Also ich habe ab 1.5 Hartz 4 beantragt und musste dafür natürlich meine Kontoauszüge ab Februar vorlegen. Ich habe in dem Zeitraum aber viel online geshoppt unter anderem dadurch dass das meiste meines Krams wie Kleidung etc "geklaut" worden ist (längere Story).
ich hatte dadruch auch mehrere Geldeingänge wegen abgebrochenen Bestellungen und nicht erhaltener/beschädigter Ware.. Also Rückzahlungen über Sofortüberweisung.de
Die netten Menschen beim Jobcenter wollten erst das ich nachweise, dass es keine Bezahlung für Arbeit ist was ich über eine Mail des Shops geklärt habe.
Jetzt heißt es aber ich müsste nachweisen was ich genau mit dem Geld gemacht habe (also Rechnungen vorzeigen) und dass es Rückerstattungen sind und das ich bis dahin kein Geld bekomme.. Ebenfalls möchte man jetzt von mir die Kontoauszüge für Mai und Juni.
Was mache ich jetzt am besten?
Also das meine Kontoauszüge behalten wurden ist meines Wissens nach schon rechtswidrig und ich finde es geht sie absolut nichts an was ich bevor ich Hartz 4 bekommen habe mit meinem Geld gemacht habe. Ich darf ja sogar Schonvermögen von über 3.200 euro haben und das ich mir lieber Kleidung etc neukaufe als für den Rest meines Lebens das selbe Shirt zu tragen ist dachte ich selbstverständlich..
kennt jemand zufällig die Gesetzeslage dazu?
Vielen Dank!