Abgemeldeter PKW im Garagenhof abgestellt, wir sind Mieter einer Garage und wohnen nebenan, was kann man tun?

Hallo, wir haben vor ca. einem Jahr eine Garage in einem abgeschlossenem Hinterhof vom Haus nebenan gemietet. Unsere Garage ist die zweite von insgesamt 4. Das Haus hat genausoviele Eigentümer, wie sie Wohnungen hat, verwaltet wird das Ganze von einer Hausverwaltung. Was ich bereits gelernt habe ist, dass man in dem Haus nicht MITeinander, sondern ÜBEReinander spricht, was für mich schon mega unverständlich ist. Da wir tatsächlich die einzigen Garagenmieter sind, stellten wir uns diesen Winter in die Hofdurchfahrt/Löw an Tagen wo Schnee angekündigt war (Abends von 22Uhr bis morgens um 03.30Uhr) um nicht Nachts um 3Uhr räumen zu müssen, damit wir den Wagen aus der Garage kriegen. In der Windschutzscheibe lag leserlich ein Zettel mit unserer Handynummer, falls der Wagen doch mal stören sollte. Das Haus selbst hat sowohl eine Türe direkt zu Hinterhof, als aber auch zur Straße. Statt aber anzurufen bekamen wir einen Brief der Hausverwaltung, dass wir das Parken im Löw unterlassen möchten, es hätten sich Mieter darüber beschwert. Nun wird dieser Garagenhof allmählich ein öffentlicher Parkplatz. Ganz oben (4. Garage) steht seit Wochen ein abgemeldeter Kombi VOR der Garage, VOR Garage drei parkt bald täglich wer anders und wenn vor Garge 1 auch wer parkt, kommen wir mit unserem Auto nicht aus dem Hof. Was kann ich tun? Darf der abgemeldete Wagen da stehen? Er scheint die Einladung zum freien Parken für alle zu sein und allmählich hab ich den Mund lange genug gehalten. Wäre echt dankbar für die Antworten.

Auto, Garage
Garagenmiete kürzen?

Hallo Leute,

ich wohne seit ca.10 Monaten in einer Mietwohnung und dazu miete ich extra (80€) eine Garage im Hof, welche zu unserem Haus dazugehört, an.
Nun habe ich folgendes Problem (ich habe eine lange Zeit über vieles hinweg gesehen, aber langsam reicht es mir): 1. Beim Einzug hatte bereits das Schloss der Garage NICHT funktioniert - fast 6 Monate habe ich 80€ für eine nicht abschließbar und damit verbunden, eine nicht-versicherte Garage gezahlt -> Habe ich drüber hinweg gesehen, da ich außer mein Auto nichts anderes in dieser Garage lager + außerdem wurde sie ja dann ennnndlich repariert!

  1. Im Hof ist es sehr eng und auch die Garagen sind sehr eng, somit bin ich die einzigste der Mieter die in einer der Garagen parkt ( Kleinwagen). Allerdings sind die anderen Garagen dennoch vermietet und dienen als Lagerraum. Es handelt sich um Doppelgaragen. Da ich sehr oft mal eine halbe Stunde zum Einkaufen fahre, lasse ich gern auch mal die Garagentür offen, allerdings mache ich IMMER das Hoftor zu! Letzens da hing ein toller Zettel an meiner Haustür und auf dem Stand "Bitte mache SIe absofort IMMER ihr Garagentor zu, wegen Sicherheitgründen". Kein Absender! Kein Grund! Nichts davon steht im Mietvertrag! -----> Zwischenfrage: Darf ich dazu gedrängt werden, meine Garage zu machen zu müssen? MAn konnte Sie Monatelang nicht verschließen und plötzlich ist es von wichtigkeit !

  2. Das Mietshaus hat 2 Vermieter, die rechte Hälfte gehört einer alten Dame, welche selbst im Haus wohnt und die linke unserer Vermieterin, welche knappe 300 km von hier entfernt wohnt. Im Hof herrscht ein komplettes Parkverbot (dieser Verbot ist nirgends nieder geschrieben!). Allerdings parkt das Töchterchen der alten Dame andauernd im Hof, was dazu führt, dass ich kaum bis garnicht Rangierraum besitze und so teilweise bis zu 10 minuten am einparken bin, damit ich mein Auto nicht komplett verkrazte.

  3. Mein mit Abstand größtes Problem:

    • Andauernd parken Passanten an der Einfahrt (Straße)
    • Andauernd parken Elektriker und LKWs an der Hofeinfahrt - JA genau nicht im Hof sondern direkt in der schmalen Straße die zum Hof führt. Der einzigste Weg wäre also drüber zu fliegen und in meine gottverdammte arschteure Garage zu kommen!!!! ---> Die LKW und Elektriker sind natürllich auch alle von der Hausverwaltung bestellt worden, ohne mir natürlich überhaupt ein sterbenswörtchen davon zu sagen. So stehe ich also nachmittags um 17 Uhr in einer vollbefahren Straße, ohne Park oder Halte möglichkeit und muss schauen wie ich klar komme!
    • Auch die Mieter, welche einen Hofschlüssel besitzen, parken an meiner liebsten Stelle - Ja genau an der HOFEINFAHRT- Warum fragt man sich natürlich? Genau, weil die Einfahrt ums Eck ist und die alte Dame so nicht bemerkt, dass da jemand im "Hof" steht!

Also Leute nun meine Frage: Kann ich verlangen, dass die Miete dieser verfluchten Garage gesenkt wird? Kündigen kann ich Sie leider nicht, weil ich Sie wirklich echt brauche!

Mietrecht, Garage, Parkverbot
Citroen C3 zu hoch für Duplex Garage - was tun?

Hallo zusammen.

Ich habe kürzlich eine Wohnung gemietet. Im Mietvertrag wird auch der Stellplatz in einer Duplexgarage aufgeführt, der für monatlich 70 Euro dazu gemietet wird. Die Maße des Parkplatzes sind nicht angegeben. Der Parkplatz wurde uns zwar gezeigt, allerdings konnten wir natürlich nur die untere Ebene ansehen. Über die Maße oder eventuelle Höhenbegrenzung wurde kein Wort verloren. Da ich auch meiner Meinung nach kein überdurchschnittlich großes Auto fahre, habe ich nicht daran gedacht, dass es da Probleme geben könnte. Jetzt haben wir durch Zufall beim ersten Benutzen der Garage mit einer Mitmieterin gesprochen und festgestellt, dass die oberen Decks nur 1,50m hoch sind. Mein Citroen ist aber 1,53m hoch. Was kann man da tuen? Ich möchte ungern 70 Euro jeden Monat zahlen für etwas das ich nicht nutzen kann. Die Wohnung möchte ich aber natürlich behalten (abgesehen davon hat diese einen Kündigungsausschluss von 2 Jahren).

Ich weiß dass man die Garage nicht separat kündigen kann, wenn sie im Mietvertrag der Wohnung mit drin ist.

Auch weiß ich, dass man sich da als Fahrer "überdurchschnittlich großer Autos" vorher informieren soll siehe verschiedene Gerichtsurteile von SUV oder Porsche Cayenne -Fahrern. Aber ich fahre einen Kleinwagen... ?!?!?! Das kann doch nicht sein oder?

Hat vielleicht jemand genauere Infos zur Rechtslage? Vielen Dank im Voraus.

Mietrecht, Rechte, Garage, Mietvertrag, juristisch, parken
"Ausfahrt freihalten" Schild anbringen-was beachten?

Mein Vermieter besitzt eine Garage die zu meiner Wohnung gehört. Ich darf mein Auto auch davor parken weil er die nicht benutzt. In dem Haus in dem ich wohne wohnt noch ein Mann der neben "meiner" Garage auch eine hat. Also die beiden liegen direkt nebeneinander. Man kann allerdings die Autos nicht rein/raus fahren da das Gefälle zu hoch ist. (Nur als Abstellraum gedacht).

Jetzt ist das Problem das die Parkplatzsituation mitten in der Stadt mehr als mies ist. Jeder Parkplatz ist Gold wert. An seiner Garage steht "Ausfahrt freihalten" und er will nicht das ich vor seiner Garage parke was ich auch nicht mache. Was aber kaum vermeidbar ist wenn ich vor meiner parken will (passt von der Länge sonst nicht, da dahinter meist andere Autos parken). Das selbe bei ihm. Das heisst er parkt vor seiner (und bis zur hälfte oder mehr vor meiner) und ich darf woanders parken.

Jetzt würde ich gerne auch ein Schild an meine Garage machen, dass er sich nicht mehr vor meine stellen kann. Mit ihm zu reden bringt garnichts.(cholerischer älterer schlecht gelaunter Opa=D).

Vom Vermieter ginge das im Ordnung. Nur weiß ich nicht ob so automatisch das parken davor verboten ist für ihn. Da sowieso keine Autogaragen (beide). Sehe das nicht ein das ich dort nicht parken soll er aber schon. Beide oder keiner.^^

Was muss ich beachten??

Auto, KFZ, Gesetz, Garage, Parkplatz, Straßenverkehrsordnung
Anrecht von Mietern auf die Garage die zum Haus gehört?

Guten Tag,

Wir haben seit einiger Zeit das Problem, dass die Häuser auf der anderen Straßenseite zu Füchtlingsunterkunften umfunktioniert wurden. Die üblichen Probleme wie Müll/Lärm können meinem Vermieter ja erstmal egal sein, aber leider spielen seitdem auch die Kinder den ganzen Tag mitten auf der Straße mit Fahrrädern/Rollern/Fußball etc. Da sie dabei keine Rücksicht auf Eigentum dritter nehmen und auch immer wieder mit dem Fahrrad oder dem Ball auf dem Hof unseres Hauses landen haben wir seitdem das Problem, dass wir jeden Monat einen recht hohen Schaden an dem früher auf der Straße, heute deshalb schon extra auf dem Hof parkendem PKW haben. Da einmal die Woche Anzeige gegen unbekannt (und vermutlich Kind [und entsprechend auch Eltern] komplett ohne finanzielle Mittel) nichts bringt und auch nicht zielführend ist, wäre halt die Frage, ob eine dafür evtl eine Mietminderung möglich wäre.

Da aber selbst eine 50% oder gar 100% Minderung den Schaden nicht ausgleichen könnte, wäre das auch keine Lösung. ABER Zu dem Mietshaus gehören mehrere Garagen. Diese jedoch sind nicht an die Mieter das Hauses vermietet sondern an Ortsfremde/Nicht-Anwohnende Dritte. Entsprechend stellt sich nun die Frage: Haben wir als Mieter des Hauses zu dem die Garagen gehören eine Art Vorrecht auf die Garagen gegenübern Dritten die nicht im Haus wohnen? Und wenn ja unter welchen Bedingungen? Wir haben nämlich bereits vor knapp einem halben Jahr mal gefragt und wurden nur auf eine Warteliste gesetzt.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, LG Katschka

Mietrecht, Mietminderung, Garage

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