14-jährige hat Beziehung mit viel älterem Mann?

18 Antworten

Hallo huelsenfrucht69,

natürlich ist das ein Schock für ein Elternteil wenn man so etwas erfährt oder mitbekommt. ABER vielleicht mag ihre 14 jährige Tochter ältere Männer?! (Fetisch). Trotzdem ist sie dafür zu Jung. Vielleicht ist sie auch nur in einer Phase? 

Um das zu kontrollieren ob es ihr besser geht oder schlechter geht wenn sie sich mit diesem Mann trifft, könnte man an der Selbstverletzung erkenne.

Falls sie es im Moment nicht macht, vielleicht ist es dann auch wieder "ok". Ich will nicht sagen gut. 

Sie könnten ja auch mal mit ihrer Tochter darüber reden. 

Ich selbst kenne ältere Menschen die in einer Beziehung sind oder gar Verheiratet wo ein Altersunterschied von fast 15 Jahren besteht.

Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen, 

und kleine Sache am Rande. NICHT ANZEIGEN

Vielleicht wenn sie sich dann wirklich heimlich Treffen könnte dann wirklich etwas schlimmes passieren. Man weiß ja nie.

Lg,

Stanley


AssassineConno2  13.06.2016, 12:30

Anzeigen kann er. Aber entweder man nimmt ihn dann nicht ganz ernst oder der Staatsanwalt schreddert das weil nichts verbotenes vorliegt.

"mir ist auch bekannt das solche Beziehungen verboten sind. Ich werde den Mann auch anzeigen. "

wenn sie keinen sex hatte ist die beziehung nicht verboten. da würde eine anzeige dann nicht viel bringen

hier mal der text dazu:


Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausgenutzt wird. Für Volljährige ist Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren nicht erlaubt, wenn Entgelt geleistet wird. Bei einem Vergehen kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden. Ebenfalls strafbar ist Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn Personen über 21 Jahre dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen.



AssassineConno2  13.06.2016, 12:32

auch wenn sie Sex haben ist es nicht verboten solange sie dafür keine Geschenke oder dergleichen bekommt (wie du selbst zitiert hast).

martinzuhause  13.06.2016, 13:02
@AssassineConno2

sie ist aber in psychologischer behandlung. da kann man denn auch vermuten das er das ausnutzt. das kann man da auf jeden fall vermuten

Kandahar  13.06.2016, 13:10
@martinzuhause

Möglicherweise findet sie bei ihm ja gerade das, was sie vermisst. Anstelle der Mutter würde ich den Kontakt zu dem Mann suchen und mit ihm sprechen. Das wäre auf jeden Fall einen Versuch wert und weniger sinnlos, als gleich zur Polizei zu rennen.

Die sexuelle Selbstbestimmung beginnt in Deutschland mit 14 Jahren.

Die reine nicht sexuelle Beziehung ist nicht verboten, und die sexuelle auch nicht, solange er keine Zwangslage ausnutzt.

Da Du offensichtlich keine Beziehung zu Deiner Tochter hast, wird sie Dich noch häufiger hilflos hinterlassen.

§ 182
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine
Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen
lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur
sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag
verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des
besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein
Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe
nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des
Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der
Tat gering ist.

Ich kann deine Sorgen verstehen,würde es mich betreffen,ginge es mir nicht anders.

Wenn sexuell etwas passiert,was wäre dann anders,als bei zB einem 17 jährigen?

Eventuell hat der Ältere in Hinsicht Verhütung ,etwas mehr Grips in der Birne,als bei seiner Entscheidung sich ein Kind als Freundin zu suchen.

Das Jugendamt und die Polizei würde ich in jedem Fall informieren,und natürlich deine Bedenken hinsichtlich der zu erwartenden Raktion deiner Tochter ansprechen.

Ich wünsche euch alles erdenklich Gute.















Entschuldigung, aber wegen was willst du ihn anzeigen?

Entgegen deiner Meinung ist eine solche Bezihung nicht verboten, erst recht nicht, wenn es keine sexuellen Handlungen gibt.

Ich verstehe deine Sorge, kann dir aber nur dringend raten, mit BEIDEN entspannt und ohne Vorurteile zu reden.