Dual Studium Urlaubsanspruch?
Hallo in meinem Vertrag stehen zwei Sätze:
„Der Urlaub kann nur in studienfreien Zeiten genommen werden.“
Mein Dual Studium besteht aus dem Wochenmodell, da ich drei Tagen im Betrieb und zwei Tage an der Hochschule bin. Heißt das, dass ich nicht zb. für die drei Tage Urlaub nehmen darf.
Ein zweiter Satz ist:
„Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Vertrages erworben.“
Was ist damit gemeint?
1 Antwort
- Du kannst nur Urlaub nehmen, wenn Du in der jeweiligen Woche keine Uni hast (Semesterferien)
- Ab dem 7. Monat (Beendigung Probezeit) wird der volle Urlaubsanspruch wirksam (auf das gesamte Jahr gerechnet). Zuvor nur (in der Regel) 2 pro Monat (aufsummiert, wenn nicht genommen).
Semesterferien = vorlesungsfreie Zeit und die hast du garantiert, da die Uni nicht jede Woche sein wird. Genau in dieser Zeit darfst Du dann auch Urlaub nehmen. Ob Du auch an den restlichen Tagen einer Woche Urlaub nehmen kannst, geht aus dem Wortlaut des Vertrags nicht eindeutig hervor. Diese Frage kann nur der Betrieb beantworten.
Aber ich habe keine Semesterferien. Kann ich zum Beispiel auch an den Tagen, wo ich arbeite Urlaub nehmen. Also wenn ich in der Woche auch Uni habe. Mir ist klar, dass ich zum Beispiel donnerstags und freitags kein Urlaub nehmen darf, da Anwesendheitspflicht herrscht. Aber könnte ich theoretisch die restlichen Arbeitstage in der Woche Urlaub nehmen zum Beispiel für zwei Tage.