Arbeitsvertrag kündigen trotz Befristung?
Hallo, mein Arbeitsvertrag läuft am 30.11 aus. Der Vertrag war von Anfang an befristet für 4 Monate, da eine Person erkrankt worden ist und ich daher den Arbeitsvertrag für 4 Monate unterschrieben habe.
Nun wird mir aber gesagt, dass ich trotzdem eine Kündigung einreichen muss, weil das Angebot einer Verlängerung da war.
Macht das Sinn?
Ja, mir wurde tatsächlich mündlich das Angebot gemacht, dort weiter zu arbeiten. Das habe ich jedoch abgelehnt, da ich viel lernen muss.
Macht es dann trotzdem Sinn eine Kündigung abzugeben, obwohl im Vertrag steht, dass mein Vertrag am 30.11 ausläuft?
Konsequenzen?
Danke
6 Antworten
Nun wird mir aber gesagt, dass ich trotzdem eine Kündigung einreichen muss, weil das Angebot einer Verlängerung da war.
Blödsinn.
Entweder hat hier jemand überhaupt keine Ahnung oder man will Dich "ärgern".
Solange Du die angebotene Verlängerung des Arbeitsvertrags nicht unterschrieben und auch nicht nach Ablauf der Befristung ohne schriftlichen Arbeitsvertrag/Verlängerung weiter zur Arbeit gegangen bist, ist überhaupt nichts vereinbart.
Du musst keine Kündigung schreiben. Du arbeitest bis zum 30. November, da läuft Dein Vertrag aus und sagst dann Tschüss.
Keine Kündigung einreichen. Es bedarf keiner Erklärung. Zu nichts drängen lassen.
Der Vertrag endet mit dem 30.11.2019.
Das ist völlig unerheblich, solange dir kein schriftlicher Vertrag vorliegt wo du dir es Verlängerung zustimmst, ist das völlig egal. Du bitte nicht selbst kündigen, du siehst am Ende kein Geld vom Arbeitsamt
Arbeitsverträge bedürfen nicht der Schriftform. Auch ein mündlicher oder durch konkludente Handlung wären gültig. Nur schwerer beweisbar.
Am 30.11. ist dein letzter Tag, einer Verlängerung musst Du nicht zustimmen wenn Du nicht möchtest und kündigen musst Du auch nicht.
Ein Gesetz für was ? Dein Vertrag läuft regulär zum 30.11. aus, dies ergibt sich aus deinem Vertrag.
Ja gibt es. Das SGB. Aber danach darfst du eine Verlängerung nur ablehnen wenn du wichtige Gründe dafür hast. Viel lernen ist kein wichtiger Grund.
Soweit ich weiß muss das alles schriftlich festgehalten werden.
Du hast einen befristeten Vertrag und wenn der ausläuft und du keine Verlängerung vereinbart hast bist du raus.
Klar kann es nicht schaden sowas schriftlich einzureichen, aber denke nicht das es einen Unterschied macht.
Dementsprechend müsstest du keine Kündigung einreichen.
Völliger Blödsinn, und du kündigst bitte auf gar keinen Fall selbst.
Konsequent wäre, dass du vom Arbeitsamt gesperrt bist für drei Monate und kein Geld siehst.
Wenn sie dir eine Verlängerung anbieten, dann sollen sie dir schriftlich tun, ansonsten hat dies erstmal keine Auswirkung.
Dein Vertrag ist auf 4 Monate begrenzt und endet automatisch am 30.11. Da muss niemand kündigen.
Es wird aber damit argumentiert, dass mir eine Verlängerung angeboten worden ist.