Habe ich das recht meine Garage offen stehen zu lassen?

Hallo,

ich lasse meine Garage wenn ich weg fahre immer offen stehen, zumindest wenn ich nur kurz weg bin. Wäre ich den haleb Tag weg würde ich sie schliessen. So lohnt es sich aber meist nicht. Ist ja aber auch egal wieso weshalb warum. Tatsache ist eben ich lasse sie offen. Leider meint irgendein Nachbar (oder mehrere?) meine Garage verschliessen zu müssen. Beim ersten mal wäre ich fast gegen ds Garagentor gedonnert weil direkt anschliessend ein Wandvorsprung ist und ich mein Tor erst dann sehe wenn ich schon fast dran bin.

Jetzt wollte ich einen Zettel dran hängen das die Nachbarn bitte mein Tor in Ruhe zu lassen haben. War nun aber am überlegen ob es ein Garagennachbar gewesen sein könnte. Alle hier haben normale Garagen, also Mauer vor, links und rechts. Ich habe nur vorne und links Mauer, rechts dann ein (stabiles!) Gitter über die gesamgte Fläche und daneben sind dann nochmal zwei Garagen die ebenfalls nochmal durch ein Gitter getrennt sind. Beides die flachen teuren Autos. Keine ahnung was genau. Da liegt der Gedanke nahe das es einer von ihnen war weil sie meinen das ihr Auto wenn unser Tor aufsteht nicht genug gesichert ist (wobei die eine ihr tor nie richtig schliesst).

Darf ich denn in so einem Fall überhaupt das Tor offen stehen lassen? Hätte ich so eine Garage wie die anderen, ohne Gitter, mit Mauer, dann würde ich mir keine Gedanken machen und das durchziehen. Aber so mit Gitter sieht das vielleicht nochmal anders aus. Die Nachbarn ansprechen kann ich übrigens nicht, hier wohnen 48 Partein, keine Ahnung wozu die Garagen neben mir gehören.

Nachts MUSS ich ausserdem die Garage offen lassen, die die drüber wohnen haben sich wegen dem Krach Nachts beschwert (arbeite Nachts) also muss die Garage Nachts definitiv offen stehen. Ps: Die meisten hier sind Eigentümer, sind vielleicht 3 oder 4 Partein Mieter - Wir sind Mieter seit Anfang März.

Recht, Garage
Wie hoch ist der Wert einer Garage bei einer Eigentumswohnung einzuschätzen?

Folgender Sachverhalt: Ich habe eine hochwertige Eigentumswohnung vom Bauträger gekauft. Der Kaufvertrag wurde bereits vor Baubeginn geschlossen. Laut Baubeschreibung hat der Bauträger im Kellergeschoss eine zur Wohnung gehörende Garage zu erstellen. Mittlerweile ist das Mehrfamilienhaus weitestgehend fertiggestellt. Der Bauträger hat nun allerdings festgestellt, dass die Betonpfeiler zwischen den einzelnen Garagen ein wenig zu breit geworden sind und er nun kein Standard-garagentor mehr dazwischen bekommt. Er würde das Garagentor nun gerne weglassen. Das würde jedoch heißen, dass aus einer Garage rechtlich ein überdachter Stellplatz werden würde. Das hat natürlich diverse Folgen (Kein Rabatt für Garagenfahrzeug bei Kfz-Versicherungen, schlechterer Diebstahlschutz, schlechterer Witterungsschutz...). All diese Dinge lassen sich gut recherchieren und bewerten.

Was mir jedoch schwerfällt, ist die Ermittlung eines Mehrwertes beim Wiederverkauf der Wohnung. Da ist im Inernet wenig zu finden. Vielleicht hat von Euch da jemand Fachkenntnisse. Ich kann mir nämlich schon vorstellen, dass eine Wohnung mit Garage auf dem Immobilienmarkt spürbar mehr wert ist, als eine Wohnung mit überdachtem Stellplatz. Hintergrund der Frage ist der, dass ich durchaus darüber nachdenke, auf das Tor zu verzichten. Allerdings nur dann, wenn ich vom Bauträger entsprechend finanziell entschädigt werde. Dafür müsste ich halt einen realistischen Wert ermitteln.

Bin gespannt, ob darauf jemand eine Antwort hat :)

Gruß Alex

Immobilien, Garage, Wert
Esstrich bei Garage notwendig?

Ich baue derzeit ein Haus mit 2 Massivgaragen. Und um diese beiden Garagen dreht sich gleich meine Frage. Die Baubeschreibung der Garage ist sehr detailliert, Wände, Dach, Garagentor, Licht/Elektrik, Wasseranschluss alles beschrieben und kein Problem. Ein Problem habe ich allerdings seit heute beim Boden der Garage einem Betonboden.

Im Haus wird gestern und heute der Esstrich verlegt. Heute Mittag ruft mich der Bauleiter an bei dessen Firma ich den Bau in Auftrag gegeben habe und sagt:

Sie brauchen in den Garagen auch einen Esstrich, ansonsten machen sie sich den Boden kaputt, wenn sie später ein Auto in die Garage stellen. Den Esstrich in der Garage müssen sie aber extra bezahlen und kostet ca. 600 EURO. Sie müssen sich heute entscheiden, wenn der Esstrichleger morgen weg ist und nochmal kommen muss wird es teurer als die 600 EURO. Als ich dann nicht sofort zusagen wollte sagte der Bauleiter weiter: Ich rede heute Nachmittag mit dem Esstrichleger, vielleicht geht es auch billiger, ich rufe sie heute Abend nochmal dazu an, aber dann müssen sie sich entscheiden, da es sonst teurer wird als 600 EURO.

Da war ich erstmal sprach- und ratlos und kam mir etwas überfahren vor. Meine Fragen: Braucht man wirklich einen Esstrich in der Garage oder kann man den BetonBoden nicht auch ohne Esstrich vor Zerstörung schützen?

Ist das Angebot meines Bauleiters ok, oder wie soll ich damit umgehen?

Sollte der BetonBoden in einer MassivGarage nicht so robust sein, das man ohne Probleme da ein Auto reinstellen kann?

Danke ralfwilhelm

Hausbau, Garage, Neubau
Garagentorantrieb defekt - muss ich tatsächlich alles selbst zahlen?

Hallo zusammen, ich habe zu meiner Wohnung zusätzlich eine Garage angemietet. Die funktioniert über Fernbedienung und direkt am Tor mit einem Schlüssel. Natürlich geht das Tor auch manuell auf... In den letzten Monaten haben viele Bauarbeiten um das Haus und in der Nachbarschaft stattgefunden. Vor ca. 4 Wochen hat es angefangen, dass das Tor beim automatischen Öffnen erbärmlich quietscht. Mein Mann hat dann mehrfach geölt. Vor 2 Wochen ist das Tor dann ständig stehen geblieben. Und vor 1,5 Wochen nun ist es nach ca. 1 m komplett stehen geblieben. Nach mehrfacher Kontaktaufnahme mit meinem Vermieter habe ich dann die Firma bestellt, welche ursprünglich das Tor eingebaut hat. Da kam dann auch ein Monteur, hat was nachgestellt und erneut geölt und ist nach ca. 10-15 min wieder gefahren, mit der Aussage, dass wäre der Baustaub gewesen. Meine Vermieter haben dann gesagt, dass sie ausnahmsweise die Kosten übernehmen. Der Monteur hat gesagt, dass der Antrieb mittlerweile 26 Jahr alt ist, aber bestimmt noch ne Weile läuft. Leider ist jetzt, nach nur einer Woche, wieder ein erbärmliches Quietschen zu hören und gestern ist es auch wieder kurz gestoppt. Habe dann umgehend meine Vermieter informiert und die kamen dann mit der Aussage, dass, falls ein neuer Antrieb her muss, ich das selbst zahlen muss. Im Mietvertrag steht Folgendes: "Die Schönheitsreparaturen sowie Reparaturen an Rollläden (Tor), Türen, Fenstern und Schlössern gehen zu Lasten des Mieters." Aber falls tatsächlich ein neuer Antrieb gekauft werden muss, bin ich tatsächlich dafür verantwortlich?

Garage, Mietvertrag

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