Urlaubsanspruch?
Moin. Ich habe 30 Tage im Jahr Urlaub.
Verdiene also 2,5 Tage pro Monat.
Ich bin seit über einem Jahr in der Firma beschäftigt.
Wann darf oder darf ich überhaupt die vollen 30 Tage nehmen? Da ich ja rein rechnerisch erst im Dezember die vollen 30 Tage „verdient“ habe.
7 Antworten
Wenn das Arbeitsverhaeltnis schon laenger als 6 Monate besteht, entsteht bereits an jedem 1. Januar der Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindestanspruch von 4 Wochen. Scheidet man dann vor dem 1. Juli wieder aus, reduziert sich der Anspruch auf 1/12 des davon fuer jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhaeltnis im betreffenden Kalenderjahr bestanden hat. Hat man dann allerdings schon mehr Urlaub erhalten, als einem anteilig zusteht, darf der Arbeitgeber das dafuer gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurueck verlangen.
Dies alles betrifft aber erst einmal nur den gesetzlichen Mindestanspruch auf 4 Wochen/Jahr. Hinsichtlich darueber hinausgehender vertraglicher Urlaubsteile kann etwas anderes wirksam vereinbart werden.
Den Anspruch hast du bereits mit 01.01.xx, wenn du bereits seit einem Jahr im Dienst bist.
Anders sieht es aus, wenn du frisch anfängst. Da bekommst du anteilig 1/12 deines Anspruchs nach der Probezeit.
Und Urlaub kannst du mit in das neue Jahr nehmen. Du bist nicht dazu gezwungen, ihn voll zu nehmen. Bedenke aber, je nach Regelung, kannst du den alten Urlaub bis 31.03.xx des Folgejahres nehmen.
Du kannst ihm das vor dem Latz knallen
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__4.html
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Besten Dank. Das werde ich auch machen. Dankeschön für deine Unterstützung
Den vollen Urlaubsanspruch hast du meines Wissens nach Ende der Probezeit.
Nach der Probezeit steht dir der gesamte restliche Urlaubsanspruch fürs laufende Jahr zu. So ist das in den meisten Firmen geregelt.
Gehen wir davon aus das du in den 6 Monaten Probezeit jeweils 2,5 Tage pro Monat Urlaub gemacht hast. Dann steht dir nach dem Ende der Probezeit noch 15 Tage Urlaub zu die du theoretisch direkt am Stück nach dem Ende der Probezeit nehmen kannst.
Nachdem die Probezeit beendet ist hast du automatisch im Folgejahr ab dem 01.01. den vollen Anspruch auf die gesamten 30 Tage. Theoretisch könntest du also auch erst Mitte Februar Anfangen zu arbeiten^^
LG
Juli
Danke Juli. Noch besser weil du das aus eigener Erfahrung weißt. Vielen lieben Dank für dein Antwort.
Der Urlaubsanspruch beginnt am 1.1.
Theoretisch darfst du also bereits ab Jahresbeginn den vollen Urlaub nehmen.
In Deutschland haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf zwei Wochen zusammenhängenden Urlaub am Stück, also mindestens 10 Werktage bei einer 5-Tage-Woche oder 12 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Der Arbeitgeber muss diesen Urlaub gewähren, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe oder persönliche Gründe des Arbeitnehmers dagegen sprechen.
In den Ferien werden normalerweise Familien mit Kindern bevorzugt
Evtl gibt's auch Zeiten mit generellen Schließung, z.b. zwischen Weihnachten und Neujahr.
Dann musst du natürlich noch soviel Urlaubstage dafür aufheben.
Ansonsten kannst du deinen Urlaub planen und muss ihn mit dem Arbeitgeber absprechen
30Tage Sommerurlaub wirst du aber kaum bekommen.
In 2-3 längeren Urlauben und Rest in einzelnen Tagen sind üblich
Das denke ich auch. Hab ja auch dazu recherchiert. Aber mein AG sieht das anders.
Und mir erschließt sich nicht wie ich dann Urlaub nehmen soll, wenn ich nach deren Logik ja nicht genug Tage verdient habe bzw. erarbeitet habe. Da ich ja bereits im 2ten beschäftigungsjahr bin.