Befristeter Arbeitsvertrag. Muss ich nach Auslaufen des Vertrages weiter gehen?

3 Antworten

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Wenn du nach dem Ende eines befristeten Vertrags zur Arbeit gehst und dich dort keiner wieder wegschickt, entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Diese Möglichkeit scheint sich dir also gerade zu bieten ;).

Wenn du das aber nicht möchtest, dann sprich einfach mal deinem Vorgesetzten gegenüber an, dass dein Vertrag ja endet und du dich somit wunderst, im Februar eingeteilt zu sein. Das wäre dann auch der Moment, wo du sagen kannst (und solltest), dass du kein Interesse an einer Verlängerung hast.

Kündigen musst du nicht, wenn der Vertrag befristet ist. Das ist ja Sinn von Befristungen ;).

Bedenken solltest du allerdings, dass du dich schon im Oktober beim Amt hättest melden müssen, um keine Sperre beim ALG 1 zu riskieren. Spätestens jetzt solltest du diese Meldung dringend nachholen und nicht bis Ende Januar warten! Also, außer du kannst problemlos aus deinem Ersparten oder anderen Quellen drei Monate überbrücken, inklusive Krankenversicherung, sofern es nicht nur um einen Nebenjob neben Schule oder Studium geht und du somit ohnehin auf anderem Weg sozialversichert bist und dein Lebensunterhalt finanziert wird...

In der Regel muss man sowieso einen neuen Vertrag unterschreiben. Du kannst einfach nicht mehr erscheinen. Der Vertrag läuft aus und solange kein neuer aufgesetzt und unterschrieben wurde, können sie dich eigentlich nicht einplanen 🤷. So einfach.

Du solltest mit deinem Arbeitgeber darüber sprechen.