Hallo Kinderporno ausversehen gegoogelt?
Ich wollte eingeben kinderporno , wird Man von strafbar aus Lust und Laune,
aber da ja meine Tastatur so unglaublich dumm ist bin auf Return gekommen (enter) (Handytastatur) dann habe ich bemerkt okay misst jetzt hab ich ausversehen kinderporno eingegeben und dann bin ich auf einer Seite gekommen wo steht wer nach kinderporno googelt wird strafbar
6 Antworten
Passiert nix soweit ich weiß ich hab das auch schon zig mal ausprobiert um zu gucken ob was passiert auf mich ist nix zurück gekommen.
"Kinderporno" googeln ist nicht strafbar. Strafbar ist der Besitz und die Verbreitung, somit auch das Aufrufen einer Kinderpornoseite. Und das ist Google nicht.
Ist natürlich die Frage ob das als Versuch gilt. Eher nein
Nein du hast dich nicht strafbar gemacht.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html
Absatz (5) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 1 Nummer 2 und 4 sowie Absatz 3.
Na und, du kannst doch wenn was passieren würde (was es nicht tut ist ja nicht verboten) sagen dass du dich für die Rechtslage, aktuelle Fälle und Urteile interessierst und deshalb das gegoogelt hast!
Aber... der Versuch strafbar