Wie viele Urlaubstage stehen mir zu wenn ich am 16.11. angefangen habe?

1 Antwort

Da hilft ein Blick ins Bundesurlaubsgesetz:

§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a)
für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;

Es zählen also nur volle Monate, d.h. dieses Jahr hast du nur einen vollen Monat.

28/12 * 1 ergibt 2,3333 also gerundet 2 Tage.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
moreblack  11.12.2021, 14:14

Wobei sich das Bundesurlaubsgesetz streng genommen auf den gesetzlichen Urlaub bezieht, der 20 Tage bei einer 5 Tage Woche beträgt, das ändert jedoch nichts. 20/12 * 1 = 1,66666, gerundet 2.

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Familiengerd  11.12.2021, 16:15
ergibt 2,3333 also gerundet 2 Tage.

Nein, denn es wird nicht abgerundet.

Der Bruchteil von 0,333 ist "minutengenau" abzugelten.

1,66666, gerundet 2

Das - Aufrundung ab 0,5 - ist richtig.

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moreblack  11.12.2021, 16:38
@Familiengerd

Wenn ich ganz sicher wüsste, dass Sie die Frage auch beantworten, würde ich es bleiben lassen, da ich immer ein Detail übersehe...

Allerdings war bei mir vor einigen Jahren auch einmal anteiliger Urlaub der Fall, da wurde definitiv abgerundet...

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Familiengerd  11.12.2021, 17:16
@moreblack

Es ist aber so.

Zitat aus einem Arbeitsrechtskommentar:

Entsteht ein Teilurlaubstag von mindestens einem halben Urlaubstag, so ist dieser auf einen vollen Urlaubstag aufzurunden. Teilurlaubsansprüche von weniger als einem halben Tag sind durch Befreiung von der Arbeitspflicht zu gewährten oder nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis abzugelten (BAG 26.1.1989 - 8 AZR 730/87).

Quelle: Peter Wedde (Hrsg.), Arbeitsrecht - Kompaktkommentar zum Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen, 2., überarbeitete Auflage 2010, Bund-Verlag GmbH, Frankfurt am Main, Seite 751, Rd-Nr 13 zu BUrlG § 5 Teilurlaub

Anders verhält es sich nur, wenn bei der Berechnung eines Vollurlaubs z.B. wegen Teilzeitarbeit ein Urlaubsanspruch mit einem Teilurlaubstag von weniger als einem halben Tag entsteht - hier wird dann auf den vollen Tag abgerundet.

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