Urlaub befristeter Arbeitsvertrag?

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Nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 4 "Wartezeit" hast Du für das Jahr 2023 Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, da das Arbeitsverhältnis bei seiner Beendigung in der 2. Jahreshälfte länger als 6 Monate bestanden haben wird.

Dieser Anspruch betrifft zunächst nur den gesetzlichen Urlaub.

In Deinem Vertrag, der Dir einen über den gesetzlichen Anspruch hinausgehenden Urlaub gewährt, ist geregelt, dass bei einem unterjährigen Ausscheiden (wenn das Arbeitsverhältnis wie bei Dir vor dem 31.12. beendet wird) der Urlaub anteilig berechnet wird: 1/12 für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses.

Bei dieser anteiligen Berechnung darf aber der gesetzlichen Anspruch von von 24 Werktagen - bei einer 6-Tage-Woche, entsprechend 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche, 16 bei einer 4-Tage-Woche usw. - nicht gekürzt werden.

Du hast einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen; das Arbeitsverhältnis (die Zeit bis zum 10.02. ist hier mit zu berücksichtigen; es wird also ab dem 01.01. gerechnet) wird bei bei seiner Beendigung 9 Monate bestanden haben. Wegen der anteiligen Berechnung hast Du also Anspruch auf 9/12 des Jahresurlaubs von 30 Tagen für das Kalenderjahr 2023 (gerechnet, wie gesagt, ab dem 01.01.), also Anspruch auf 22,5 Tage, die auf 23 Tage aufzurunden sind (so BUrlG § 5 "Teilurlaub" Abs. 2).

Bei einer 5-Tage-Woche wird dadurch also der gesetzliche Urlaubsanspruch (20 Arbeitstage) nicht beschnitten; hast Du jedoch eine 6-Tage-Woche, wäre der anteilige Urlaub von 23 Tage zu niedrig, Du hättest dann Anspruch auf 24 Tage.