Macht ein Jugendlicher sich mit.......?

8 Antworten

Die Antwort findest Du in § 176 StGB. Danach macht sich strafbar, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren vornimmt.

"Sexuelle Handlungen" ist ein Begriff, der deutlich weiter gefasst ist als nur der Vorgang des Eindringens eines Mannes in die weibliche Vagina, falls Du das mit "richtigem" Sex meinst. Du kannst sicher sein, dass auch Analverkehr damit gemeint ist. Selbst die gezielte Massage von Brüsten uä. sexuell besonders empfindlichen Körperteilen kann damit schon gemeint sein.

Zu unterscheiden sind diese Dinge letztlich nur noch für das Strafmass.

Analverkehr ist eine sexuelle Handlung und fällt daher auch unter "Sex", bzw im Straffall in den Straftatbestand sexueller Missbrauch/Vergewaltigung. Allerdings solte das kein Problem sein, wenn es zwischen Jugendlichen (14-18 Jahre) geschieht, die beide mind. 14 Jahre alt sind und es einvernehmlich geschieht.

Haglaz  10.12.2014, 22:55
Allerdings solte das kein Problem sein, wenn es zwischen Jugendlichen

Auch das ist rechtsirrig, eine Grenze bis 18 Jahre kennt das Gesetz nicht. Das Schutzalter liegt in Deutschland bei 14 Jahren.

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Wenn du nicht volljährig bist und sie auch nicht ist es kein Problem. Wenn ihr schon zusammen wart als ihr beide nicht volljährig wart und einer jetzt volljährig ist und i einer diese Beziehung vorher bezeugen kann und ihr jetzt Sex hattet gibt es glaub ich eine Ausnahme aber bin mir nicht sicher

Haglaz  10.12.2014, 22:54

Wo kommt denn so ein Unsinn her?

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Nein, solange er/sie nicht volljährig ist macht sich keiner der beiden Partner strafbar. "Anal" ist nur eine Formart vom Geschlechtsverkehr.

Haglaz  10.12.2014, 22:55
Nein, solange er/sie nicht volljährig ist macht sich keiner der beiden Partner strafbar.

Woher nimmst du diese Auffassung?

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