Ist das Strafbar? (Whatsapp)
Eine aus meiner Stadt hat meiner besten Freundin ein Video geschickt in dem sie tanzt. Keiner kann sie hier wirklich leiden wegen der Art und Weise wie sie sich präsentiert, sie Pöbelt Leute an und ist eine miese Freundin. Über das Wochenende hatte meine Freundin ihr Handy bei mir vergessen, sie meinte ich kann mit ihren Codes rein gehen und mir das Video in dem die Dorfmatratze tanzt schicken. Das habe ich auch und ich hab es meiner Freundin geschickt. Das kam nun raus und damit meine Freundin keinen Stress bekommt haben wir die schuld auf uns genommen. Jetzt sagt sie das sie meine Freundin (der sie es zu erst geschickt hat) anzeigen könnte weil sie ihren Chatverlauf mir gezeigt hat und das Video verschickt hat. Ich bin allerdings der Meinung das es nicht strafbar ist, sie hat das Video über WhatsApp verschickt, es somit ins Internet gestellt und muss somit mit den Konsequenzen rechnen. (Meine Meinung) Denn wie wir ja alle wissen, daß Internet vergisst nicht. Also, stimmt das? LG. Lapimarinade :-)
8 Antworten
Sie kann sie wirklich anzeigen. Die Frage ist ob das etwas bringt.. Wenn Sie es weiterverschickt hat. Wenn die Freundin es ihr aber freiwillig geschickt hast ist das nicht so schlimm, wie als wenn deine Freundin es aufgenommen hätte.
Jeder hat das Recht am eigenen Bild und somit ist es nicht rechtens es zu verwenden
Sie hat natürlich recht. Das Video darf man nicht einfach weiterverschicken. Niemand muss mit den Konsequenzen leben, wenn er jemand ein privates Videos schickt. Derjenige hat nämlich kein Recht es einfach weiterzuschicken oder zu veröffentlichen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html "eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt."
Es wäre strafbar, wenn du es veröffentlicht hättest.
Solange du es nur an einzelne Personen weitergeschickt hast und nicht öffentlich zugänglich gemacht hast, hast du rechtlich auch nichts zu befürchten. Das gleiche gilt für die Freundin, die dir den Chatverlauf gezeigt hat.
Natürlich ? Man kann auch über einzelne Person Sachen im Internet (whatsapp) verbreiten
Durch die ungenehmigte weiter Verbreitung findet tatsächlich eine strafbare Handlung statt, gegen die mindestens zivilrechtlich vorgegangen werden kann.
Es spielt keine Rolle ob öffentlich für alle zugänglich oder nur einzelnen Personen weiter gereicht. Nur die Urheber der werke (in diesem Fall Person die das Video gedreht hat) darf darüber entscheiden wie ein Werk genutzt wird.
Wäre das Video am Gerät im Freudeskreis herumgezeigt worden wäre das bereits fragwürdig. Da eine Kopie ohne Genehmigung an Dritte weiter gereicht wurde, ist es ein eindeutiger Verstoß. Da spielt es keine Rolle ob es eine oder eintausend Personen sind.