Ist das auch unerlaubes entfernen von unfallort?

3 Antworten

Nein, aus reiner "Opfersicht" hast Du Dir damit nur selbst geschadet. Dein stehehndes Fahrzeug kann schließlich aktiv keinen Schaden an fremdem Eigentum verursachen.

Etwas anders könnte es sich höchstens verhalten, wenn Du als Fahrzeugführer zum Abparken je nach Situation nicht ausreichend gegen unbeabsichtigtes Fortrollen gesorgt hast an Gefällen, oder bei massiver Windlast.

Dann dürftest Du Dich natürlich bei (D)einem unvermutet vom Abstellort fortgerollten FZG auch nicht vom Ort des dadurch indirekt begangenen Sachschadens ohne weiteres entfernen.

LG

Nein.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort begeht der Verursacher des Unfalls. Zwar kann auch ein Unfallbeteiligter (also auch der Geschädigte) sich unerlaubt vom Unfallort entfernen - dies gilt jedoch nur, wenn die Person beim Schadensereignis auch anwesend war.

Du hast es ja selbst schon erklärt. Wenn du den Schaden gar nicht bemerkst und du beim Unfall auch nicht anwesend warst kannst du hierfür auch nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn dein Auto jemand beschädigt und du fährst weg, ist das niemals "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort". Wenn du keine Daten vom Gegner hast, hat man leider Pech.