Ist bei Verlängerung eines Arbeitsvertrages nach Krankheitsvertretung nur ein unbefristeter Vertrag möglich?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit der betreffenden Kollegin koennte jetzt nur dann ein neuer befristeter Vertrag geschlossen werden, wenn es dafuer einen anerkannten Sachgrund gibt (z.B. eine erneute Vertretung). Eine Befristung ohne Sachgrund waere hingegen nicht zulaessig. Eine solche darf nur wirksam vereinbart werden, wenn es vorher kein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhaeltnis beim gleichen Arbeitgeber gegeben hat.

Bei euch duerfte es anders sein, weil ihr bereits befristete Vertraege ohne Sachgrund haben duerftet und es sich dann nicht um neue Vertrage sondern um Verlaengerungen der bereits bestehenden befristeten Arbeitsverhaeltnisse handeln wuerde. Das ist bis zu 3 x und einer Gesamtdauer von insgesamt hoechstens 2 Jahren zulaessig (in bestimmten Sonderfaellen 4 oder auch 5 Jahren).

Aber warum seid ihr neidisch auf die Kollegin? Ist doch schoen, dass sie nun einen unbefristeten Vertrag hat. Anscheinend hat sie ihre Arbeit gut gemacht. Macht es auch so, dann habt ihr vielleicht ebenfalls eine Chance auf unbefristete Vertraege.

Adelana 
Fragesteller
 19.03.2020, 11:20

Danke für die einzig hilfreiche Antwort hier!

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auch eure Verträge können nicht immer wieder nur befristet sein, maximal 2x außer es liegt ein sachfremd vor.

warum freut man sich nicht, dass man Unterstützung bekommt, anstatt erstmal negativ zu denken?

Adelana 
Fragesteller
 19.03.2020, 09:29

Wir freuen uns nicht, weil nur diese eine Kollegin schon nach einem Jahr einen unbefristeten Vertrag bekommen hat. Alle anderen haben nach wie vor ein unsicheres Arbeitsverhältnis.

Wir finden das alle ungerecht.

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SirPeterGriffin  19.03.2020, 09:31
@Adelana

Ihr mögt das ungerecht empfinden, jedoch kennen wir eure vertraglichen Regelungen nicht. Und es kann sein, dass ihr ebenso solch ein Angebot bekommt.

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Naja, nicht unbedingt.

Es kommt darauf an, ob eine Befristung "mit Sachgrund" vorliegt oder eine mit "ohne Sachgrund".

Siehe dazu §14 TzBfG

Lese ich da einen gewissen Neidfaktor raus??? In 1. Linie ist es Sache des Arbeitgebers wen er wann wie einstellt, solange er die gesetzlichen Regeln einhält. Was sagt denn euer Personal- oder Betriebsrat dazu???

Da gönnt Einer dem Andern nichts...unabhängig davon, ob ihr das gut findet, bekommt sie einen unbefristeten Vertrag angeboten, sie freut sich zurecht. Wollt ihr dagegen etwa was unternehmen, falls die Gesetzeslage anders ist, damit ihr euch dann besser fühlt?

Armes Deutschland....