderjaehrigen je nach Alter etwas mehr).
Hinsichtlich eines vertraglichen Urlaubsteils, der den gesetzlichen Minestanspruch ueberschreitet, kommt es auf den Vertrag an. Der gesetzliche Mindestanspruch besteht aber auf alle Faelle.
In der Regel beträgt der Urlaubanspuch pro rata der Anstellungszeit.
Det genaue Anspruch sollte auch auf dem Ausbildungsvertrag aufgeführt sein.
Guck doch einfach auf den Lohnzettel. Ansonsten kannste grob 2 Tage pro Monat rechnen. Wenn du im Januar angefangen hast bspw.