Garage wird als Durchgang genutzt. Rechtens?

10 Antworten

Rechtens ist das wohl kaum. Wie sieht es denn mit der Haftung aus, falls die gute Frau in deiner Garage stolpert und fällt? Oder wenn sie einen Schaden an deinen Fahrzeugen verursacht? Als erstes würde ich ihr schriftlich mitteilen, dass die Verbindungstür verschlossen wird, und das dann auch tun. Wenn es kein Schloss dafür gibt, dann eines einbauen, kostet nicht die Welt, muss auch nicht neu sein.

In den von dir gemieteten Räumen - demnach auch in der Garage - hast du als Mieter das alleinige Hausrecht und kannst bestimmen, wer dort ein und ausgehen darf. Und wenn ein Recht auf Nutzung des Durchgangs nicht ausdrücklich in deinem Mietvertrag vereinbart wurde, hat deine Nachbarin auch nicht das geringste in deiner Garage verloren.

Da hast eine Garage angemietet.

Ist im dazu gehörigen Mietvertrag  nicht explizit erwähnt, dass dieser Nachbarin Zugang über Deine Garage zu gewähren ist ( was ich nicht glaube, da sie ihre Garage auf anderem Weg erreichen kann ) würde ich den Zugang verschließen.

Denn in Deinem Garagenteil hat sie nichts zu suchen.

Was steht denn in deinem Mietvertrag? Hast du der Mitbewohnerin ein Wegerecht zu gestatten?

Das muss dein Vermieter klären. Der kann ihr dann ohne weiteres untersagen, deine Garage als Durchgang zu benutzen.

Nun wie die rechtliche Grundlage aussieht kann ich nicht ganz genau sagen, da würde Dir ein Anwalt für Mietrecht kompetent helfen können.

Da Du aber die Garage gemietet hast und auch dort Dein Eigentum steht denke ich nicht, dass sie das darf.

Wenn es meine Garage wäre würde ich das unterbinden!