Strafbar nach Zigarette zu fragen?

4 Antworten

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Es ist generell nicht strafbar. Das einzige was die Polizei machen kann wenn du u. 18 rauchst ist halt die Kippen abnehmen wenn sie dich erwischen und deine Eltern anrufen.

Bei Fragen dürfen sie aber garnix machen, reden ist ja erlaubt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Rauche seit mehreren Jahren

§ 10 Jugendschutzgesetz - Rauchen in der Öffentlichkeit

"1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden."

Man beachte die, aus Sicht der Minderjährigen, passiven Formulierungen:

Öffentlichkeit = allgemein zugängliche Orte - im geschlossenen privaten Rahmen gilt das nicht

abgegeben werden = man darf die Zigaretten in der Öffentlichkeit also nicht an Minderjährige aushändigen, verkaufen etc.

gestattet werden = als Volljähriger darf man nicht dulden, daß Minderjährige in der Öffentlichkeit rauchen

Der Minderjährige macht sich nicht strafbar und es ist dem Minderjährigen weder verboten zu versuchen Zigaretten zu kaufen noch in der Öffentlichkeit zu rauchen. Auch wenn der Händler einem Minderjährigen die Zigaretten rechtswidrig verkaufen würde, wäre das für den Minderjährigen ohne rechtliche Konsequenz.

Mit einem Bußgeld werden nur diejenigen bestraft, die den Minderjährigen die Zigaretten in der Öffentlichkeit verschaffen oder die es dulden, wenn der Minderjährige in der Öffentlichkeit raucht.

Das wird leider gerne laienhaft als Rauchverbot von Minderjährigen verstanden - das ist es aber nicht - rechtswidrig ist also nur die Verschaffung der Gelegenheit und die Duldung, daß Minderjährige in der Öffentlichkeit rauchen.

Die Vorschriften sind auch bewußt so konzipiert worden, um altersadäquates Verhalten von Minderjährigen nicht unnötig zu kriminalisieren.

cg1967  12.06.2020, 00:30

Und man beachte auch, daß die Vorschriften der §§ 2 bis 14 nicht für verheiratete Jugendliche gelten. (§1 (5) Jugendschutzgesetz) ;-)

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mit dem Jugendlichen weiß ich nicht was passiert aber für den verkäufer kann es richtig teuer werden wenn er bei sowas erwischt wird das kann ich dir 100 % sagen =) und ich rede nicht grade mal von einer Strafe von 200-300 Euro sondern schon um die 30 -50 Tausend =)

Weder das fragen nach noch der Besitz von Zigaretten durch Jugendliche ist strafbar, nicht erlaubt (nebst Abgabe) ist nur der Konsum in der Öffentlichkeit.