Ehemaliger Vermieter brachte Namensschilder an!?

Kürzlich bekam ich einen Brief vom Mahn-Gericht. Ich soll 6.000,- EUR für einen damaligen Strom-Bezug, bezahlen. Mir wurde demgemäß damals (2018) ein Mahn- und auch ein Vollstreckungsbescheid, zugestellt. Da ich nicht einsprach, wurden diese gültig.

Ich habe nun sofort dagegen eingesprochen und berechtigt moniert, dass ich von dieser Forderung, und diesem MB und VB gar nichts weiß.

Damals, als ich noch dort wohnte, gab es tatsächlich einen Schuldbetrag von 4.000,- EUR, den ich dann in Bar, gg. Quittung, an einen Gerichtsvollzieher, in dessen Sprechstunde, zahlte.

Die weiteren Strom-Kosten brachte ich dann nicht immer auf, es kann durchaus ein Betrag offen stehen. Durch private große Probleme und Umstürze, und einen Umzug, blieb dann etwas ungeklärt.

Fakt ist, dass ich jene 4.000,- EUR offensichtlich noch einmal zahlen soll. Das geht aus keinem Grund.

Ich setzte mich nun, mit dem damaligen Stromanbieter in Verbindung, und forderte eine genaue Forderungsaufstellung per Post oder Email an, um mir einen detaillierten Überblick zu verschaffen. Aber die Dame dort wollte es nur telefonisch besprechen, was für mich nicht akzeptabel war.

Dort besteht man auf Zahlung, weil mir MB und VB zugestellt wurden. Problem ist aber, dass ich schon vorher auszog, und mein Name an Klingel / Briefkasten natürlich entfernt hatte. Ich weiß aber, dass der damalige Vermieter dort ein echter Sauhund ist, der sich über vieles hinweg setzt. Von einem and. Mieter, der zuvor ausgezogen war, weiß ich, lagen etliche Brief in einem Raum des Hauses, wo der Vermieter allein Zutritt hat. Er ist neugierig und übergriffig.

Sein damaliger Job (vor Renteneintritt) hatte auch viel mit dem betreffenden Stromanbieter zu tun, diese Personen kennen sich sehr gut, und ich gehe zwangsläufig davon aus, dass er einfach gemauschelt hat, und meinen Namen, zumindest dann, wenn die betreffenden Briefe unterwegs waren, angebracht hatte. Sonst wäre es nicht zugestellt worden.

Ich habe dem Mahn-Gericht gegenüber alles erklärt, und es gab ab, an ein Landgericht, wo nun der Anwaltszwang herrscht. Zunächst wolle man dort klären, ob mein Einspruch fristgerecht einging, dann in der Sache selbst weiter machen.

Nun kann ich aber keinen RA, zumal bei dem Streitwert, bezahlen. Auch überlege ich, ob ich den damaligen Vermieter anzeige, weil es ein Eingriff in das Post-Geheimnis war. Ich muss binnen 3 Wochen reagieren.

Was würdet ihr tun ?

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Du hast doch eine Quittung, wie du schreibst. Also alles in Ordnung.

Hättest du die nicht, müsstest du die 4000,- € jetzt tatsächlich nochmal bezahlen.

Der Vollstreckungsbescheid ist 30 Jahre gültig und der Gläubiger kann so oft vollstrecken kommen wie er lustig ist. Du müsstest jedesmal beweisen dass du die Forderung bereits beglichen hast.

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Wer die Miete nun letztendlich zahlt ist irrelevant. Er ist Mieter und kann natürlich den Auszug verlangen.

Soweit die Theorie. Wenn ihr aber verheiratet seid ist die streitbefangene Wohnung die eheliche Wohnung. Und da kann der eine Partner den Anderen eben nicht so leicht rauswerfen. Die Ehe steht in Deutschland eben unter einem ganz besonderen Schutz.

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Rechtens ist das nicht. Über einen Schichttausch hättest du ihn aber vorher informieren müssen. Eine Ermahnung ist da allemal angebracht.

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Bei Verträgen gilt Grundsätzlich: Pacta sunt servanda. Auf deutsch: Verträge müssen eingehalten werden.

Grundsätzlich kann der Verkäufer verlangen was er möchte wenn er einer Vertragsannullierung zustimmt.

Der Rest der Ereignisschilderung ist ziemlich unglaubwürdig. Welcher Verkäufer lässt sich schon darauf ein, dass ein anderer als Käufer unterschreibt als der im Vertrag Genannten.

Der Vertrag bleibt dennoch gültig. Die Frage ist nur wer ihn geschlossen hat. Du oder deine Freundin. Das muss im Streitfall ein Gericht entscheiden.

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Das hat es in Deutschland schon mal gegeben, in Hamburg. Und mussten wieder entfernt werden. Wurde auch mal im Fernsehen drüber berichtet. extra 3.

https://www.youtube.com/watch?v=H1Nc0pt_vBY

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Rufmord gibt es nicht. Du solltest es jetzt aber erst einmal unterlassen was über ihn zu verbreiten. Man muss die Situation ja nicht unnötig eskalieren lassen.

Strafantrag gegen dich kann er natürlich stellen.

Solange dein Strafantrag gegen ihn noch nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt hat, gilt er in dieser Angelegenheit noch als unschuldig. Du darfst also nichts anderes in Umlauf bringen.

Dass es hier um Mann gegen Frau geht, tut nichts zur Sache.

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Wo stand deine Waschmaschine denn? Der Keller ist groß.

Stand die in dem dir überlassenen Kellerraum oder im Waschkeller?

Wenn die Maschine im Waschkeller stand hast du gute Chancen dass der Vermioeter dir den Schaden ersetzen muss. Es sei denn, im Mietvertrag oder in der für dich gültigen Fassung der Hausordnung steht explizit drin dass das Abstellen von Geräten im Waschkeller nicht gestattet ist oder du den Waschkeller nicht benutzen darfst.

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Nachbaren und Kinderlärm?

Mein Anliegen ist keine Frage auf der man konkret Antworten kann. Ich bitte eher um eure Sicht der Dinge, damit ich nicht nur meinen eigenen Standpunkt sehe.

Wir wohnen in einem 4-Familienhaus. Wir sind jedoch die einzige Familie mit Kindern (6 und 2 Jahre) in dem Haus.

Wir wohnen im EG und direkt neben uns wohnt eine Single-Frau.

Natürlich machen wir mit zwei Kindern am meisten Krach. Jetzt bin ich jedoch wiederholt mit meiner direkten Nachbarin aneinander geraten, weil sie sich konkret über den Lärm am Morgen beschwert hat.

Sie arbeitet 3-Schichten und beschwert sich bei mir, dass meine Kinder im Flur beim Schuhe anziehen zu laut wären und wir keine Rücksicht auf ihr Schichtsystem nehmen.

Ich verstehe sie einerseits, andererseits weiß ich selbst nicht immer, wann sie welche Schicht hat (ob sie überhaupt zu Hause ist) noch kann ich zwei Kleinkindern nicht auf stumm schalten. Ich bitte sie täglich darum, morgens beim Schuhe anziehen sowie generell früh nicht unnötigen Krach zu machen. Leider fliegen halt bei Geschwistern auch mal die Fetzen oder es wird im Hausflur gestritten.

Die Nachbarin beschwert sich, dass wir einen kleinen Schuhschrank mit Schuhen vor unserer Tür haben. Allerdings hat sie leicht reden, wenn man alleine in einer Wohnung wohnt und wir die gleiche Wohnungsgrösse mit 4 Menschen und deren Schuhen bewohnen. Gerade im Winter kann ich nasse Schuhe ja nicht alle mit rein nehmen, sondern muss wohl für 4 Menschen die Schuhe VOR der Türe ausziehen und dort lagern.

Ich würde einfach gerne von euch wissen, ob ihr auch ihrer Ansicht seid, dass wir rücksichtslos sind und zu viel Krach machen oder ob ihr nachvollziehen könnt, dass zwei Kinder in einem Mehrfamilienhaus durchaus morgens einfach auch mal lauter sind. Mein Mann arbeitet bereits unterschiedliche Schichten, ich kann mich zusätzlich doch nicht auch noch nach dem Schichtplan diverser Nachbaren richten und meinen Kindern total das Reden morgen verbieten.

Habt ihr einen Tipp für mich? Wie bewertet ihr die Situation?

Vielen herzlichen Dank euch für offene, konstruktive Meinung.

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Also der Schuhschrank hat im Treppenhaus nichts zu suchen. Das Treppenhaus gehört nicht zum Individualraum und ob der Vermieter den Schuhschrank duldet ist irrelevant. Das ist schon versicherungstechnisch problematisch. Auch Schuhe ob Nass oder Trocken dürfen im Treppenhaus nicht gelagert werden.

Wenn deine Kinder es nicht hinbekommen sich gemeinsam gesittet die Schuhe anzuziehen, dann müssen sie das halt getrennt machen.

Ob deine Nachbarin rechtlich was unternehmen kann hängt vom Einzelfall ab. Wenn sie zuerst dort gewohnt hat und zu dem Zeitpunkt für sie noch nicht absehbar war, dass Kinder dort einziehen werden, kann sie es versuchen. Hast du dort schon gewohnt als sie einzog sehen die Chancen nicht ganz so gut für die schichtarbeitende Nachbarin aus.

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Du kannst das zur Anzeige bringen, müsstest aber logisch erklären warum du erst jetzt rechtliche Schritte einlegst.

Dein Freund könnte Strafantrag stellen müsste aber selbiges erläutern.

Der Straftatbestand der hier erfüllt wurde, wäre üble Nachrede, wenn der Verfasser des Briefes zum Zeitpunkt des Verfassens nicht genau wusste, ob seine Tatsachenbehauptungen stimmen. Wenn er da schon wusste, sie stimmen nicht, wäre der Tatbestand der Verleumdung erfüllt.

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Darf man auch eigentlich nicht. Aber wenn man in ein Stadion geht, stimmt man mit betreten des Stadions den AGBs des Stadionbetreibers zu. Und darin erklärt man sich mit Bild- und Tonaufnahmen einverstanden.

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Kommt darauf an was zu welchem Preis du bestellt hast. Online musst du mindestens 18 Jahre alt sein um Kaufverträge abschließen zu können. Wenn du das zum Bestellzeitpunkt nicht warst ist der ganze Vertrag rechtswidrig und auch Versandkosten musst du nicht bezahlen.

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Tabellenname: Speise

ID string wegen 01

Name string

Preis double wegen Kommazahl

Tabellenname: Inhaltsstoff

ID integer

Stoff string

Tabellenname: Verbindungstabelle

SpeiseID string (muss mit der Tabelle Speise identisch sein)

InhaltsstoffID integer (muss mit der Tabelle Inhaltsstoff identisch sein )

Der Primärschlüssel ergibt sich aus den beiden Attributen

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Erstmal Datumsfeld einfügen.

Dann via SQL einfügen.

Update Tabellenname.Name des Feldes = Datum Where Auswahlkriterium = Kriterium des gewünschten Datensatzes

Beispiel:

Update Kunde.Bestelldatum = '22.06.2021' Where Kunde.Kundennummer = 123456

Nach Ausführung würde im Feld Bestelldatum 22.06.2021 stehen die unter der Kundennummer 123456 stehen haben.

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Die Verhältnismäßigkeit spielt hier schon eine Rolle. Wenn ein unbewaffneter mich schlagen möchte und ich ihn über den Haufen schieße ist das nicht mehr von der Notwehr gedeckt. Das nennt man Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Aber ich glaube eher ihr seid euch nicht darüber im Klaren was Notwehr, und was Nothilfe ist. Für euch ist es vermutlich das Gleiche. Ist es aber nicht.

Es wäre überhaupt nur dann Notwehr wenn der Messermann den Autofahrer versuchen würde mit dem Messer anzugreifen. Wenn er jemand anderen angreifen würde wäre das Nothilfe.

Ob das aber noch gedeckt wäre, ist so pauschal schwer zu beantworten. Das müsste ein Gericht bewerten. Denn ob es erforderlich wäre, den Täter direkt mit dem Auto zu überfahren, um ihn von seinem Handeln abzubringen, ist mehr als fraglich.

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