Sex mit dem Onkel, wie wird das Bestraft, ist das überhaupt strafbar?
interessiert mich einfach ob das zur unzucht oder inzucht oder wie der ganze blödsinn da heißt gehört.
13 Antworten
Alle Beziehungen ersten Grades sind verboten. Das heißt Eltern und Geschwister, soweit ich weis. Onkel und Cousinen usw. offiziell legal. Moralisch extrem fraglich
Geschwister sind Verwandte 2. Grades in der Seitenlinie. Der Grad der Verwandtschaft bemisst sich nach der Zahl er sie vermittelnden Geburten.
Sex zwischen Geschistern ist allerdings trotzdem in Deutschland strafbar.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaftsbeziehung#Gerade_Linie_%E2%80%93_Seitenlinie
Paragraph 173 StGB
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Das ist keine Auslegungssache.
§ 173 StGB bezieht sich auf Verwandte in gerader Linie und auf Geschwister.
Onkel und Tanten sind Verwandte in der Seitenlinie, und das weiß wahrscheinlich auch ein bayerischer Richter.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaftsbeziehung#Gerade_Linie_%E2%80%93_Seitenlinie
Weil in Bayern Verwandtschaftsverhhältnisse andere sind als in Köln, oder was?
Nein, dieses Gesetz ist ganz klar und eindeutig.
Sex mit dem Onkel ist ganz eindeutig erlaubt.
Der Onkel ist wedercein Abkömmling, noch in aufsteigender Linie mit den Neffen und Nichten verwandt.
Das ist auch nicht vom Bundesland abhängig.
Ich erkenne in dem Artikel nichts, was sich „auslegen“ lässt.
Sorry, aber selten so einen Müll gelesen. Es ist ja toll, dass du den entsprechenden Paragraphen hier zitiert hast. Blöd ist nur, dass du ihn wohl absolut nicht lesen bzw. verstehen kannst!
Was den Verwandtschaftsgrad, und damit die Strafbarkeit angeht, gibt es hier keinerlei Ermessensspielraum.
Absatz 1:
"leiblichen Abkömmlingen" bedeutet ganz klar, Kinder. Also Sohn/Tochter. Bzw. auch Enkelkinder...
Absatz 2:
"leiblichen Verwandten aufsteigender Line" bedeutet Eltern, Großeltern...
Geschwister ist ja selbsterklärend.
Wie du siehst, hier gibt es keine Spielraum zur Auslegung, da die Verwandtschaftsgrade ganz klar definiert sind.
Ist nicht strafbar (also für die Nichte nie, für den Onkel ab 14 nicht), und auch die Eltern dürfen es (ab 14) grundsätzlich nicht verbieten (weil sie ab 14 ohnehin Sex nicht verbieten dürfen): https://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html
Strafbarer Inzest ist nur Geschlechtsverkehr (und wirklich nur der) zw. Kind und (Groß-)Eltern sowie zw. leiblichen Geschwistern (ab 18).
Immer schön aufpassen. In Einzelfällen kann eine Nichte auch mal älter sein, als der Onkel... ;)
Es ist nicht Strafbar. Kinder solltet ihr keine zeugen.
Die Verwandschaftsverhältnise beim Geschlechtsverkehr sind rechtlich wiefolgt beurteilt:
Leibliche Eltern und echte Geschwister: Nicht erlaubt.
Alles andere erlaubt, sofern nicht Spezialfälle greifen, wie Minderjährigkeit oder Schutzbefohlenheit.
Moralisch stellt sich einzig die Frage der Mündigkeit der einzelnen Personen, in freier Entscheidung darauf eingegangen zu sein. Und das gilt für alle.
Soweit ist deine Antwort nicht schlecht.
Bei den Geschwistern sollte man noch darauf achten, ob sie bereits 18 sind, oder nicht.
Weiterhin sollte erwähnt sein, dass das Verbot nicht bei gleichgeschlechtlichen Partnern gilt, und sich lediglich auf den Beischlaf bezieht.
"gleichgeschlechtlichen Partnern" "und sich lediglich auf den Beischlaf bezieht"
Naja. Es sollen halt Missbildungen verhindert werden. Insofern bin ich jetzt auch nur von Aktivitäten ausgegangen, mit denen man auch tatsächlich Nachkommen erzeugen kann. ^^
Dass du davon ausgehst, mag ja sein. Problem ist nur, dass sehr viele, die das hier lesen, eben nicht davon ausgehen bzw. keine Ahnung haben.
Viele denken eben, dass "Inzest" alles ist, was mit Sex zu tun hat.
Also Jain, kommt ein bisschen Auf das Bundesland und die Mentalität dort an.
Denke mal ein Konservativer Richter aus Bayern würde sagen, ja ist strafbar.
Und ein Liberaler Richter aus Köln Z.b. würde sagen, nein ist nicht direkt strafbar
Ist alles ein bisschen Auslegungssache.