Bewährungswiederruf wegen Cannabisblättern, möglich? (BTMG Marihuana Blätter Strafe strafbar Recht)

Guten Tag, ich habe eine kleine Rechtsfrage im Breich Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Bewährung. Undzwar ist es wie folgt: Jemand ist auf Bewährung wegen Handel mit Cannabis. 150 gramm wurden mal gefunden und zwei Aussagen die den Verkauf bestätigen. Im Vorfeld gab es auch schon kleinere Delikte die mit SOzialstunden oder Gruppenteilnahme bestraft worden sind. Jetzt wurde innerhalb der Bewährungszeit ca. 15 gramm reines Blattmaterial sichergestellt. Es handelt sich um Blätter die komplett wirkungslos sind. Kein Harz dran, sie riechen nichtmal nach Cannabis, eher nach Heu. Sie sind sozusagen nicht handelbar und haben keinen THC Gehalt. Eventuell weisen sie einen minimalen Gehalt auf unter einem Prozent.

Die Frage die sich stellt ist, wie ein Gericht diese 15 gramm bewertet, mit der Besonderheit das man auf Bewährung ist wegen Btm-Handel.

Wenn die blätter kein thc aufweisen dürfte doch keine straftat begangen worden sein. und wenn die blätter einen besonders geringen wert aufweisen, sind die blätter vom thc gehalt doch mit einem halben gramm durchschnittlichem Marihuana zu vergleichen aber doch nicht gleich mit 15 gramm cannabis?! worauf ich hinaus will ist, ob das gericht erkennt das man mit blättern nichts anfangen kann.

Seit der Bewährungsaussetzung wurde keine neue Straftat begangen ausser die 15 gramm blätter die beschlagnahmt worden sind. Sozialprognose sieht sehr gut aus. Also nichts spricht für einen Wiederruf der Bewährung außer die tatsache dass man im besitz von 15 gramm marihuanablätter war.

Wie bewertet Ihr diese Situation

wäre über eure meinung sehr dankbar

mfg bernd

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Eine Andere Person angeben, wenn man geblitzt wird straffrei? - Sehr wichtig!

Guten Tag lieber Leser,

folgende Situation:

Ich wurde geblitzt in dem Auto welches auf meine Oma zugelassen ist. Ich wurde mit 25 Km/h zu viel innerhalb einer geschloßenen Ortschaft geblitzt. Leider befinde ich mich noch in der Probezeit. Ich würde auch alles bezahlen und ein Aufbauseminar machen aber mir wurde erzählt, dass das jaa soo teuer wäre. Ich habe nicht viel Geld und muss zu Hause schon alles selber bezahlen aber das ist jetzt auch nicht das Thema. Als der Anhörungsbogen kam um dort den wahren Fahrer einzutragen habe ich mich informiert wie es aussieht wenn man einen anderen Fahrer angibt. Ich habe jetzt 2 Meinungen.

1.Meinung:

Es ist sozusagen „straffrei“, also es gibt kein wirkliches Gesetz diesbezüglich oder so. Selbst in diesen Videos auf „SternTV“ und „ZDF“ wird das kritisiert. Ist es wirklich so, dass man sich durch Selbstbezichtigung nicht strafbar macht? Also wenn man das sage ich mal, ganz von alleine ausfüllt ohne, dass einer den anderen beeinflusst? 2.Meinung:

Es ist strafbar und man bekommt bis zu 5 Jahren freiheitstrafe oder eine große Gelstrafe, da man Urkundenfälschung begeht und die Behörde betrügt… Ganz grob ausgedrückt.

… Leider wusste ich nicht, dass das Aufbauseminar nur zwischen 250-500 euro liegt. Jetzt hat ein Freund meines Bruders den Bogen ausgefüllt – von selber sozusagen… An dieser Stelle frage ich mich einfach, wieso diese Information bezüglich der nicht Schuld auf Plattformen wie dem öffentlich Rechtlichen gezeigt wird. Ich bin kein Anwalt und ich habe keine Ahnung davon deswegen kann ich mich nur fragen was das soll…

PS: Hier die Seite von diesem „Rene Meier“ und links am Rand sind diese videos aus ZDF und RTL etc..

Wie das hier: http://www.youtube.com/watch?v=ESiXNUTIe1U&feature=youtu.be

MfG

HOD

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Videoaufnahme anderer Personen vom Auto aus um Rechtsverstöße bei der Polizei zu melden...

Hallo, kann man Videos von Verkehrs"Rowdys" der Polizei vorzeigen und somit diesem Rowdy eine Strafe aufbrummen oder macht man sich selber strafbar?

Folgende Punkte fallen mir jetzt direkt dagegen ein:

  1. Man macht sich selber strafbar, da das nutzen des Mobiltelefons bei der fahrt nicht erlaubt ist.
  2. Man macht sich gegen Datenschutzrechte strafbar!? (http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1396128/Wer-aus-dem-Auto-heraus-mitfilmt-macht-sich-strafbar)

Dafür:

  1. Um für Recht und Ordnung zu sorgen gilt eine Ausnahme der oben genannten Punkte (gibt es so etwas?)!?

Beispiele:

  1. Jemand überholt bei einer 3 spurigen Autobahn rechts. Da ein Mittelspurfahrer unterwegs ist. Die spuren links und rechts sind komplett frei.

  2. Jemand fährt 5 m vor einem Mittelspurfahrer von der ganz linken Spur auf die ganz rechte Spur um auf das Rechtsfahrgebot hinzuweisen. Der überholende wird langsamer um den Mittelspurfahrer dieses noch wörtlich zu erklären. Mittelspurfahrer zückt sein Smartphone um ein Video zu machen, der Rechtsfahrende zeigt mit der Hand ein "L" (für Looser) und lacht den anderen aus weil er filmt.

  3. Mit 200 km/h über die Autobahn ganz links, rechts ein LKW, dahinter ein Wohnmobil. Es geht an einer Autobahnauffahrt vorbei, Wohnmobil setzt zum überholen an. Der mit 200 kmh unterwegs ist versucht zu bremsen, merkt aber das er sehr stark bremsen müsste. Um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden überholt er ganz rechts auf der Autobahnauffahrt den LKW.


Welche Fälle bzw. Beweisvideos können bei der Polizei angezeigt werden?

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