Du kannst die Kündigungsfrist nicht einseitig ändern. Vertragsänderungen bedürfen immer der Zustimmung BEIDER/ALLER Vertragspartner. Du bräuchtest also das schriftliche Einverständnis deines jetzigen Vermieters.

Du kannst ihn natürlich fragen, ob er dich vorzeitig aus dem Vertrag entläßt. Er kann, aber muss es nicht. Vielleicht knüpft er seine Zustimmung an bestimmte Bedinungen. Alles ist Verhandlungssache.

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