Rechtschutz Versicherung? Trennung / gemeinsame Immobilie?

4 Antworten

Grundsätzlich gibt es in einer Rechtsschutzversicherung einen Vertragsrechtsschutzteil.

Allerdings stellt sich bei Dir die Frage ob es überhaupt Verträge gibt und ob die dann nicht die Ausschlüsse betreffen. Und dann stellt sich als nächstes die Frage ob nicht der Problemfall nicht schon vor Vertragsschluss eingetreten ist.

Ich weiß es kommt spät aber vielleicht liest ja jemand mit:

Gemeinsames Eigentum und nicht verheiratet ist eine teuflische nicht zu ratenden Kombination. Das geht fast immer schief und macht die Beteiligten arm und/oder unglücklich.

Wenn man nicht heiraten kann/will dann stimmen einfach nicht die Voraussetzungen für eine gemeinsame Investition in eine Immobilie und am Ende werden nur die Anwälte reich.

Es gibt einen Ehe-Rechtsschutz (Scheidungs-RS) mit 3 Jahren Wartezeit: https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/rechtsschutz-scheidung/?cookieSetting=true#

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
bloblu 
Fragesteller
 30.12.2019, 23:38

Wir sind unverheiratet, haben aber gemeinsam ein Haus gekauft 50/50 und wir haben damals eine Trennungsvereinbarung beim Notar erstellt, da er einiges an Eigenkapital mehr eingebracht hat.

Mir fällt keine Rechtsschutzversicherung ein, die das absichern kann. Soweit ich weiß, ist das generell ausgeschlossen.

Selbst wenn, wenn du bereits den Trennungsfall hast, ist es bereits zu spät. Denn somit ist der Versicherungsfall vor Vertragsabschluss eingetreten.

schleudermaxe  30.12.2019, 22:57

Wenn es eine gäbe, dann

... fällt das Problem aber unter Mediation, und dafür steht bei meiner rd. 1 Million EUR zur Verfügung und die soll eine von den schlechten sein, wird hier von den Beratern/Maklern jedenfalls behauptet.

Zudem wird sicherlich der eigene Berater/Makler eine entsprechende Beratung durchgeführt und auch eine RS angeboten haben, diese wurde abgelehnt.

www.mediation.de/rechtsschutz.

catchan  30.12.2019, 23:21
@schleudermaxe

Dann solltest du erst recht die Bedingungen deiner Versicherung kennen:

 Im Rechtsschutz für außergerichtliche Konfliktbeilegung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht nach B.3.14.7 besteht in Trennungs- und Trennungsfolgeangelegenheiten oder Scheidungsund Scheidungsfolgeangelegenheiten Versicherungsschutz erst für Rechtsschutzfälle, die nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn eingetreten sind

https://www.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_rechtsschutz.pdf

Nicht nur, dass die Versicherung vor Eintreten des Trennungsfalles abgeschlossen werden muss, sie muss schon mindestens 3 Monate laufen.

Ich verweise auf meine Antwort:

Selbst wenn, wenn du bereits den Trennungsfall hast, ist es bereits zu spät. Denn somit ist der Versicherungsfall vor Vertragsabschluss eingetreten.

Im Grunde ist davon auszugehen, dass die Trennung bereits aktuell ist und daher keine Versicherung rückwirkenden Versicherungsschutz gewähren wird...

Aber Hauptsache ist, du hast "deine" Huk ins Spiel gebracht.

schleudermaxe  31.12.2019, 09:24
@catchan

... und, wo steht in meinem Kommentar etwas über diese Versicherung? Ich rüge ganz banal Deine falsche Behauptung, was ist daran so verwerflich? Du willst doch der "Bäcker" sein, und kannst/weißt alles.

catchan  31.12.2019, 09:52
@schleudermaxe

Es weiß jeder hier, dass HUK „deine“ Versicherung ist...

schleudermaxe  31.12.2019, 11:14
@catchan

... willst Du wieder auf die Sperre aus oder was soll das?

Ich darf die nicht nennen, mache es nicht, und auch das passt Dir nicht.

Zudem werden in meinem Link alle RS-V genannt. Stehe einfach zu Deinem Fehler, lasse mich in Ruhe antworten, und gehe in den Feierabend.

Ich bestreite, dass die Fragestellerin "meine" Versicherung kennt. Wenn doch, wüsste sie, dass die keine 3 Jahre Wartezeit hat, wie Du immer noch aberwitzigerweise behauptest.

catchan  31.12.2019, 17:47
@schleudermaxe

Sperre? Was für einen Müll redest du da?

Glaubst du echt, dass alle diese genannter Versicherungen Meditation bei einer Trennung bieten? Das tun sie nämlich nicht.

Meditation greift auch nicht, wenn das Risiko der Trennung und Scheidung grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Die 3 Jahre beziehen sich auf die von Siola genannte Arag. Ich habe nie behauptet „deine“ Versicherung hätte 3 Jahre Wartezeit. Bitte lern zu verstehen, dass nicht alles sich hier auf dich fokussiert.

schleudermaxe  01.01.2020, 00:59
@catchan

... aufgrund leidvoller Erfahrung, wirklich so vergesslich? Deine "Dinger" liegen noch in meinem Postfach!

Und die zitierten wurde nicht von mir getestet/geprüft, das haben andere gemacht, und die deshalb genau für solche Fälle ins Netz gestellt. Nicht mal googlen kannst.

catchan  01.01.2020, 13:17
@schleudermaxe

Du unterstellst mir, dass ich gesperrt worden wäre. Ich frage dich wie du da darauf kommst. Darauf kommt wohl keine Antwort.

Der Link von Dir bezieht sich ausschließlich auf Meditation. Nicht darauf, ob diese bei Trennungen greifen. Die Frage bezog sich auf Rechtsschutz, der bei Trennung greift. Nicht welche Versicherungen Meditation anbieten.

schleudermaxe  01.01.2020, 14:36
@catchan

.. wie sollte ich Dich, und warum? Es reicht, dass Du mich sperren/löschen lässt, in welcher Beziehung Du auch immer zu denen hier stehst!

Wie sonst kommst Du in mein Postfach?

catchan  01.01.2020, 17:21
@schleudermaxe

Geht es dir darum, dass ich dir gesagt habe, dass Werbung lt Richtlinien nicht erlaubt ist?

Dazu würde auch ein Blick in den Richtlinien genügen.

siola55  30.12.2019, 23:30

Ehe-Rechtsschutz gibt es sehr wohl, jedoch mit 3 Jahren Wartezeit :-((

catchan  30.12.2019, 23:31
@siola55

OK, das ist neu für mich. Aber ich vermute hier ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen.

bloblu 
Fragesteller
 30.12.2019, 23:34

Also es hat eine Trennung/Auszeit gegeben, wollen schauen ob wir uns wieder fangen. Er ist für unbestimmte Zeit erst einmal zu seinen Eltern gezogen. Aber wenn sowas generell ausgeschlossen ist, dann muss ich mir halt so einen Anwalt nehmen, wenns hart auf hart kommen sollte. Danke für die Info

catchan  30.12.2019, 23:38
@bloblu

Wie gesagt, du kannst es ja mit den Tipp von siola probieren, sofern ihr es noch 3 Jahre schafft.

Aber es ist grundsätzlich so gut wie unmöglich etwas zu versichern, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

... das hat ja Dein Berater/Makler schon gemacht, und Du hast abgelehnt, oder machst Du so etwas im Online? Dann prüfe, ob Du den in Regress nehmen kannst.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
bloblu 
Fragesteller
 30.12.2019, 23:35

Was für einen Berater/Markler?

schleudermaxe  31.12.2019, 09:20
@bloblu

... Deine, der z.B. für die Hausversicherungen und die für die Autos.

Du hast ja die vorgeschriebenen Beratungsprotokolle zu Hause, einfach mal schauen.