Kündigungsfrist der Wohnung?
Hallo gute Freunde,
Wie kann ich die Kündigungsfrist meiner Wohnung von 3 Monaten auf 2 Monate verkürzen?
Unser Nachbar mit 4 Kinder über uns sind leider so laut und rücksichtslos, dass wir leider nach einem Jahr ausziehen müssen. Sie schreien weinen und streiten und rennen an Schultagen von 6 bis 7 Uhr herum und wenn sie von der Schule zurück sind wieder bis 10 Uhr Abends. Leider schreien auch die Eltern. An Wochenenden ist es noch schlimmer, weil sie den ganzen Tag das machen. Ich benutze oft Ohrenstöpsel, obwohl es nicht so angenehm ist. Meine Freundin vertragt leider keine Ohrenstöpsel und meint, dass sie sich jeden Morgen mehrmals erschreckt und nicht gut schlafen kann und deshalb hat sie oft bei ihrer Ausbildung Kopfschmerzen.
Jetzt haben wir endlich eine neue Wohnung gefunden, in die wir gerne einziehen würden. Wir wollen erstens den Nachbarn so schnell wie möglich loswerden, weil es auch um unsere Gesundheit geht und zweitens wegen 3-monatiger Kündigungsfrist müssen wir im August für beide Wohnungen Miete zahlen.
Laut neuem Vermieter können wir die neue Wohnung spätestens im August beziehen.
Die beiden Wohnungen sind keine private Wohnung und gehörten Wohngenossenschaften.
Ich freue mich auf eure Vorschläge
9 Antworten
Du kannst die Kündigungsfrist nicht einseitig ändern. Vertragsänderungen bedürfen immer der Zustimmung BEIDER/ALLER Vertragspartner. Du bräuchtest also das schriftliche Einverständnis deines jetzigen Vermieters.
Du kannst ihn natürlich fragen, ob er dich vorzeitig aus dem Vertrag entläßt. Er kann, aber muss es nicht. Vielleicht knüpft er seine Zustimmung an bestimmte Bedinungen. Alles ist Verhandlungssache.
Es kommt darauf an, ob die Belastung unzumutbar ist. Da muss der Vermieter für Abhilfe sorgen! Ansonsten besteht das Recht auf fristlose Kündigung. Das würde ich aber nicht ohne Anwalt machen!!!
Wie kann ich die Kündigungsfrist meiner Wohnung von 3 Monaten auf 2 Monate verkürzen?
Gar nicht. Es ist ein Vertrag, den Du so mit Deinem Vermieter bzw. Mieter eingegangen bist. An den hast Du Dich zu halten.
Einzige Möglichkeit: Ihr einigt Euch gemeinsam darauf.
Ihr habt kein Recht darauf, früher aus dem Vertrag entlassen zu werden, aber man kann versuchen, eine lösung zu finden.
Ich würde euch raten, auf Gejammer und Vorwürfe zu verzichten und stattdessen einfach mal was vorzuschlagen. Z.B. dass ihr selbst Nachmieter sucht, auch kurzfristig Besichtigungen zulasst usw.
Frage den alten Vermieter, ob ihr die Wohnung auf früher kündigen könnt. Hab ich auch schon gemacht, und es hat geklappt.
Viel Glück
Leider handelt es sich dabei nicht um eine Privatwohnung.
Die Wohnung ist von einer gemeinnützigen Genossenschaft GmbH.
das habe ich den Angestellten im Büro der Genossenschaft gefragt und er sagte, dass es nicht geht.