Urlaubsanspruch?

JeBo92  07.02.2025, 16:41

Warst du mal in Vollzeit und hast das auch noch im Vertrag stehen und gehst erst in die 4 Tage Woche oder ist das ein Teilzeitvertrag?

phillippjonas 
Beitragsersteller
 07.02.2025, 17:21

Vor 3 Ja.,auf mein Wunsch,binn ich auf 4 Tage umgestiegen (32St), dieses ist auch im neuen Arbeitsvertrag festgelegt worden: 4 Arbeitstage/Woche, 32 St. ,28 Url.Tage.

6 Antworten

Die Urlaubstage sind im Arbeitsvertrag festgehalten.

Weil auch ein Arbeitsvertrag durchaus mündlich geschlossen werden kann, ist auch eine mündliche Vertragsänderung möglich. Die Änderung muss also nicht zwingend schriftlich vorliegen, dies wird jedoch empfohlen, um Streitpotential zu vermeiden.

Wichtig für dich ist allerdings: Änderungen am Arbeitsvertrag bedürfen die Zustimmung beider Parteien. Dein Arbeitgeber kann also nicht einfach eine Änderung beschließen, wenn du dem gar nicht zustimmst.


JeBo92  07.02.2025, 16:42

Das kommt ganz darauf an, ob er mal in Vollzeit gearbeitet hat und ob dieser Vertrag dazugehört. Der Chef hat das Recht, den Urlaub anzupassen, wenn nachträglich in Teilzeit gewechselt wird.

NKK79WFZ  08.02.2025, 09:16
@JeBo92

Ja, sonst würde bei Teilzeit der Urlaubsanspruch explodieren.

Urlaubstage stehen im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag. Weicht der Chef davon ab, tritt ein neuer Arbeitsvertrag in kraft.

Urlaub wird in WOCHEN gewährt, nicht in TAGEN.

Wenn die gleiche Anzahl an Urlaubswochen dabei rauskommt, er also von einer 5 auf eine 4 Tage Woche umrechnet ist dies rechtens.

Einerseits schreibst du, dass dir kein neuer Arbeitsvertrag ausgehaendigt wurde, andererseits aber auch, dass der neue Arbeitsvertrag einen unveraenderten Anspruch auf 28 Urlaubstage beinhalte. Woher weisst du das denn, wenn dir ueberhaupt kein neuer Vertrag vorliegt?

Wie du es darstellst, wurde dir aber gar kein Urlaubsanspruch gekuerzt, sondern der bestehende von 5 Wochen und 3 Tagen beibehalten. Du hattest vorher bei einer 5 Tage Woche 28 Tage (5 Wochen a 5 Tage plus 3 Tage) und hast jetzt bei der 4 Tage Woche mit 23 Urlaubstagen ebenfalls 5 Wochen und 3 Tage (5 Wochen a 4 Tage plus 3 Tage).

Also wo ist jetzt das Problem? Oder hattest du erwarten, durch die Reduzierung der woechentlichen Arbeitstage von ehemals 5 auf jetzt 4 mehr als eine Woche zusaetzlichen Urlaub zu bekommen?

Nun kommt es auch noch auf die Anzahl der Urlaubstage pro Woche Urlaub an. Wenn ich aber so nachrechne stimmt meine Vermutung ja auch nicht da müßtest du einen Tag mehr haben. Wenn du in einer Gewerkschaft bis las mal den Vertrag prüfen ob er überhaupt zulässig ist.