Wie nah darf an der Straße gebaut werden bzw. dürfen gegenstände unmittelbar neben der Straße stehen?

Mein Bruder wurde während der fahrt von einem anderen Verkehrsteilnehmer abgedrängt ist ausgewichen und dabei in einen Stein gefahren, welcher unmittelbar am Straßenrand stand.

Anbei ein paar Bilder zu dem Unfall wenn das funktioniert die einzufügen.

Der andere Verkehrsteilnehmer ist weiter gefahren und hat laut der Polizei somit Fahrerflucht begangen.

Nun zu meiner frage: Dürfen diese steine Dort stehen? ich gehe davon aus, dass das Grundstück zu dem auch die Steine gehören Rechts bei dem Zaun endet. wenn das der Fall ist bin ich mir ziemlich sicher dass die Steine dort nicht stehen dürften.

Aber wie sieht es aus wenn das Grundstück genau bei der Asphalt kante endet? Dürfen diese steine dann dort stehen?

Zusatz 1: wenn es dunkel ist sind die Steine sehr schlecht zusehen da an den Steinen weder ein Licht noch ein Reflektor oder so was ähnliches angebracht ist.

Zusatz 2: Mein Bruder wurde nur leicht verletzt sprich er hat sich das rechte Handgelenk gestaucht, eine leichte Verbrennung am linken arm durch den Airbag erlitten und erinnert sich leider an ca 30 Sekunden während des Unfalls nicht mehr wodurch er zu dem anderen Fahrer nur wenig sagen kann.

Hier einmal der bericht zu dem Unfall.

https://www.focus.de/regional/nordrhein-westfalen/kreispolizeibehoerde-ennepe-ruhr-kreis-autofahrer-weicht-pkw-aus_id_9196494.html

Bild zu Frage
Auto, Unfall, Unfallflucht, Baurecht, Fahrerflucht, PKW, Straße, Straßenverkehr, Auto und Motorrad
Beinahe Unfall mit Fahrradfahrer - Unfallflucht?

Hallo,

folgendes ist mir leider passiert: Mit dem Auto bin ich langsam von einem Parkplatz leicht links abgebogen und musste dabei einen Radweg kreuzen. Beim 'Linksblick' sah ich gerade noch wie ein Radfahrer eine Vollbremsung machte und er über den Lenker auf den Radweg stürzte. Er stand sofort auf, hatte augenscheinlich keine Verletzungen, 'baute' sich neben der Fahrertür auf, schimpfte laut und gestikulierte wild mit den Armen.

Ich hatte ebenfalls gebremst, schaute den Radfahrer eingehend an und eingeschüchtert durch sein Verhalten, machte ich kurz eine entschuldigende Geste und fuhr weiter.

Kurz darauf gab es zufällig eine 'allgemeine Verkehrskontrolle' - ich wurde herausgewunken und mit dem 'gemeldeten Verdacht des unerlaubten Entfernens von einem Unfallort' konfrontiert. Nach ca. 1 Stunde mit Personalien aufnehmen und Rücksprache mit der Polizei vom Unfallort, durfte ich weiterfahren mit dem Hinweis, dass der Radfahrer Anzeige erstatten und jetzt ein Krankenhaus aufsuchen werde und ich somit in den nächsten Tagen Post von der 'Verkehrspolizei' erhalten werde.

Puh, der Schreck sitzt mir echt noch in den 'Knochen', da mir 'sowas' in meiner fast 30jährigen 'Vielfahrerpraxis' noch nie passiert ist.

Noch ein paar Fakten:

  • der Radfahrer muss sehr schnell unterwegs gewesen sein, da er ansonsten leicht auch hätte ausweichen können
  • es gab keinerlei Berührungen, weder des Rades, noch des Fahrers mit dem Auto
  • der Radfahrer hatte Ohrhörer auf
  • ich kam von rechts - gilt 'rechts vor links' bei einer 'Parkplatz-Radweg-Kreuzung'? (kein Bürgersteig)
  • ein Beifahrer kann alles bezeugen
  • es gab keine 'verbale Kontaktaufnahme'
  • auch der Radfahrer hat wahrscheinlich einen Fußgänger als Zeugen

Meine Fragen:

  1. Inwieweit habe ich mich schuldig gemacht?
  2. Was habe ich zu erwarten?
  3. Was sollte ich jetzt am Besten machen?
  4. Ist der Verdacht abwegig, dass der Radfahrer zu seinen Gunsten 'ein großes Ding' daraus machen will?

Vielen Dank und Grüße

Fahrrad, Verkehrsrecht, Unfallflucht
Bekomme ich die Daten eines Unfallverursachers nachdem er von der Polizei ermittelt wurde um die Ansprüche bei der Versicherung geltend machen zu können?

Und zwar hatte ich letzte Woche einen Verkehrsunfall. Ganz klare Unfallflucht des Unfallverursachers. (kurz zum Verständnis - wir fuhren grade aus, er fuhr von der Linksabbiegerspur einfach los, ich habe gehupt, eine Vollbremsung hingelegt und es hat trotzdem nicht gereicht, ich habe ihn ordentlich hinten weg geschoben, er fuhr sofort weiter, ohne bremsen oder sonstigem. Wir fuhren gleich auf den nächsten Parkplatz und warteten. Anschließend sind wir sogar noch mal die „Fluchtstrecke“ abgefahren, in der Hoffnung er würde dort warten, leider ohne Erfolg.) Ich habe nur ein Teilkennzeichen erkennen können.

Ich war dann gleich bei der Polizei und habe Anzeige erstattet, wir waren zu zweit im Auto und am Samstag erhielt mein Freund dann einen Brief, er solle eine Zeugenaussage machen, auf diesem Brief stand sogar schon ein Beschuldigter mit drauf. Nun erzählte mir mein Arbeitskollege allerdings, die Polizei würde ausschließlich aufgrund der Unfallflucht ermitteln und mir, sobald der Verursacher feststeht, keinerlei Auskünfte geben.

Daher die Frage – wie soll ich denn bitte sonst an die Daten des Verursachers kommen um diesen meiner Versicherung zu melden? Muss ich mir tatsächlich einen Anwalt nehmen um diese Daten bei der Polizei erfragen zu können?

Vielen Dank im Voraus!

KFZ, Unfall, Versicherung, Recht, Unfallflucht, ermittlung, Fahrerflucht, Auto und Motorrad
Fahrerflucht? Bordstein an Baustelle angrenzendem Privatgelände touchiert, angeblich Schaden verursacht?

Hallo zusammen,

hier ein etwas ungewöhnlicher akuter Fall. Ich bin beim rückwärts rangieren, um ein Baustellenfahrzeug zu umfahren, mit dem linken Vorderrad rückwärts über einen von 2 erhöht (ca. 20cm über Teerniveau) stehenden Bordsteinen gerollt.

Dieser aber nach Polizeiangaben bereits auf Privatgelände, direkt an einer Seitenstraße, die an vielen Stellen aufgerissen und wieder zugeschüttet, aber noch nicht neu geteert ist. Ebenso sind dort mehrere weitere Baustellen(Hausneubau und Renovierung des an die Straße angrenzenden Hausgrundstück). Nach dem Überrollen des Bordsteins stieg ich aus um zu prüfen ob mein Dienstfahrzeug (Renault Trafic/Sprinterähnlich) einen Schaden hat, was aber nicht der Fall war. Der Bordstein war um ca. 10 Grad relativ zur Teerdecke schräg verschoben, was aber auch bereits vor meinem überrollen so der Fall war. Der Bordstein war auch nicht erst frisch gesetzt, sondern sollte nach meinem Dafürhalten entfernt werden da sichtbar alt war und zwischen Bordstein und Teerdecke, rundherum eine ca. 5 cm breite Lücke war.

Davon ausgehend dass hier ein Fall von unterlassener Verkehrswegsicherungspflicht vorliegt, ich dem Besitzer aber nicht an den Karren fahren wollte und mein Fahrzeug unbeschädigt ist, habe ich meine Tour fortgesetzt.

Mehrere Bauarbeiter haben den Vorfall gesehen, aber nur gegrinst, was ich bis dahin nur als Häme wertete.

Einen Tag später rief die Polizei bei meinem Arbeitgeber an und erfragte meine Daten mit Hinweis auf Ermittlung wegen unerlaubtem entfernen vom Unfallort bzw Unfallfucht. Der Schade besteht nach Aussage des Polizisten nicht in der Schräge des Bordsteins, sondern weil angeblich bei meinem Überrollen in der Teerdecke ein halbrundes Teilstück der Teerdecke (ca. 30x10cm.) eingerissen ist. Dieses "Eingerissene" im Teer habe ich aber bei meiner Prüfung nicht erkennen können. Für mich war also kein Schaden entstanden und ich ging wie weiter oben geschildert lediglich davon aus, dass ich einen Gegenstand überrollt habe, diesen nicht beschädigt und dass dieser im Zuge der Sanierung eh entfernt wird da er so erhöht, teils unerkennbar und ungesichert, einen Verstoß gegen die Verkehrswegsicherungspflicht bedeutet. Ich habe bis zum Zeitpunkt der Datenerfragung durch die Polizei nicht im Traum daran gedacht hier eine "Fahrerflucht" begangen, ja überhaupt eine Schaden verursacht zu haben . Ebenso bin ich seit Monaten täglich zur gleichen Zeit zur Anlieferung an dieser Stelle und bekannt. Nun bin ich "etwas" panisch denn wie ich inzwischen weiß ist das vorgeworfene Delikt recht heftig und auf fast alles, so auch meine Fallkonstellation anwendbar.

Behalten die am Termin, wo ich bei der Polizei erscheinen soll (Mittwoch den 21,3) den Führerschein ein, bin ich arbeitslos. Ebenso kann mich als Geringverdiener (~900€ Netto) eine Geldstrafe bzw. auch keinen Anwalt nicht leisten. Was hab ich am Mittwoch zu erwarten? Führerscheineinzug? Was ist eure unverbindliche Meinung hierzu?

Grüße und Dank für eventuelle Hilfen

Recht, Unfallflucht, Auto und Motorrad
Sind die gefahrenen Routen und somit die Benutzer von "Lime E-Bikes" zurück verfolgbar?

Hallo,

und zwar ergibt sich die in der Überschrift gestellte Frage dadurch, dass mein parkender Pkw vor kurzem massiv beschädigt worden ist. Der Schaden wurde Polizeilich aufgenommen, Anzeige gegen Unbekannt, Erfolgschance den Unfallverursacher zu finden ist also verschwindend gering da auch keine Zeugen.

Nun wusste die Polizei selbst nicht welches Fahrzeug den Unfall überhaupt verursacht haben kann. In Frage kommt jedenfalls ein Zweirad mit einem solch großen Reifendurchmesser (Reifenprofil abdruck auf Karosse mit feiner Struktur) das es kein Roller sein könnte. Für ein Motorrad waren die Schäden dann doch wieder zu "Gering". Ein konventionelles Fahrrad hätte zu wenig Wucht für die vorliegenden Beschädigungen gehabt.

Es fand sich aber ein Gummiabrieb Streifen (Fahrrad Lenker) und knapp daneben ein tiefer großer Kratzer durch einen anderen Werkstoff wie Guss oder Stahl (Bremshebel) der Beschädigungen entsprechend kann es also nur ein E-Bike gewesen sein da schneller und mehr Gewicht.

So ging ich auf Eigenrecherche, und stieß schon bald auf die E-Bikes die das Unternehmen Lime anbietet, diese fahren erst einige Monate hier in der Umgebung herum, können aber bei mir im Ort weder benutzt noch abgestellt werden (Rote Zone in der App) das durchfahren ist aber möglich.

Jedenfalls passt deren Reifenprofil genau zu dem Abdruck. Ebenso passen die "Höhen" also Maße der Schäden wenn man das Fahrrad daneben stellt bzw. Den Unfall simuliert.

Da es eine Seltenheit ist, dass hier mal ein solches Fahrrad vorbeifährt, erst recht auf meiner Straße bzw. Wo mein Pkw geparkt war, müsste die Chance ja sehr groß sein den Täter zu finden. Da die Fahrräder mit GPS ausgestattet sind, also die Routen dokumentiert werden und der Benutzer sich mit seinen persönlichen Daten in der App einloggen muss. So müsste es für das Unternehmen doch ein leichtes sein den Fahrer über die gefahrene Strecke in einem Zeitraum von einigen Stunden ausfindig zu machen. Liege ich mit der Annahme richtig?

Vermutlich kriege ich als Privatperson vom Unternehmen selbst keine Auskunft darüber, aus Datenschutzgründen. Aber sicherlich bin ich nicht der erste dessen Eigentum durch solch ein Fahrrad beschädigt worden ist und der Verursacher sich unbemerkt aus dem Staub gemacht hat. Von daher sollte das Unternehmen einem doch entgegenkommen bei solch Angelegenheiten.

Hat jemand ähnliches erlebt oder weiß vielleicht sogar mehr zu Lime's Vorgehensweise und damit den Erfolgschancen den flüchtigen zu finden?

Fahrrad, Verkehr, Recht, Unfallflucht, E-Bike, E-Scooter, unfallschaden, Auto und Motorrad
Unfallflucht? - beim Einparken unbemerkt den Vordermann touchiert

Folgendes hat meiner Familie und mir gestern den Sonntag vermiest. Wie hatten kaum zu Ende gefrühstückt, als es an der Tür klingelte - die Polizei - unser Auto sei in einen Unfall verwickelt. Mein Mann und ich also schnell zum Auto.

Dort sagte uns der Polizist wir hätten beim Einparken den Vordermann touchiert und uns unerlaubt vom Unfallort entfernt. Mein Mann war am Samstag abend im Dunkeln nach Hause gekommen und hat beim Einparken nichts bemerkt. Und wenn er etwas bemerkt hätte und Unfallflucht hätte begehen wollen, wäre er doch nicht dort stehen geblieben. An beiden Autos gab es Lackabriebspuren, laut Polizei passten die Höhen. Den endgültigen Beweis wird die Analyse der Lackspuren ergeben. Wenn das so ist, dann hat er wohl den Schaden verursacht und natürlich werden wir den dann bezahlen. Der Polizist fragte dann, ob er die Fahrerflucht einräumt. Er sagte, er könne doch keine einräumen wenn er nichts bemerkt hat.

Meine Fragen dazu: Kann man ihm tatsächlich Fahrerflucht unterstellen, nach dem Motto, sowas muß man bemerken? Ich war ja nicht dabei, aber so minimal wie der Schaden war (nicht die kleinste Delle, nur Lackabrieb) glaube ich sofort, daß er nichts gehört hat und sehen konnte man diesen Minimalschaden im Dunkeln ganz sicher nicht. Wer kann mir sagen, was da auf uns zukommen kann? Was kann es kosten eine Astra H Heckschürze neu zu lackieren? Welche Geldbuße / Fahrverbot ist möglich? Zahlt die Versicherung? Wie sollten wir uns im weiteren Verlauf verhalten, um die finanziellen Folgen möglichst gering zu halten?

Auto, Unfall, Polizei, Recht, Unfallflucht, Einpacken
Pkw beschädigt durch LIME E-Bike (Fahrerflucht) und kein vorankommen?

und zwar ergibt sich die in der Überschrift gestellte Frage dadurch, dass mein parkender Pkw vor kurzem durch ein Leih Fahrrad des Unternehmens Lime, massiv beschädigt worden ist. Dies geschah in der Nacht wobei der Fahrer sofort flüchtete. Der Schaden wurde Polizeilich aufgenommen, Anzeige gegen Unbekannt aufgegeben.

Da es eine Seltenheit ist, dass hier mal ein solches Fahrrad von Lime vorbeifährt, erst recht auf meiner Straße bzw. Wo mein Pkw geparkt war, ist die Chance ja sehr groß den Täter zu finden. Da die Fahrräder mit GPS ausgestattet sind, also die Routen dokumentiert werden und der Benutzer sich mit seinen persönlichen Daten in der App einloggen muss.

Ich selbst und auch die Polizei hat "Lime" und deren Versicherer "Allianz" vor knapp 4 Wochen kontaktiert. Daraufhin geschah erstmal wenig.

Auf erneute Nachfrage bei Lime wurde mir mitgeteilt das der Fall an die Allianz übergeben worden ist. Diese hatte sich heute bei mir gemeldet, mit Absage des Schadensersatzes.

Da die Mitarbeiter von Lime, teils in San Francisco, Irland oder auch Montenegro sitzen, ist ein vernünftiger Schriftverkehr denkbar schwer. Die Allianz sitzt anscheinend in Holland, hier geht es einigermaßen. Trotzdem habe ich das Gefühl vor eine Wand zu schreiben.

Nun versuche ich der Allianz zu erklären, dass ich den Schaden von denen überhaupt nicht ersetzt haben will, sondern es mir viel mehr darum geht, über Lime und deren GPS verfolgung der Fahrräder, den Fahrer/Unfallverursacher ausfindig zu machen, um diesen zur Anzeige zu bringen und meinen Schaden ersetzt zu bekommen.

Das der Versicherer des Fahrers, in dem Falle die Allianz in solch einem Fall nicht zahlt (Fahrerflucht) ist wohl selbsterklärend.. Deswegen fühle ich mich dort an ganz falscher Stelle.

Was kann ich denn weiterhin tun? Ich fühle mich langsam echt verarscht.. Vielleicht kann mir meine Rechtsschutzversicherung auch weiterhelfen wobei ich das eher weniger glaube.

Verkehr, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Unfallflucht, E-Bike, E-Scooter, Rechtsschutzversicherung, Sharing, Unfallschaden am Auto, Auto und Motorrad
(Versuchte) Unfallflucht, welche Strafe erwartet mich?

Hallo zusammen,

folgendes ist passiert, ich bin bei Nacht in eine enge Seitenstraße abgebogen, auf halber Strecke kam mir ein Auto entgegen, also bin ich rückwärts gefahren. Dabei habe ich leicht einen am Ende der Straße parkendes Auto touchiert (leichter Schaden am Kotflügel). Dies habe ich gar nicht wahrgenommen, bin dann rechts ran gefahren, ausgestiegen und habe mit meiner Taschenlampe vom Handy das Auto angeschaut, mir ist kein Schaden aufgefallen, auch nicht an meinem eigenen Auto. Ich wusste nicht was ich machen sollte, da ich keinen Schaden wahrgenommen habe, also bin ich weggefahren. Ich habe einen Parkplatz gesucht und bin einmal um den Block gefahren, als ich dann wieder an derselben Stelle angekommen bin, hat ein Mann an meine Scheibe geklopft und meinte er wäre der Fahrer des Autos, welches mir entgegengekommen ist und ich hätte doch das am Straßenrand stehende Auto angefahren, daraufhin hat er die Polizei verständigt. Diese hat mir gesagt, dass ich nun Angeklagter in einem Strafverfahren wegen (zumindest) versuchter Unfallflucht bin. Die Polizei hat dann die beiden Autos nach Schäden abgesucht und nach längerem suchen den kleinen Schaden am Kotflügel des parkenden Autos gefunden. Hinzu kommt, dass das geschädigte Fahrzeug im absoluten Halte- / Parkverbot geparkt hat und damit die Fahrbahn noch weiter verengt hat. Normalerweise hätte das Auto auch abgeschleppt werden müssen, die Polizei hat dies lediglich als Ordnungswidrigkeit gesehen und ein "Knöllchen" an den Scheibenwischer gehängt.

Nun ist meine Frage was auf mich zukommt? Welche Strafe habe ich zu erwarten? Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wie gesagt, habe ich keinen Schaden am Fahrzeug wahrgenommen. Ich bin ja ausgestiegen und habe nachgeschaut und ich bin nicht geflüchtet, sondern war zugegen für die Unfallaufnahme.

Vielen Dank!

Beste Grüße

Unfall, Recht, Führerschein, Unfallflucht, Gesetz, BGB, Gesetzeslage, Strafe, Auto und Motorrad
Kommt die Kfz Versicherung für einen Schaden auf, auch wenn eins Strafbefehl akzeptiert wird?

Hallo,

leider ist mir nach vielen Jahren unfallfrei und Nichtautofahrens vor ein paar Monaten ein Unfall passiert, dessen Folgen für mich nicht absehbar waren. Ich habe nun einen Strafbefehl bekommen, indem die Schadenshöhe (vom Unfallgegener? oder Polizei?) angegeben wurde, obwohl sich der Unfallgegener nicht bei meiner Versicherung gemeldet hat und durch meine Versicherung auch kein Gutachten erfolgte. Diese Schadenshöhe nimmt Außmaße an, die meines Erachtens nicht im Verhältnis zum Schaden stehen.

Meine Frage ist nun: Ich habe keine Rechtschutzversicherung und möchte die Verfahrens/ Bußgeldkosten so gerin wie möglich halten. Wenn ich nun den Strafbefehl ohne Widerspruch akzeptiere, bedeutet das dann auch, dass ich mit der angegebenen Schadenshöhe einverstanden bin??? Ich bin es nämlich ganz und gar nicht, aber ein Verfahren würde mich vermutlich mit Anwaltskosten, Gegengutachten wesentlich mehr kosten.

Kann meine Autoversicherung die Zahlung verweigern, weil ich den Strafbefehl akzeptiert habe oder muss eine Autoversicherung generell erstmal für einen Schaden aufkommen??? (Auch wenn sie danach vielleicht in Regress gehen könnte. Das ist erstmal egal)

Wenn der Unfallgegener nach dem abgeschlossenen Verfahren an meine Kfz-Versicherung herantreten würde - prüft diese dann auch deren Gutachten udn versucht den Schaden so gering wie möglich zu halten?

Vielen Dank für eure Antworten. Für mich ist das alles totales Neuland

Recht, Verkehrsrecht, Unfallflucht, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Parkrempler mit Unfallflucht ?

Parkrempler mit Unfallflucht Hallo, Vor ca. 3 Wochen wurde mein KFZ von einem anderen KFZ auf einem Parkplatz angerempelt. Ich war gerade einkaufen, aber eine 4 köpfige Familie hat dies beobachtet und sich das Nummernschild, Fahrzeugtyp etc. notiert. Der eine Zeuge hat sogar noch hinterher gepfiffen, aber keine Reaktion von dem anderen Fahrer. Als ich vom einkaufen rauskam hatten mir die Zeugen den Vorfall berichtet und mir alle Eckdaten gegeben. Ich habe dann sofort eine Anzeige bei der Polizei gemacht. 2 Wochen später habe ich dann mal bei der Versicherung des Gegners angerufen und die wussten von keinem Unfall. Der Unfallgegner wusste aber durch die Polizei schon Bescheid. nachdem ich mich bei der Versicherung gemeldet habe, rief mich dann auch promt der Gegner an und meinte , das er es nicht gemerkt hätte etc. .... Man könne sich aber ggf. doch so einigen. Ich sagte ihm, das nächsten Tag schon ein Gutachter kommt und ich das Gutachten abwarten werde. 2 tage später lag das Gutachten vor. Es beläuft sich auf 1700€. Ich habe es dem Gegner erzählt und miteinmal wäre er es nicht gewesen, da an seinem KFZ nichts ist. Lediglich ein kleiner Kratzer von ca. 3 cm. Und dieser Kratzer kann nicht der Auslöser für meinen Schaden sein. Er meldet jetzt seiner Versicherung nichts und für ihn ist das durch. Daraufhin sagte ich ihm , das das so nicht geht!! Ich habe mehrere Zeugen die das gesehen haben. Zumal ich diese Zeugen noch nie vorher gesehen habe, also was sollen diese lügen ?!? Daraufhin ist der Gegner heute morgen zur Polizei gefahren und hat Fotos von meinem KFZ gezeigt und sein Auto vorgestellt und der Polizist hat jetzt das Verfahren gegen ihn eingestellt und mich angerufen und sagte mir dann, das das gegnerische Fahrzeug das nicht war. Mein Schaden passt nicht zu dem anderen. Ich fragte den Polizisten , wie er darauf käme? Er bemisst hier lediglich nach Fotos und er wäre kein KFZ Schverständiger. Daraufhin wurde er sehr ungehalten und beendete das Gespräch. Ich bin fassungslos und total verärgert. Soll ich jetzt auf dem Schaden sitzen bleiben?????

Versicherung, Unfallflucht, Parkrempler
Konsequenzen: Fahrerflucht in der Probezeit mit verspäteter Selbstanzeige?

Hallo liebe Community,

mir ist heute ein sehr dummes Missgeschick passiert. Beim Einparken in eine sehen enge Parklücke habe ich scheinbar mit meiner rechten hinteren Seite ein Auto leicht gestreift, sodass ein kleiner Kratzer entstand. Davon habe ich jedoch nichts sehr viel mitbekommen. Ich bin ausgestiegen als ich fertig war, habe auch einen kleinen Kratzer gesehen aber irgendwie nicht richtig wahrgenommen, was passiert ist. Als ich gemerkt hab, dass mir die Lücke doch zu klein ist (das Auto neben mir hätte die Tür nicht mehr öffnen können), bin ich auf einen etwas weiter entfernten Parkplatz gefahren. Nach dem Einkaufen habe ich bemerkt, dass heller Lack an meinem Auto war und hab dann erst realisiert, dass ich das Auto neben mir scheinbar doch mehr gestreift habe als ich dachte. Ich bin dann wieder zu dem Parkplatz gefahren, doch das Auto war weg. Dann bin ich zur Polizei gegangen, wo die Besitzerin bereits meinen Kennnummer etc. gemeldete hat. Ich habe dem Polizisten den Vorfall dann erklärt (musste auch viel weinen weil mich die Situation total überfordert hat) und sollte dann wieder fahren. Ich habe die Besitzerin kontaktiert und sie meinte, für 200€ verzichte sie auf weitere zivilrechtliche Maßnahmen (um den Schaden zu ersetzen). Somit wäre ich zwar die Anzeige ihrerseits los, jedoch meinte die Polizei, dass trotzdem ein Verfahren gegen mich eingeleitet werde Wege nicht Fahrerflucht.

Das Problem bei der Sache ist, dass ich noch in der Probezeit bin. Ich bin erst vor drei Wochen 18 geworden und habe meinem Führerschein seit März diesen Jahres.

Mit welchen Konsequenzen kann ich jetzt rechnen? Ich möchte ungern ein Aufbauseminar machen - meint ihr dass die Strafe vermindert wird, da ich mich ja selbst ca. eine Stunde bei der Polizei gemeldet habe? Was ist wahrscheinlich zu erwarten?

Ich bin einfach etwas überfordert und ungeduldig gerade, da mir sowas noch nie passiert ist..

Liebe Grüße

Recht, Führerschein, Unfallflucht, Fahrerflucht, Probezeit, Straftat, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
Beim Überholen von der Strasse abgedrängt. Versicherung will mir Mitschuld anlasten?

Auf dem Weg zu einem Autohändler im Januar 2015 wurde men Pkw beim Überholen von der Strasse abgedrängt. Mein Freund sass am Steuer. Er konnte den Wagen abfangen und wieder auf die Strasse zurücklenken. Auf der Bankette streifen wir einen Strassenpfosten. Trotz Lichthupe und Hupe fuhr der andere Fahrer weiter. Wir haben die Polizei gerufen und zwei Zeugen stellten sich auch noch zur Verfügung. Der Schaden war geringfügig, ein paar Streifschäden an der Fahrertür und der Türschweller war eingedellt. Da der Wagen fahrbereit geblieben war, habe ich mir beim Autohändler ebenfalls ein neues Fahrzeug ausgesucht. Der Händler wollte den Wagen so in Zahlung nehmen und den Unfall über seinen Rechtsanwalt regeln, dann hätte ich nichts mehr damit zu tun. Ich habe ihm dafür eine Vollmacht erteilt, damit er den Versicherungsbetrag erhalten konnte. Da kaum ein Schaden entstanden war, sagte er wortwörtlich zu mir und meinem Freund: Die Streifspuren poliere ich weg und verkaufe den Wagen so. Vier Tage später konnte ich meinen neuen Wagen abholen. Die Zuzahlung habe ich in bar geleistet. Mein altes Fahrzeug stand frisch gewaschen auf dem Hof mit einem Preisschild im Fenster. Der Händler bestätigte nochmal, dass er ihn so verkauft.Bei Mobile.de war er auch schon eingestellt. Im Dezember 2015 bekam ich von seinem Rechtsanw. ein Schreiben, dass die Versicherung mir ein Drittel Selbstchuld angelastet hat. Die Staatsanwalt hatte den Fall schon abgeschlossen. Der Unfallgegner hatte zugegeben, dass er uns übersehen hatte. Jetzt hatte der Händler einen Schaden von über 4.000 € angegeben (Inzahlungnahme 3.111€). Es waren lt. Gutachten Teile ausgewechselt worden, z.B. Scheinwerfer, Lackierung pp.Das Gutachten war angeblich zwei Tage nach dem Unfall erstellt worden und zwei Tage bevor ich mein neues Fahrzeug abholte. Der Rechtsanw. verlangte von mir, ich soll die gegnerische Versicherung verklagen (auf meine Kosten) oder die Differenz selbst bezahlen. Das habe ich abgelehnt, weil niemals so ein Schaden entstanden war. Mit dem Anwalt habe ich nie gesprochen, nur erklärt, dass ich aus der Sache raus bin, da der Händler den Wagen so in Zahlung genommen hat und nie erwähnt hat, wie hoch der Schaden ist und dass er ihn repariert hat. Das bezweifel ich. Jetzt weiss ich nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Über den ADAC habe ich mir einen Anwalt geben lassen, alles vorgetragen, Kopieen von der Reparatur und Gutachten übergeben. Eine halbe Stunde später rief der Anwalt mich an, er könne mich nicht vertreten, da er für die gegnerische Versicherung in diesem Fall tätig sei. Wer hat einen guten Rat oder soll ich es aussitzen und abwarten ? Danke für Hilfe !

Unfallflucht, Versicherungsschaden, Mitschuld
Wie geht man am besten vor mit einem Auto unfall?

Hallo,

Ich hab mein führerschein nun seit 2015 und hatte bisher nie wirklich einen richtigen Unfall nur so eher Parkplatz unfälle und 1x an einer Ampel aber halb so schlimm und ich war nie der Unfall verursacher. Ich hab die Personen immer weiter fahren lassen weil eigentlich nicht wirklich was passiert ist. Ich hab tatsächlich bisher nur 1x eine schlechte Erfahrung gemacht mit 2 Omas und naja die sind mir bei meinem Geparkten Auto leicht beim zurück fahren angekommen und als ich ausgestiegen bin um nachzuschauen wollten die 2 weiter fahren und als ich Nett drauf aufmerksam machen wollte wurde ich ausgelacht mit "Hahah Ja ganz bestimmt" dann sind sie einfach weg gefahren. Hab zwar ein Foto gemacht vom Kennzeichen aber wie gesagt war auch wieder nicht wirklich was zu sehen.

Das war allerdings bei meinem alten 2004 BMW und naja jetzt werde ich bald ein Auto Abo abschließen und da sieht die sache natürlich ein wenig anders aus. Ich wollte deswegen mal folgende Situation darstellen und naja erfahrene Personen können mir hier ja mal schreiben wie man vorzugehen hat.

Also ich würde auch erst mal bei einem normalen Unfall eure Vorgehensweise kennen.

Situation 1:

-Ihr kommt aus dem Einkauf zurück findet einen Kratzer und wisst nicht woher oder wie es passiert ist.

Situation 2:

-Jemand fährt in euch rein und der jenige fährt weg und ihr habt keine Daten.

Situation 3:

-jemand kommt leicht an euer Auto ran und aufzufinden ist ein kleiner kratzer minimal zu sehen. Sollte man hier schon Polizei Anrufen oder wie geht ihr da vor Ich meine bei einem minimalen Kratzer sieht das nicht so schlimm aus aber ich muss es dann ja am ende wieder deswegen Nachzahlen.

Vielen dank für die Antworten schon mal

Auto, Unfall, Polizei, Führerschein, Unfallflucht, Fahrschule, parken, Straßenverkehr