Rechtsschutzversicherung – die meistgelesenen Beiträge

Ich habe eine Parkstrafe von der Firma Parkinnovation auf dem Mcfit Parkplatz bekommen von 50 €, können die das rechtlich durchsetzen?

Ich war in der Frohnhauserstr Essen beim Mcfit trainieren. Zuvor war ich da auch gelegentlich trainieren und von einer Parkscheibe mit Siegel wusste ich Nichts und war meiner Meinung auch nicht nötig.

Ich gehe auch nur gelegentlich dort trainieren. Zuletzt war ich dort trainieren und hatte nach dem Training auch einen Strafzettel der Firma Parkinnovation unter der Windschutzscheibe klemmen.

Anscheinend ist der Parkplatz von der Firma Parkinnovation gepachtet worden.

Ich kann auch verstehen , dass die nicht wollen dass jeder da parkt. Jedoch parken dort fast nur Mcfitkunden und die dürfen mit dem Siegel auch parken.

Ich wusste nichts von der Umstellung und die Geschäftsbedingungen sind so klein auf dem Parkplatz kenntlich gemacht, dass man nicht erwarten kann dass die Kunden dieses sehen.

Ich finde diese Strafe sehr unangemessen. Muss ich trotzdem zahlen? Ich bin verkehrsrechtschutzversichert.

Aber ich glaube Anwälte machen sowas nicht gerne. Vielleicht wird dieses auch nicht von der Verkehrsrechtschutz übernommen. Habt ihr Erfahrungen

Ich habe nun die Mitgliedschaft bei Mcfit gekündigt, weil die sich für mich nicht eingesetzt haben und ich auch nachweislich dort trainiert hatte.

Finde dieses nicht verbraucherfreundlich.

Was würdet ihr jetzt machen, zahlen oder nicht zahlen? Die Firma beharrt auf Zahlung des vollen Betrages?

Mit freundlichen Grüßen

Auto, Recht, Anwalt, Jura, McFit, parken, Parkplatz, Rechtsschutzversicherung, Strafe

Auto gekauft mir wurde unfallfrei zugesichert im Nachhinein habe ich festgestellt dass es ein Unfallwagen ist?

Hallo, habe mir am 08.02. einen Golf bei einem Autozentrum gekauft. Händler schien mir eigentlich seriös. Auto war bei mobile.de als unfallfrei angegeben und das wurde Vorort bestätigt. Im Kaufvertrag stand „nachlackierung Blech und Bagatellschäden nicht ausgeschlossen.”

Auf Nachfrage zu diesem Satz wurde gesagt, dass es sein kann, dass Kratzer lackiert wurden und dass es evtl Steinschläge etc gibt was ja normal ist, also habe ich unterschrieben. Erste frage.. soll dieser Satz verschönert unfallwagen bedeuten???

so nächste Sache… 15 Tage nach dem Kauf blinkte die motorkontrollleuchte. Angeblich war eine Zusatzpumpe für das Kühlwasser kaputt und angeblich hat der Händler diese ausgetauscht da ich 1 Jahr Gewährleistung habe… als ich mein Auto abholte hat mein Auto 150 km mehr auf dem tacho… er meinte; er sei 30-40 km Probegefahren was ich auch nicht verstanden haben aber es waren wie gesagt 150 km!!!

für den Wechsel der Pumpe wollte er mir keine Rechnung geben da er keine Lust hatte, MWST zu zahlen????? Außerdem wurde es auch nicht ins scheckheft eingetragen????

da mir das alles komisch vorkam bin ich zu Dekra, siehe nur, unfallwagen 15.000€ schaden!

was soll ich tun??? Habe natürlich keine Rechtsschutz…. Hat der Händler seinen A…. Mit dem Satz von nachlackierung Blech im Kaufvertrag gerettet oder hätte er unfallwagen angeben müssen????

bin total verzweifelt…. Danke vorab für eure Hilfe !!!

Gebrauchtwagen, Betrug, Versicherung, Sachmangel, Autokauf, Autohändler, Garantie, Gebrauchtwagenkauf, Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung, TÜV

Rechtsschutz agiert nicht?

Ich habe eine Frage zum Thema Rechtschutz. Seit November 2023 habe ich eine Rechtschutzversicherung. Es hat drei Monate gedauert, bis der Rechtschutz aktiv war, so wie bei vielen Rechtsschutzversicherung eben üblich. Nachdem die Rechtsschutz endlich aktiv war, habe ich denen geschrieben, dass ich mit meiner aktuellen Vermieterin seit Sommer letzten Jahres Probleme habe und deswegen einen Anwalt suche. Daraufhin hat man mir gesagt, dass der Rechtsschutz hier nicht helfen kann, da die Probleme bereits vor der Aktivierung des Rechtschutzes angefangen haben. Dies kann ich natürlich nachvollziehen.

Nun habe ich aber aktuell Probleme mit der Vermieterin, da ich seit einigen Tagen Schimmel in der Garage und in meinem Hausflur habe. Die Vermieterin möchte allerdings nichts dagegen tun und ignoriert meine Anfrage. Nun möchte ich aus diesem Grunde einen Anwalt sprechen. Ich habe dem Rechtsschutz geschrieben, dass ich aktuell Probleme mit der Vermieterin habe. Daraufhin hatte Rechtsschutz mir gesagt, dass sie nicht aktiv helfen können und haben auf den Brief vom letzten Mal hingewiesen, wo eben stand, dass sie aktuell nicht helfen können, da die Probleme schon länger bestehen. Ist dies rechtens, oder hat man mich hier falsch verstanden? Wenn es so ist, darf ich nie wieder Probleme, die ich mit meiner Vermieterin auch in den nächsten zehn Jahren habe mit dem Rechtsschutz teilen? Ich verstehe das nicht. Kann mir diesbezüglich bitte jemand helfen? Habe ich Anspruch auf einen Anwalt, wenn ich neue Probleme mit der Vermieterin habe?

Haus, Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, Rechtsschutzversicherung

Regenrinne nachbar trennen?

Hallo,

Ich habe eine gemeinsame regenrinne mit der Nachbarin also Reihenhaus bzw doppelhaushälfte. Nun ist es so das vor der Tür ein ca 20 Meter hoher Laubbaum mit einem abstand von ca 1,5 m zur Hausfront ist bzw quasi unmittelbar über dem Dach.

Einen Rückschnitt konnte ich nur mit Hilfe eines anwaltes erreichen dies hat aber nicht wirklich Abhilfe des laubes Erbracht.

Meine Regenrinne ist also nahezu immer mit Laub bedeckt bzw gefüllt und selbst wenn ich jeden zweiten Monat mein Gerüst auf und ab Bau Höhe 7 Meter würde das Laub von ihrer Seite bei mich durch rutschen und somit wäre meine Reinigung unnötig.

Die gute Frau wohnt nicht dort und sie hat seitdem ich dort wohne ca 3 Jahre noch nie die rinne gesäubert.

Das mein ganzer Parkplatz voller Laub ist und ich jeden Tag kehren muss spielt in Punkto rinne ja keine Rolle.

Nun habe ich ihr vor einer Woche einen Brief eingeworfen mit der Bitte das Sie ihre rinne bitte mit einem laubschutz versehen lassen soll da ich meine marode rinne erneuern muss oder sie sich halt ein eigenes Fallrohr machen soll.

Keine Reaktion der Nachbarin obwohl sie nach Brief einwurf schon einmal da war ihre mülltonnen verschieben und in ihrem verwilderten Garten Äste von a nach b zu tragen.

Nun steht mein Gerüst und ich habe nächste Woche Samstag vor meine rinne zu demontieren und ne zink rinne samt zink fallrohr zu Montieren.

Kappe ich nun ihre rinne von meiner neuen, hafte ich dann für den Schaden? Oder muss sie sich in der Tat um oben verlangtes kümmern?

Wäre mal über ein paar rechtliche Tipps dankbar.

Vielen Dank.

Haus, Anwalt, Gericht, Baurecht, Dachdecker, Gesetzeslage, Haftpflicht, Nachbarschaftsrecht, Rechtsschutzversicherung, laubbaum

Autohändler hat mich Gewerbevertrag unterschreiben lassen, obwohl ich Privat bin - was nun?

Hallo,

mir ist gerade (ja im Ernst, und mir ist das wirklich sehr peinlich, dabei habe ich einige Passagen (leider nur einige) noch mal erneut gelesen!!) aufgefallen, dass im Kaufvertrag "für Unternehmer" drinsteht (habe mich zugegebenermaßen zuerst gewundert, aber nichts weiter gesagt, weil ich dachte, dass

unter dem Punkt Beruf/Gewerbe im Kaufvertrag bei mir "EDV" drinsteht und sich das auch auf das Unternehmen selbst (also auf das Autohaus) beziehen kann. Ich weiß ehrlich nicht, wie ich zu dem Zeitpunkt darauf gekommen bin... Das Auto habe ich jetzt 9 Tage. Den Vertrag aber schon vor 16T unterschrieben.

Mir ist das jetzt erst aufgefallen, weil das Auto nicht anspringt und ich es abschleppen lassen werde (bin z.G. ACV-Mitglied), aber das ist jetzt nicht das Thema.

Als er mir den Vertrag hingehalten hat und ich ihn unterschreiben sollte, kam mir erst nichts komisch vor, nur dass er die ersten beiden seiten direkt überblätterte (auf der zweiten Seite steht nämlich, dass das der Kaufvertrag für Unternehmer ist). Und ich war so blöd und habe ihm in der ausgeschlossenen Sachmängelhaftung unterschrieben, dass ich "nach eigenen Angaben" (wenn euch das weiterhilft: bin gerade selbst erst mit der Schule fertiggeworden) Unternehmer bin, obwohl das ja nicht stimmt.

Wurde ich jetzt so richtig übers Ohr gehauen und bleibe auf dem Schaden sitzen? Oder sollte ich einen Anwalt hinzuziehen bzw. ist diese Klausel unwirksam?

Oder lohnt sich nicht dagegen anzugehen, weil ich ja selbst den Vertrag hätte durchlesen müssen und ich etwas unterschrieben habe, bei dem ich etwas zugesagt habe, was absolut nicht stimmmt?

Des Weiteren wurde bei dem Kaufvertrag eine Tackerklammer entfernt und der Vertrag erneut zusammengetackert. Offenbar hat er erste Seite an das Ende geheftet. Somit steht hinten "Seite 1/1" und vorne "Seite 1/3". Den Kaufvertrag habe ich erst bei Übergabe des Fahrzeugs erhalten, also ca. 9 Tage später.

der verkäufer hat am anfang gesagt, dass es "keine gewährleistung bei den preisen" geben würde

ein kumpel von mir meinte im nachhinein, das sei direkt geklärt , wenn ich nen anwalt einschalten würde. ABER: da wusste ich nicht, dass er sowas ausgeschlossen hat (gegenüber mir, privat).. deshalb hab ich mir dabei nichts gedacht. auch, weil ich Ersteres in Foren gelesen habe.

also wurde ich jetzt hart übers ohr gehauen und muss das lehrgeld zahlen?

  1. Zu dem Zeitpunkt war ich bereits Arbeitnehmer gewesen
  2. Beim Unterschreiben des Kaufvertrags hat er direkt die ersten beiden Seiten überblättert (ich sah stehend zu). Auf der ersten Seite ist zu sehen, dass da "Kaufvertrag für Unternehmer" steht.
  3. Im kaufvertrag steht unter "Firma" Mein Nachname und Vorname nicht getrennt durch Kommata.
  4. Der Händler hat irgendeine USt-ID & Steuernummer (2. stimmt nicht überein) bei mir eingetragen. Allerdings existiert diese, nur weiß ich nicht, zu welchem Unternehmen sie gehört.
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Versicherung weigert sich einen Schadenspiegel auszustellen?

Meine Rechtsschutzversicherung hat mir wegen eines Tarifmodelwechsels gekündigt - mein alter Tarif wird nicht mehr fortgeführt.Mein neuer Versicherer wartet auf einen Schadenspiegel, den meine alte Versicherung einfach nicht ausstellt. Ich habe diese mehrmals per Einschreiben mit Rückschein angefordert.Welche (rechtlichen) Möglichkeiten habe ich an den Schadenspiegel zu kommen? - Schließlich verhindert mein alter Versicherer einen neuen Vertragsabschluss.Ich bin ratlos.

UPDATE:

Bisheriger Vertrag: 

Es handelt sich um einen alten Vertrag, bei dem z.B. Kapitalgeschäfte mit abgedeckt waren. Diese werden in aktuellen Verträgen nur gegen einen satten Aufpreis angeboten. Mein Versicherer möchte diese alten Verträge, die offensichtlich eine hoches Risiko für den Gewinn der Versicherung bedeuten loswerden.

Kündigung: 

Mein Versicherer hat regulär vor Ablauf der jährlichen Vertragsverlängerung gekündigt. In der Kündigung wird als Grund das Ausmustern alter Vertragsmodelle genannt und mir ein Angebot für einen neune Vertag unterbreitet.

Wunsch: 

Aus Gründen, die ich hier nicht weiter ausführen möchte, möchte ich auf keinen Fall bei diesem Versicherer bleiben.

Schadenspiegel: 

Ist in der Versicherungsbranche nicht ungewöhnliches. Er muss vom bisherigen Versicherer ausgestellt werden.

Neuer Versicherer: 

Bei einem neuen Vertragsabschluss muss man angeben, ob eine RS Versicherung bestand und wer diese gekündigt hat. Um den auszuschließen, dass der neue Kunde hohe Kosten verursacht, hat die Versicherung das Recht einen Schadenspiegel vom Vorversicherer anzufordern.

Problem:

Der Vorversicherer antwortet nicht auf meine schriftlichen Ersuche einen Schadenspiegel auszustellen. Wie kann ich ihn dazu zwingen? Gibt es hier Gesetze auf die ich mich berufen kann? Muss ich mich an was weiß ich für eine Aufsichtsbehörde wenden oder eine Verbraucherzentrale?

Handy, Smartphone, Versicherung, Rechtsschutzversicherung, Auto und Motorrad

Unfall mit Radlfahrer mit Hund?

Wie würdet ihr weiter vorgehen?

Ich war auf einer "Straße" zwischen Felder als Fußgängerin unterwegs. Plötzlich war da jemand hinter mir, ich drehte mich um, junge Frau ganz in Schwarz, drehte mich wieder zurück. Mein Hirn übelegte fieberhaft, woher die da so plötzlich kam. Ich hörte sie sprechen, wohl mit dem Handy auf laut. Es war mir unangenehm und ich wollte auf die andere Seite gehen, ein wenig Abstand schaffen.

Plötzlich schrie jemand von hinten, ich blieb stehen. Die Radlfahrerin links an mir vorbei, ihr am Fahrrad angeleinter Hund rechts an mir vorbei. Ergebnis: Mir zog es die Füße weg, hab reflexartig meinen Kopf noch geschützt, bin trotzdem aufgeprallt und habe aber vor Schmerz geschrien.

Es amen weitere Radlfahrer, einer hat den RW gerufen, Krankenhaus, Sprunggelenk gebrochen, Kopf Anpralltrauma.

Die junge Frau hat mir erst auf meine Nachfrage ihren Vornamen und ihre Handynummer auf einen Zettel geschrieben, obwohl ich Personalien wollte.

Ich habe mich dann bei ihr gemeldet, sie hat gefragt, was der Arzt gesagt hat, ich habe ihr geantwortet freundlich, aber sachlich. Sie hat weder gefragt, wie es mir geht noch sonstwas.

Mittlerweile habe ich ihre Personalien, ihre Reaktionen waren aber immer verhalten und zeitlich trotz blauer Haken erst Stunden später. Sie wollte dann auch meine, hab ich ihr gegeben.

Seit Tagen nichts mehr. Sie hatte gesagt, dass der Hund das noch lernen muss, angeleint am Radl zu laufen, gab aber mir sofort die Schuld, weil ich ja plötzlich zur Seite gegangen war.

Fakt ist, dass mein Leben gerade extrem aus dem Ruder läuft. Mit ü60 ist sowas nicht lustig. Ich darf den Fuß im Moment Null belasten, er muss abschwellen und dann wird entschieden, ob OP oder klassisch.

Leider muss ich aber laufen zu Äzten, lebe alleine, habe nur wenig Hilfe (oist alles beantragt und in die Wege geleitet = Stress!), so dass ich eben NICHT liege und der Fuß noch mehr geschwollen ist.

Ich bin gerade ziemlich im Eimer und auch sauer. Die wohnt gerade mal 5 Minuten zu Fuß von mir entfernt und fragt noch nicht einmal :(

Was fällt euch dazu ein?

Einfach mal schreiben, ok? Danke!

Und sorry für nicht perfekten Text.

Hund, Unfall, Rechtsanwalt, Anzeige, Fußgänger, private Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Toleranz

Vertraut ihr in die deutsche Rechtsprechung und in den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat?

Internationale Studie: Deutsche vertrauen zu 62 Prozent in Rechtsstaat
Eine Stu­die in sie­ben Län­dern hat un­ter­sucht, wie es um das Ver­trau­en der Be­völ­ke­rung in den Rechts­staat be­stellt ist. Deutsch­land be­legt dabei das un­te­re Mit­tel­feld, Nor­we­gen die Spit­ze. An schnel­le Pro­blem­lö­sung vor Ge­richt glaubt nur ein Drit­tel der Deut­schen.
Wie sehr vertraut die Bevölkerung ihren Gerichten? Schützt der Staat ihr Grundrechte ausreichend? Sind vor dem Gesetz alle gleich? Diese und andere Fragen hat der Rechtsschutzversicherer ARAG rund 7.500 Menschen in Norwegen, Deutschland, Spanien, Italien, den Niederlanden, den USA und dem Vereinigten Königreich gestellt. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen: Beim Vertrauen besteht in Europa ein Nord-Süd-Gefälle. Bei den Deutschen muss ein gutes Drittel noch von der Vertrauenswürdigkeit der Justiz und des Rechtsstaats überzeugt werden.
Das meiste Vertrauen in ihren Rechtsstaat haben laut Studie die Menschen in Norwegen mit 81 Prozent. Am wenigsten vertrauen herrscht in Italien mit 43 Prozent und Spanien mit 49 Prozent. In Deutschland kam die Umfrage auf einen Wert von 62 Prozent. Die Niederlande mit 64 Prozent, USA mit 71 Prozent und das Vereinigte Königreich mit 74 Prozent stehen dabei auch vor Deutschland.
Immerhin 70 Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass ihr Staat ihre Grundrechte schützt. Damit liegt Deutschland auf Platz drei bei dieser Frage - in Spanien und Italien konnten hier nur gut die Hälfte mit 'ja' stimmen. Bei der Einschätzung, ob alle Bürger vor dem Gesetz gleich seien, herrscht in den Niederlanden mit 72 Prozent die höchste Zustimmung. Dem gegenüber denken dies nur 37 Prozent der Italiener und 34 Prozent der Spanier. In Deutschland, Norwegen, dem Vereinigten Königreich und den USA sind jeweils etwas mehr als die Hälfte der Befragten von einer Gleichbehandlung überzeugt. 
International Einigkeit: Gerichte sind zu langsam
Je weiter südlich, desto unzufriedener sind die Menschen mit dem Rechtsstaat. Auch bei Fragen zum Vertrauen in die Gerichte weisen südeuropäische Länder die niedrigsten Ergebnisse auf. Deutschland rangiert auch hier im Mittelfeld, bei der Dauer von Gerichtsverfahren sind sie aber besonders unzufrieden.
Insgesamt gut aufgehoben fühlen sich vor den Gerichten ihres Landes 68 Prozent der Bewohner der Niederlande, gefolgt von den Norwegern, Deutschen und den Briten. In den USA sind es laut Studie nur gut die Hälfte. Italien hat mit 36 Prozent auch hier den niedrigsten Wert. Sind die Richter meines Landes unbefangen? Davon sind 69 Prozent der Niederländer und 61 Prozent der Deutschen überzeugt. Norwegen und das Vereinigte Königreich liegen auf Platz drei und vier. Am wenigsten an die Unbefangenheit ihrer Richter glauben die Befragten in Italien (38 Prozent), den USA (37 Prozent) und Spanien (33 Prozent).
Die Studie zeigt zudem, dass länderübergreifend nicht einmal die Hälfte der Befragten glaubt, dass sie ihre rechtlichen Probleme schnell vor Gericht lösen können. Hierliegen Deutschland, das Vereinigte Königreich, Norwegen und die USA zwischen 39 Prozent und 34 Prozent, Spanien und Italien bei 22 beziehungsweise 21 Prozent.
Deutsche melden sich am schnellsten bei Anwälten
Die Umfrage kam auch zu dem Ergebnis, das Deutsche sich im internationalen Vergleich seltener auf schnelle Lösungen vor Gericht verlassen. So gab jeder vierte befragte Mensch aus Deutschland an, einen Streitfall nicht vor Gericht verfolgt und nachgegeben zu haben, obwohl man sich im Recht fühlte. Als Gründe gaben die Befragten unteranderem hohe Anwaltskosten, den Stress durch die Streitigkeit und eine fehlende Kosten-Nutzen-Relation an.
Entgegen den Menschen in den Niederlanden, die bei Rechtsschwierigkeiten mehrheitlich zuerst ihre Rechtsschutzversicherung konsultieren wenden sich Deutsche bei Rechtsschwierigkeiten am meisten bei einem Anwalt oder einer Anwältin. Mit Rechtsschutzversicherungen allgemein sind die Deutschen jedoch im Vergleich zu den anderen befragten Ländern am zufriedensten. Die Online-Befragung führte das Marktforschungsinstitut Ipsos in Hamburg im Jahr 2024 im Auftrag der ARAG durch.

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/internationale-studie--deutsche-vertrauen-zu-62-prozent-in-rechtsstaat

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