Ausbildung nach der Probezeit kündigen wegen zu langem Arbeitsweg?
Hey Leute ich bin gerade in der Ausbildung zum Möbel und küchenmonteurin und habe vor ca 1-2 Monaten erfolgreich meine Probezeit bestanden. Jetzt würde ich aber gerne meine Ausbildung abrechen und kündigen, weil mir der weg zur arbeit einfach zu lang ist. Die letzte zeit kam ich auch leider teilweise in einer Woche 2 mal 1 Stunde zu spät. Ich habe mich aber auch immer entschuldigt und habe angerufen das ich zu spät komme wegen den öffentlichen verkehrsmitteln usw.. Jetzt wollte ich fragen, ob ich kündigen kann, wenn ich sage das mir der weg einfach zu weit ist und ich es einfach nicht mehr schaffe. und auch nicht mehr möchte soweit zu fahren? Ich brauche immer 1 stunde und 30 Minuten zu arbeit mit den öffentlichen. Ist das schon bzw reicht das als kündigungsgrund aus? Außerdem macht es mir auch keinen Spaß und mir ist die Arbeit auch zu körperlich Anstrengend.
Vielen dank für eure Antworten!
6 Antworten
Du kannst jederzeit kündigen. Egal welchen Grund, selbst mit diesem recht unverständliche Grund.
1:30 Minuten ist für einige Städte ganz normal. Ich fuhr früher 2 Stunden und noch einmal abends das selbe. Habe aber nicht gejammert, da es mir im Vorfeld klar war. Auch Kollegen haben solche Anfahrtszeiten.
Du wirst immer mal wieder Probleme haben und willst Du dann immer das Handtuch schmeißen?
Du kannst jederzeit kündigen. Egal welchen Grund, selbst mit diesem recht unverständliche Grund.
Das ist schlicht und einfach falsch.
Auszubildende können nach der Probezeit nur dann ordentlich kündigen (mit einer Frist von 4 Wochen), wenn sie sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen wollen oder sie eine Ausbildung ganz aufgeben wollen.
Der Grund muss in der Kündigung mitgeteilt werden.
Okay also der wahre Grund ist, dir ist die Ausbildung zu anstrengend. Kann man ja verstehen aber da musst du nicht irgendwas vorschieben. Denn den Arbeitsweg kannst du verkürzen in dem du näher an die Arbeitsstelle ran ziehst.
Kündigen kannst du immer auch ohne Angabe von Gründen aber wer selbst kündigt hat danach 3 Monate Sperre beim Amt.
- "Nach der Probezeit können Ausbilder und Auszubildender nur beim Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Ein solcher ist nicht erforderlich, wenn der Auszubildende seine Berufsausbildung aufgeben möchte."
Quelle: https://www.kanzlei-hasselbach.de/2018/kuendigung-und-kuendigungsschutz-von-auszubildenden/11/
direkt bis Punkt 8 Fazit scrollen
Die zusammenfassende Informationen (Punkt 8)nach diesem Link sind völlig unklar und nicht vollständig.
Für diese Frage gibt es ein Gesetz, das maßgeblich ist: das Berufsbildungsgesetz BBiG!
Dort heißt es in § 22 " Kündigung" Abs. 1 und 2:
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1.aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
(Die Passagen zu Deiner hier diskutierten - falschen - Aussage habe ich durch Fettdruck hervorgehoben.)
Außerdem:
Man sollte, wenn man sich auf eine solche Seite beruft, nicht nur selektiv lesen und das "rausspicken", was einem passt; denn unter Punkt 5 nach Deinem Link heißt es auf dieser Seite:
Will der Auszubildende seine Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen [Anmerk.: diese Hervorhebung durch mich], braucht er keinen wichtigen Grund, sondern kann mit einer Frist von vier Wochen kündigen. [...] Selbstverständlich gilt auch hier, dass die Kündigung schriftlich mit Angabe der Kündigungsgründe erfolgen muss [Anmerk.: diese Hervorhebung durch mich] .
Jetzt verstanden und klar?😜
Du siehst also, dass Deine Aussage "Kündigen kannst du immer auch ohne Angabe von Gründen" falsch ist und falsch bleibt!!
Ne ich kann leider nicht näher ran ziehen weil ich bei meinen eltern wohne und wohnen möchte und bin 18 warum kriege ich den eine sperre beim amt was für eine sperre?
Das du bei deinen Eltern wohnen möchtest ist deine Entscheidung, dann darfst du dich aber nicht wegen langer Wege beschweren.
Sperre im Bezug auf Leistungen wie ALG1 und ALG2.
ja das brauche ich ja sowieso nicht und will ich auch nicht beziehen ich suche mir ja danach eine neue ausbildung
und wovon willst du bis zur neuen Ausbildung leben? Deine Eltern sind dann nicht verpflichtet dich durchzufüttern
na von meinen eltern und auserdem habe ich auch geld was ich angespart habe
wie gesagt deine Eltern müssen dich wenn du kündigst nicht durchfüttern. Wenn sie es machen schön doof aber sie müssen nicht. Im Gegenteil sie dürfen dich dann sogar vor die Tür setzen
Die Fahrzeit ist kein Grund zur Kündigung.
Der war auch während deiner Probezeit so, da hatb es ja geklappt-
Du kannst dir ja auch eine kleine Wohnung in der Nähe deiner Arbeit suchen und anschließend BAFÖG beantragen.
Ne ich kann leider nicht näher ran ziehen weil ich bei meinen eltern wohne und wohnen möchte und bin 18
Dann mache einen Führerschein und fahre mit dem Auto, wenn du Hotel Mama vorziehst.
ich bin gerade dabei ist aber gerade nicht möglich außerdem ist mir die arbeit auch körperlich anstrengend deswegen möchte ich auch kündigen
Du kannst jederzeit unter Beachtung der ges. Kündigungsfrist kündigen. Bedenke aber, das du bei selbständiger Kündigung eine Sperre vom Arbeitsamt bekommst.
ja das ist kein problem ich möchte ja kein geld vom amt aber was schreibe ich dann genau in die kündigung brauche ich keinen grund anzugeben?
Du brauchst keinen Grund angeben.
Einfach: Hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis zum xx.xx.xxxx
Du brauchst keinen Grund angeben.
Das ist schlicht und einfach falsch.
Auszubildende können nach der Probezeit nur dann ordentlich kündigen (mit einer Frist von 4 Wochen), wenn sie sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen wollen oder sie eine Ausbildung ganz aufgeben wollen.
Der Grund muss in der Kündigung mitgeteilt werden.
Das BBiG gibt lediglich vor, dass Du deine Kündigung begründen musst. Per Gesetz wären diese Gründe:
- Du willst dich für einen anderen Beruf ausbilden lassen
- Du willst die Ausbildung für diesen Beruf komplett abbrechen
Schreib einfach, dass Du kündigen willst, weil Du einen anderen Beruf erlernen willst. Das war es dann schon.
Bedenke aber, dass das Berufsfeld dann für dich passé ist. Du kannst den gleichen Beruf dann nicht in einem anderen Unternehmen erlernen.
Du hast jetzt gemerkt, das dir die Arbeit keinen Spaß macht und dann ist eine Ausbildung wenig sinnvoll und dazu noch die lange Anfahrt.
Ich würde genau das ehrlich sagen, denn auch dazu ist die Probezeit und es bringt weder dir noch der Firma etwas, wenn das nicht der richtige Job für dich
Das ist falsch.
Auszubildende können nach der Probezeit nur dann ordentlich kündigen (mit einer Frist von 4 Wochen), wenn sie sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen wollen oder sie eine Ausbildung ganz aufgeben wollen.
Der Grund muss in der Kündigung mitgeteilt werden.