Kündigungsfrist der Wohnung?

DaKaBo  05.06.2022, 12:50

Habt ihr die alte Wohnung schon gekündigt?

Suzuki2 
Fragesteller
 05.06.2022, 14:23

Ja am 30.05.2022 wurde gekündigt.

9 Antworten

Du kannst die Kündigungsfrist nicht einseitig ändern. Vertragsänderungen bedürfen immer der Zustimmung BEIDER/ALLER Vertragspartner. Du bräuchtest also das schriftliche Einverständnis deines jetzigen Vermieters.

Du kannst ihn natürlich fragen, ob er dich vorzeitig aus dem Vertrag entläßt. Er kann, aber muss es nicht. Vielleicht knüpft er seine Zustimmung an bestimmte Bedinungen. Alles ist Verhandlungssache.

Es kommt darauf an, ob die Belastung unzumutbar ist. Da muss der Vermieter für Abhilfe sorgen! Ansonsten besteht das Recht auf fristlose Kündigung. Das würde ich aber nicht ohne Anwalt machen!!!

Wie kann ich die Kündigungsfrist meiner Wohnung von 3 Monaten auf 2 Monate verkürzen?

Gar nicht. Es ist ein Vertrag, den Du so mit Deinem Vermieter bzw. Mieter eingegangen bist. An den hast Du Dich zu halten.

Einzige Möglichkeit: Ihr einigt Euch gemeinsam darauf.

Ihr habt kein Recht darauf, früher aus dem Vertrag entlassen zu werden, aber man kann versuchen, eine lösung zu finden.

Ich würde euch raten, auf Gejammer und Vorwürfe zu verzichten und stattdessen einfach mal was vorzuschlagen. Z.B. dass ihr selbst Nachmieter sucht, auch kurzfristig Besichtigungen zulasst usw.

Frage den alten Vermieter, ob ihr die Wohnung auf früher kündigen könnt. Hab ich auch schon gemacht, und es hat geklappt.

Viel Glück


Suzuki2 
Fragesteller
 05.06.2022, 14:32

Leider handelt es sich dabei nicht um eine Privatwohnung.
Die Wohnung ist von einer gemeinnützigen Genossenschaft GmbH.

das habe ich den Angestellten im Büro der Genossenschaft gefragt und er sagte, dass es nicht geht.

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