darf ich mein auto am straßenrand parken oder muss ich die garage benutzen?

7 Antworten

1. Die Garage ist ein Kfz-Abstellraum und kein Müll- oder Lagerplatz. Man könnte Dich mit Fristsetzung auffordern, die Garage leer zu räumen. Aber das hast Du sowieso schon in Kürze vor.

2. Die Erbauer von Wohnhäusern sind gehalten, soundsoviele Stellplätze bereit zu halten. Sie geben dafür viel Geld aus und viele Wohnungen werden nur deshalb nicht gebaut, weil nicht genügend Stellplätze nachgewiesen werden können. Grundsätzliche werden Eigentümer, bzw. Eigentümergemeinschaften angehalten, die Stellplätze, die zur Wohnanlage gehören auch zu nutzen. Deshalb kann es gut sein, dass eine solche Aufforderung in der Hausordnung steht, die jedoch nicht gerichtlich durch gesetzt werden kann.

3. Wenn über eine dem Mietvertrag oder auf andere Art verpflichtend gemachte Hausordnung regelmäßig hinweg gegangen wird, kann der Vermieter das sanktionieren, jedoch nicht, wenn ein Fahrzeug statt in der Garage auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt wird. Was anderes wäre, wenn es ausgewiesene Besucherparkplätze der Wohnanlage wären.

In Deinem Fall kann sich der Vermieter also allenfalls über Dein störrisches Verhalten ärgern.

4. Ein Mieter, der einen Vermieter ärgert, wird schnell zum Problemmieter und Problemmieter müssen eher über kurz als über lang mit einer kräftigen Mieterhöhung rechnen. Ob Dein Vermieter auch so reagieren wird?

Öffentliche Parkflächen kann jeder nach eigenem Gutdünken ( im Rahmen der STVo ) nutzen. Und daran ändert auch eine Hausordnung nichts.

Viele Laternenparker wären froh, eine Garage zu besitzen, ja so bunt  ist eben das Leben.

Bei uns daneben ist auch ein Wohnblock, die meisten Mieter dort sind zu faul in die Tiefgarage zu fahren und belegen stattdessen die Zufahrtsstraßen. Wenn keine Garage im Wohnblock vorhanden wäre, gäbe es sicherlich seitens der Mieter Beschwerden.

Wie die Müllfahrzeuge und LKW-Lieferanten da durchkommen ist sch...egal. Moralisch gesehen, hat die Hausordnung recht, ob es juristisch durchsetzbar ist, weiß ich nicht. Ich stelle mein Fahrzeug auf jeden Fall in meine eigene Garage neben meinem Wohnhaus und meine Hoffläche halte ich für meine Freunde, die mich besuchen wollen frei, denn die Zufahrtstrassen sind ja alle von diesen  benachbarten Mietern zugeparkt.

Die Kfz-Versicherungen sollten bei diesen Garagenverweigerern  auf jeden Fall erhöht werden, denn in den Versicherungsverträgen  sind bestimmt alle Fahrzeuge als Garagenfahrzeuge deklariert und sind deswegen günstiger eingestuft, obwohl das nicht der Realität entspricht.

Auf einer öffenltichen Straße kann jeder die dort markierten Plätze nutzen.

Ob Sie die Garage benutzen oder jicht geht den Nachbarn nichts an.

Und überhaupt hat die Hausordnung keinerlei Hoheitsrechte über eine öffentliche Straße.

Das wäre kompletter Blödsinn.

Hast Du mal in die Hausordnung reingeschaut,die Du ja mit dem Mietvertrag unterschrieben hast?

baileileika 
Fragesteller
 16.10.2016, 13:12

nein, aber wenn die kein Recht haben soetwas vorzuschreiben spielt es doch keine Rolle ob es in der Hausordnung steht oder nicht.

Wladimyr09  16.10.2016, 13:17
@baileileika

Mich wollte ja nur wissen ob es so drin steht und wie es eigentlich begründet wird.