Arbeitsvertrag kündigen trotz Befristung?

6 Antworten

Nun wird mir aber gesagt, dass ich trotzdem eine Kündigung einreichen muss, weil das Angebot einer Verlängerung da war.

Blödsinn.

Entweder hat hier jemand überhaupt keine Ahnung oder man will Dich "ärgern".

Solange Du die angebotene Verlängerung des Arbeitsvertrags nicht unterschrieben und auch nicht nach Ablauf der Befristung ohne schriftlichen Arbeitsvertrag/Verlängerung weiter zur Arbeit gegangen bist, ist überhaupt nichts vereinbart.

Du musst keine Kündigung schreiben. Du arbeitest bis zum 30. November, da läuft Dein Vertrag aus und sagst dann Tschüss.

Keine Kündigung einreichen. Es bedarf keiner Erklärung. Zu nichts drängen lassen.

Der Vertrag endet mit dem 30.11.2019.

Neuefragen2018 
Fragesteller
 01.11.2019, 14:52

Es wird aber damit argumentiert, dass mir eine Verlängerung angeboten worden ist.

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LittleMac1976  01.11.2019, 14:57
@Neuefragen2018

Das ist völlig unerheblich, solange dir kein schriftlicher Vertrag vorliegt wo du dir es Verlängerung zustimmst, ist das völlig egal. Du bitte nicht selbst kündigen, du siehst am Ende kein Geld vom Arbeitsamt

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freisel  01.11.2019, 15:17
@LittleMac1976

Arbeitsverträge bedürfen nicht der Schriftform. Auch ein mündlicher oder durch konkludente Handlung wären gültig. Nur schwerer beweisbar.

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PeterSchu  01.11.2019, 17:22
@freisel

Es ist aber keine konkludente Handlung, wenn eine Seite ein Angebot macht und die andere Seite nicht zustimmt.

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Am 30.11. ist dein letzter Tag, einer Verlängerung musst Du nicht zustimmen wenn Du nicht möchtest und kündigen musst Du auch nicht.

Neuefragen2018 
Fragesteller
 01.11.2019, 14:52

Gibt es dazu ein Gesetz.

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Antitroll1234  01.11.2019, 15:02
@Neuefragen2018

Ein Gesetz für was ? Dein Vertrag läuft regulär zum 30.11. aus, dies ergibt sich aus deinem Vertrag.

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freisel  01.11.2019, 15:14
@Neuefragen2018

Ja gibt es. Das SGB. Aber danach darfst du eine Verlängerung nur ablehnen wenn du wichtige Gründe dafür hast. Viel lernen ist kein wichtiger Grund.

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Soweit ich weiß muss das alles schriftlich festgehalten werden.
Du hast einen befristeten Vertrag und wenn der ausläuft und du keine Verlängerung vereinbart hast bist du raus.

Klar kann es nicht schaden sowas schriftlich einzureichen, aber denke nicht das es einen Unterschied macht.

Dementsprechend müsstest du keine Kündigung einreichen.

Völliger Blödsinn, und du kündigst bitte auf gar keinen Fall selbst.

Konsequent wäre, dass du vom Arbeitsamt gesperrt bist für drei Monate und kein Geld siehst.

Wenn sie dir eine Verlängerung anbieten, dann sollen sie dir schriftlich tun, ansonsten hat dies erstmal keine Auswirkung.

Dein Vertrag ist auf 4 Monate begrenzt und endet automatisch am 30.11. Da muss niemand kündigen.

freisel  01.11.2019, 15:12

Bis auf den 3. Absatz würde ich dem zustimmen.

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