Berufsrechtschutz an Beruf geknüpft?
ich habe eine Rechtschutz für Beruf, jedoch arbeite ich jetzt wieder einem Beruf, den ich vor Jahrzehnten mal gelernt habe und diesen kennt meine Rechtschutzversicherung nicht. Muss ich denen mitteilen, in welchem Beruf ich gerade angestellt bin?
3 Antworten
Das kommt drauf an, was die Rechtsschutzversicherung abdeckt...
Normalerweise allerdings bist Du in der Berufsausübung über den Arbeitgeber versichert. Das heißt, dass Deine private Rechtsschutz-V sowieso nur noch für Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber aufkommen muss. Und da dürfte es dann wohl wurscht sein, in welchem Beruf Du arbeitest.
Ich würde allerdings trotzdem einen Berufswechsel bei der RV melden, wenn das bei Abschluß des Vertrages auch festgehalten wurde. Kann ja sein, dass es besondere Bedingungen gibt...
Das spielt keine Rolle. Du hast doch auch deinen vorherigen Beruf dort nicht angegeben. Außer es geht um irgendwelche Spezialtarife für besondere Berufsgruppen.
Sieh mal in den Versicherungsvertrag.
es ist tatsächlich jede Tätigkeit versichert, nur Selbstständigkeit nicht
der Versicherungsvertreter hat meinen Beruf angegeben damals, um einen Spezialtarif zu bekommen- in dem Beruf bin ich nun nicht mehr tätig....