Was kann man tun, wenn man einen geliehenen Gegenstand nicht wieder zurück bekommt?

6 Antworten

Schriftlich habt ihr eure Vereinbarung ja wahrscheinlich nicht festgehalten? (Auf die Idee wäre ich allerdings auch nicht gekommen, wenn man sich unter Freunden/Bekannten etwas ausleiht.)

Ich würde die Angelegenheit einem Anwalt vortragen und mich beraten lassen. 

Behauptet deine Bekannte, das Instrument von dir nicht geliehen, sondern gekauft zu haben? Oder behauptet sie sogar, das Instrument hätte schon immer ihr gehört?


Tinka2014 
Fragesteller
 14.04.2015, 11:31

Sie behauptet nun, ich hätte ihr DIESES Intrument verkauft. Das was tatsächlich zum Verkauf stand, hatte sie aber nicht sehr interessiert sondern dieses worum es hier jetzt geht. Weil sie daran mehr gefallen fand. Ich hatte es mitgenommen das sie mal vergleichen konnte, zwischen einem alten und einem neuen Istrument. ich liess ihr dann das Alte da damit sie es mal etwas länger auspobieren konnte. Habe ihr aber klar gesagt, das ich es wiederhaben möchte. Zeugen gibt es dafür aber leider nicht, da wir alleine in dem Raum waren

suuperlsy  14.04.2015, 12:44
@Tinka2014

Die Tatsache, dass du den Kaufbeleg noch hast, untermauert deine Darstellung. Sie hat von dir ja keinen "Kaufbeleg" (allein schon deshalb, weil du ihr nichts verkauft hat), allerdings hast du von ihr auch keine Bestätigung für das Verleihen.

Deine Version ist für mich deutlich plausibler, aber es wäre doch interessant, eine Expertenmeinung zu bekommen. Ich wünsche dir in jedem Fall viel Erfolg, damit du es einwandfrei zurückbekommst!

Das kann man m. E. nicht pauschal und ohne weitere Informationen beantworten.

Natürlich gehört das Instrument noch Dir. Aber: Gibt es etwas schriftliches? Gibt es Zeugen? Wie verhält sich der Wert des Instruments zur Kautionshöhe?

Bei einer Kaution von 100,-- und einem Wert des Instruments von 2.000,-- würde ich ggfs. rechtlich vorgehen. Bei einer Kaution von 50,-- und einem Wert von 200,-- würde ich mich ärgern, den Kontakt abbrechen und die Sache versuchen zu vergessen. 

Wenn Du rechtlich vorgehen willst, bleiben die Aufwände auf jeden Fall zunächst bei Dir hängen. Außer Du hast eine Rechtsschutzversicherung, die Dir die Freigaben für eine solche privatrechtliche Aktion erteilt. 

Mediachaos  14.04.2015, 11:14

Ergänzung: 

Im Falle eines Gerichtsprozesses trägt der Verlierer die Kosten. Dazu muss es aber erst mal zu einem Prozess kommen. Klar: Manchmal reicht ein deutliches Schreiben eines Anwaltes. In dem wird dann vermutlich die Rückgabe des Gegenstandes gefordert und der Anwalt fordert vermutlich dann vom Empfänger das Geld für seine Bemühungen auch ein. Aber wenn der Empfänger nicht drauf eingeht, musst Du klagen. Und dann hängt es wieder vom Streitwert ab.

Hallo Tinka,

Du hast Dein Instrument also gegen eine Gebühr / Kaution verliehen. Gibt es für diese Absprache irgendeinen Beweis oder neutralen Zeugen?

Du kannst versuchen Deine Bekannte in Verzug zu setzen. Das heißt, dass Du schriftlich die Herausgabe Deines Instruments / Deines Eigentums bis zu einem bestimmten, angemessenen Termin (z.B. innerhalb 7 Tagen) forderst.

Gehst Du anschließend zu einem Anwalt, dann ist Deine Bekannte bereits im Verzug und muss ggf. die Anwaltskosten (auch Deine) tragen.

Gehst Du vorher zum Anwalt und beauftragst diesen Deine Bekannte in Verzug zu setzen, musst Du evtl. die Anwaltskosten tragen.

Die Frage ist natürlich ob Du beweisen kannst, dass Du das Instrument nur verliehen und nicht verkauft hast. Deine Bekannte behauptet ja offenbar, dass das Instrument nun ihr gehört, also dass sie es von Dir gekauft hat oder dass es ihr schon immer gehört hat.

Tinka2014 
Fragesteller
 14.04.2015, 11:22

Ich habe ihr bereits eine SMS geschickt mit der Aufforderung, mir das Instrument bis zu einem bestimmten Zeitpunkt wiederzugeben. Sie hat darauf nicht mal reagiert. Sie kommt mit dem Instrument gut klar und wil es desswegen nicht mehr hergeben. Bei der Abmachung waren wir alleine. Sie hat nur das Intsrument, den Rest des Zubehörs, habe ich noch. zB. den original Koffer, wo das Intrument reingehört. Es ist ein Vintage Instrument, wo man normalerweise einen Beleg dafür bekommt, das man rechtmässiger Besitzer ist

NSchuder  14.04.2015, 11:24
@Tinka2014

Eine SMS hat leider wenig Beweiskraft. Du solltest das lieber schriftlich wiederholen.

Ok, für die Abmachung gibt es also keine Zeugen. Aber immerhin hast Du noch das Zubehör und ja vielleicht auch diesen Beleg, dass Du die Besitzerin bist?

Tinka2014 
Fragesteller
 14.04.2015, 11:49
@NSchuder

Ja einen Kaufbeleg, das ich die Besitzerin bin habe ich auch. Ausserdem könnte es der vorherige Besitzer zusätzlich bezeugen das er mir damals das Instrument verkauft hatte.

suuperlsy  14.04.2015, 12:34
@Tinka2014

Das hört sich ja alles sehr gut an (liest sich sehr gut) für dich. Dann wäre ich an deiner Stelle sehr zuversichtlich, dass du das Instrument auch wiederbekommst!

Nun will sie es mir nicht mehr wiedergeben und behauptet, das es nun ihr gehöre.

Im Zweifel müsste sie hierfür vor Gericht einen Kaufbeleg vorweisen. Das kann sie wohl nicht, aber Du.

Habe einer Bekannten mein Instrument gegen eine Kaution ausgeliehen.

Ich hoffe, dass ist schriftlich festgehalten worden? Entspricht die Höhe der Kaution dem Wert des Instumentes?

Was kann ich tun?

im schlimmsten Fall einen Anwalt beauftragen. Bei einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung dürften sich die Kosten in Grenzen halten.

Tinka2014 
Fragesteller
 14.04.2015, 11:27

Es wurde nichts Schriftliches gemacht, da es ja nur ein ausleihen auf Zeit war. Wäre es ein Kauf gewesen, hätte es schriftlich festgehalten werden müssen. Mit Bezeichnung des Intrmentes und der Seriennummer

ChristianLE  14.04.2015, 11:29
@Tinka2014

Selbst bei einem Kauf ist kein schriftlicher Vertrag gefordert. Das geht auch mündlich. Reicht denn die Kaution aus, um die Kosten des Instrumentes zu decken?

Tinka2014 
Fragesteller
 14.04.2015, 11:33
@ChristianLE

Naja geht so 2/3 des Wertes wären gedeckt. Aber ich hänge da auch emotional daran

ChristianLE  14.04.2015, 11:35
@Tinka2014

Dann letztmalige Drohung mit Anwalt. Passiert dann nichts, beauftragst Du diesen auch.

Tinka2014 
Fragesteller
 14.04.2015, 11:45
@ChristianLE

Das habe ich schon in der ersten Aufforderung. Nur drohen nützt da leider wohl nichts, da die beiden einen sehr kindlichen Charakter haben und nur echte Taten  wo sie merken das es doch ernst ist, evt. was bewirken könnten. Ihr Mann meinte damals am Tel noch zu mir " dann hätten sie es eben meiner Frau nicht geben dürfen"

ChristianLE  14.04.2015, 11:49
@Tinka2014

Dann würde ich die Drohung war machen. Zusätzlich hilft vermutlich auch eine Anzeige wegen Diebstahl.

wenn du gewinns,t muss sie rechtliche kotsen übernehmen, wenn nicht dann nicht.

deine chancen stehen relativ gut, da selbst ihr mann weiß, dass seine frau im unrecht ist.

gibt es eine art dokument, die das mit der kaution belegt? wenn ja, haste so gut wie gewonnen.

wenn nicht: nächstes mal die kaution so machen, dass du den fall als "abheakt" betrachten könntest, da du mehr geld bekamst, als der gegenstand wert ist.

ich wünsch dir viel erfolg