Kündigungsfrist zum Ende des Monats in der Probezeit?
Hallo zusammen, dass hier steht in meinem Ausbildungs/Studienvertrag:
"Während der Probezeit kann jeder Vertragspartner das Vertragsverhältnis mit Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Studienmonats ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen."
Heißt dass, das die Kündigungsfrist 1 Monat lang dauert, wenn ich bspw. am 1 Oktober kündigen würde? Und kann ich z.b am Montag kündigen (21.10.) und dann nur noch bis 31.10 fertig arbeiten? Oder muss ich dann noch länger arbeiten?
Und soll ich meinem Arbeitgeber bescheid sagen dass ich kündige und es mit ihm absprechen? Oder soll ich ihm den Brief später einfach in die Hände reichen. (Wir haben kein gutes Verhältnis miteinander)
( Bin noch in der Probezeit. )
Vielen Dank schon mal im Voraus!
3 Antworten
Ich würde davon ausgehend, dass dies bedeutet das die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende beträgt. Folglich ist die Mindestkündigungsfrist einen Monat wobei nur aus das Ende eines Monats gekündigt werden kann. Wird dir die Kündigung beispielsweise am 15. Juli zugestellt dann kann das Arbeitsverhältnis zum 31. August aufgelöst werden!
Noch was viel wichtigeres: Wenn du noch nix neues in trockenen Tüchern hast, solltest du nicht kündigen. Andererseits ist das Kündigen als Azubi außerhalb der Probezeit eine Sache für sich, insb. wenn du deine Ausbildung in einem anderen Betrieb weitermachen willst. Vorher erkundigen!
Und selber kündigen heißt erstmal Sperre bei Alg/Bürgergeld.
Nein, zur Kündigungsfrist steht da nichts. Evtl. steht das im Gesetz. Z. B. Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monats Ende heißt, dass wenn du 13 Tage vor dem Monatsende kündigst, musst du auch noch den Folgemonat komplett da sein. Solange der Vertrag besteht (der wird eben erst zum Ende der Kündigungsfrist beendet), kriegst du Geld, außer du bist krank und es gelten noch die spez. Regeln bei Krankheit ganz am Anfang.
Kündigung geht nur schriftl. mit eigenhändiger Unterschrift. Evtl. wirst du dann sofort freigestellt.
notting
Bei adäquaten Verhältnis wäre Besprechen angesagt.
Es geht nur mit zweiwoechiger Kündigungsfrist, allerdings meines Wissens zu jedem beliebigen Tag und nicht nur zum Monatsende.
D.h theoretisch könntest du, wenn du am 21.10 . Kündigst bis zum 4.11. nur arbeiten.
Das ist aber nicht ratsam.
Wenn Du gar nicht mehr dort arbeiten willst , bleibt nur der Krankenschein, wobei das auch meist böses Blut gibt, wenn du z. B ein Zeugnis brauchst.
Ohne Frist ginge es dann , wenn sich der Arbeitgeber einer Pflichtverletzung schuldig gemacht hat (z.b sexueller Übergriff).