Ausversehen Auto gerempelt und nicht bemerkt,ist das schon Fahrerflucht?

7 Antworten

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Offizialdelikt, das heißt hier muss von Amts wegen ermittelt werden sobald die Straftat bekannt wird.

Eine Rücknahme der Anzeige bringt also nichts.

Gegen Dich wird nun ein Strafverfahren eingeleitet. Wenn Du glaubhaft machen kannst das Du den Unfall nicht bemerkt hast und das auch zum Schaden passt dann dürfte das Verfahren eingestellt werden. Sollte das nicht der Fall sein dann droht Dir eine Geldstrafe und eventuell auch ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

Eine Strafanzeige kann man nicht zurückziehen, das geht nicht. Die Sachbeschädigung nach § 303 StGB ist jedoch ein Strafantragsdelikt. B wird also zusammen mit der Strafanzeige auch Strafantrag gestellt haben, denn sonst wären die Ermittlungen gar nicht erst aufgenommen worden. Einen Strafantrag kann man nach § 77 d StGB ohne jedwede Begründung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens zurücknehmen. Ein zurückgenommener Antrag kann nicht nochmals gestellt werden.

B muss also nur die wirksame Antragsrücknahme gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erklären. Dann ist A "vom Haken".

Quelle: www.recht.de

tavarezforever 
Fragesteller
 22.11.2013, 19:14

Lt Bescheinigung hat er nur eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort erstattet..... keinen Strafantrag gestellt

Crack  22.11.2013, 19:50

B muss also nur die wirksame Antragsrücknahme gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erklären. Dann ist A "vom Haken

Das ist nicht richtig.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Offizialdelikt. Das heißt sobald die Polizei davon erfährt muss sie auch ermitteln. Die Anzeige kann man zwar formell zurücknehmen, trotzdem wird weiter ermittelt werden.

Fritzhund2  22.11.2013, 20:25
@Crack

Es ist schön das du es besser weißt...beschwer dich da: Quelle: www.recht.de

Hast du eine Quelle für dein unendliches Wissen ???

Anton96  22.11.2013, 23:13
@Fritzhund2

Das ist ein Forum also so zuverlässig wie z.B GF :-)

Bei Fahrerflucht kann man die anzeige nicht zurückziehen. Dann ermittelt die staatsanwaltschaft selbst, weil da nicht nur gegen die straßenverkehrsordnung, sondern auch gegen das Strafgesetzbuch verstoßen wird. Wenn du nachweisen kannst, dass du den Unfall nicht bemerkt hast (nicht bemerkt haben MUSST), kommst du wohl aus der sache raus. sonst mach ein erinnerungsfoto von deinem führerschen.

wenn er die Anzeige zurück zieht, dann passiert gar nichts, denn es liegt kein öffentliches Interesse vor. Den Schaden musst du ihm natürlich bezahlen. Den Übereifer deines Kollegen kann ich nciht verstehen. Er wußte doch, dass es nur ein Kollege aus er Firma sein konnte, da warte ich doch zumindest 1-2 Tage bevor ich zur Polizei gehe. Er soll nochmal schriftlich seine Anzeige zurückziehen, das müsste es dann gewesen sein

Crack  22.11.2013, 19:55

wenn er die Anzeige zurück zieht, dann passiert gar nichts,

Stimmt nicht, google mal nach Offizialdelikt

Auf dem Parkplatz parken auch Nichtmitarbeiter und es gab viele Parkschaeden mit Unfallflucht. Als er direkt heute morgen die Anzeige telefonisch zurücknehmen wollte wurde ihm in meinem Beisein durch die Polizei mitgeteilt , dassdies nicht mehr geht