Garagentor lackieren Gemeinschaftseigentum?

1 Antwort

Ziemlich verworren geschrieben. Also auch eine unklare Antwort. Du solltest schon wissen was Sondereigentum ist in Deiner Anlage: https://de.wikipedia.org/wiki/Sondereigentum

Das Tor kann nur dann SE sein wenn es die Garage auch wäre, was ich aber so nicht üblich finde.

Lackieren und anstreichen: Das ist quasi das Gleiche. Das eine beschreibt den Auftrag der Farbe (lackieren) das Andere auftragen von Farbe mittels Pinsel oder Rolle. Kurzum doppelte Bezeichung. 

Das Garagentor kann wie eine Wohnungstüre verstanden werden. Je nachdem wie das geregelt ist, sollte es auch dort verstanden werden. Es kann sein, dass es wünschenswert ist, dass die Koordination die Hausverwaltung übernimmt, damit nicht alle Parteien etwas anderes machen und unnötig das Gesamtbild zerstört wird. Man stelle sich 20 Garagen vor und alle 20 Parteien machen etwas anderes oder in anderer Farbe. Eine Umlage erfolgt dann auf Alle und nicht einzeln.

fehlkauf2008 
Fragesteller
 23.11.2016, 19:29

Sorry, da ich keine Deutsche bin,kann ich mich nicht immer so verständlich ausdrücken :-( tut mir leid. In Teilungserklärung steht nur neben den Miteigentumsanteil verbunden mit  die Auflistung der Wohnung und aus was das besteht sowie Balkon und Garage. Von Tor steht da nichts. Der Balkon wurde auch schon gemacht und das hat die Gemeinschaft bezahlen müssen.

Automatik1  23.11.2016, 19:43
@fehlkauf2008

Alles klar. Kein Problem. Ich meine Du meintes "entlacken" das ist das Entfernen des alten Lackes. 

Nimm mein Beispiel und starte Verhandlungen mit der Verwaltung. Es macht sehr viel Sinn, dass nicht alle Garagenbesitzer eine andere Farbe benutzen. Wenn Garage in der Teilungserklärung steht als "Garage" dann ist das Garagentor ein Teil der Garage und darin enthalten oder es hätte explizit herausgenommen werden müssen.

fehlkauf2008 
Fragesteller
 23.11.2016, 20:17
@Automatik1

Ja genau es heißt  entlacken. Also muß jeder selber zahlen der eine Garage hat ? Weil Balkon auch drin steht und da muste man nicht mitbezahlen. Ist schwierig mit dem Garagentor. Ein anderer Eigentümer will das nicht machen ,Nur wenn die Mehr weit sagt ja dann wird es schwierig.