Nur Kat. F1, F2 und P1.

Bei Kat. F2

  • keine Böller mit BKS.
  • Böller mit maximal 6 Gramm NEM pro Stück
  • Raketen mit maximal 20 Gramm NEM pro Stück

Bei Kat. P1

  • keine Pyromunition
  • Theoretisch darfst Du hier BKS "Böller" mitnehmen, sind aber kein Silvesterfeuerwerk und dürfen an Silvester eigentlich nicht gezündet werden.

Ich kenne mehrere Stories wo Leute legales Feuerwerk mitgebracht haben und trotzdem Probleme mit dem Zoll hatten. Wenn der Zoll meint das ist illegal, wird das Feuerwerk erstmal sichergestellt und Du bekommst ne Strafanzeige. Das kostet dann erstmal ne Menge Zeit, Geld und Nerven, selbst wenn Du am Ende Recht bekommst.

Je nach Gefahrgutklasse musst Du auch Maximalmengen beim Transport beachten. Das ist aber zu komplex für GF und die habe ich auch nicht im Kopf.

Wenn Du schon schreibst, dass Du Dich nicht gut auskennst, würde ich Dir raten einfach in Deutschland einzukaufen. Vieles was man von dort legal mitnehmen kann, gibt es hier auch zu kaufen und es gibt zu vieles was man falsch machen kann, wenn man Feuerwerk von dort mitnimmt.

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Ja, das kannst Du machen. Für den Besitz benötigt es keine besondere Erlaubnis.

Du solltest Dir nur klar darüber sein, dass die Waffe am Ende weg sein kann, falls die Person sie ohne kleinen Waffenschein führt und kontrolliert wird.

Ob Schreckschusswaffen wirklich sinnvoll zir Verteidigung sind, würde ich auch eher in Frage stellen. Ein Spray dürfte effektiver sein.

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Nein, dafür gibt es kein Maximalgewicht. Bei einigen Shops sind aber die Versandkosten vom Gewicht abhängig.

Es gibt aber maximale Lagermengen, die Du bei großen Bestellungen beachten musst. Die sind abhängig von deinem Lagerort und der höchsten Gefahrgutklasse des Feuerwerks.

Bei Bestellungen mit Versand ist die Gefahrgutklasse wahrscheinlich 1.4G. Da dürftest Du in einem unbewohnten Raum dann maximal 10 KG NEM lagern.

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anderes, und zwar ...

Sieht ziemlich furchtbar aus. Zum einen ist das gelb in meinen Augen hässlich, zum anderen werden hier wichtige Informationen überklebt.

Werbetafeln zu überkleben ist das eine, aber Ladenschilder überkleben ist einfach nur dumm und kundenfeindlich. Die dienen schließlich primär dazu, dass ich als potentieller Kunde die Läden finden kann, in denen ich einkaufen möchte.

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Erste Freibäder führen nach Beschwerden neue Verbote ein ...

Leider "notwendig"? ... oder ... also, so was!, Mpf! geht ja gar nicht, alles Kacke, alles Mist, voll die Gängelung?

Steht uns in Zukunft beim Schwimmen auch ein Revival des Tragens einer Badekappe bevor?

Erste Freibäder führen nach Beschwerden neue Verbote ein
Mehrere Freibäder in Baden-Württemberg verbieten luftige Badeshorts und Burkinis. Hinter der neuen Regelung sollen nicht nur Hygiene-Maßnahmen stecken
„Männer müssen enganliegende Badehosen tragen“ und „Für Frauen ist enganliegende Badekleidung zugelassen, die maximal bis zum Knie reicht“ - diese Badevorschriften finden sich aktuell in mehreren Freibädern in Baden-Württemberg. Sie heißen übersetzt nichts anderes als: Schlabber-Badehosen und Burkinis müssen draußen bleiben oder gegen entsprechende Kleidung getauscht werden.
Dabei verweisen die Badbetreiber auf Hygiene-Maßnahmen und das Ziel einer verbesserten Wasserqualität. Zudem habe es in der Vergangenheit „sehr viele Beschwerden von Badegästen über unsachgemäße Badekleidung anderer Gäste“ gegeben, heißt es etwa seitens der Stadt Lörrach. Auf Nachfrage der Schwäbischen Zeitung präzisiert Stadt-Pressesprecher Alexander Fessler: „Mittlerweile ist es gerade bei jungen Männern zur Mode geworden, unter den Badeshorts noch Markenunterhosen zu tragen. Unser Badepersonal sah sich zahlreichen Diskussionen ausgesetzt, was viel Zeit in Anspruch genommen hat.“
Nun heißt es in der Verordnung der Bäder, die sich überwiegend im Landkreis Lörrach befinden, wörtlich: „Die Badebekleidung muss aus Kunstfaser bestehen“. Baumwolle ist nicht gestattet. Und damit die Unterhose für keine Diskussionen mehr sorgt, sind nur noch enganliegende Badekleider erlaubt. Ein Bad im Markgräferland spricht zudem von Vermüllung durch Taschentücher und Reste, die sich nicht selten in den Taschen der Badeshorts befinden würden. Neu gilt dort ebenfalls ein Verbot von „Badeshorts mit Taschen“. ......

..... weiter in der Quelle:

Erste Freibäder führen nach Beschwerden neue Verbote ein (Schwäbische)

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Man möchte keine Diskussionen mit den Kunden führen, also vergrault man die Kunden einfach von vorneherein.

Sehr interessante Art ein Unternehmen zu führen. Dürfte sich aber kaum durchsetzen. Am Ende entscheidet der Kunde mit dem Geldbeutel. Und ich kann mir vorstellen, dass bei solchen Regeln gerade viele Männer sich ein anderes Freibad suchen oder einfach ganz verzichten.

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Nein, ich bin dagegen

Feuerwerk ist bereits 364 Tage im Jahr verboten. Einmal im Jahr hat es Tradition. Wer sich daran stört, wird es einen Tag aushalten können.

Wer Verletzungen befürchtet, soll froh sein, dass unser Feuerwerk geprüft und sicher ist. Die Niederlande haben einen deutlichen größeren Schwarzmarkt für Feuerwerk, der nun noch einmal wachsen wird.

Man sollte nie vergessen, dass sich Millionen von Menschen nicht einfach ihre Traditionen verbieten lassen. Gibt es kein legales und geprüftes Feuerwerk mehr, wird der Mark für illegales Feuerwerk florieren. Auch hier sieht man das seit Corona bereits.

Das illegale Feuerwerk ist es auch, was für alle Todesfälle in Deutschland letztes Silvester verantwortlich war.

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Halte ich für absolut bekloppt.

Das Problem ist das selbe wie in der Diskussion hier in Deutschland. Die große Mehrheit die geprüftes und sicheres Feuerwerk verantwortungsvoll zündet, wird dadurch eingeschränkt.

Das eigentliche Problem aber, nämlich das illegale Feuerwerk, das deutlich stärker und gefährlicher ist, wird dagegen zunehmen.

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Das Einstiegsgehalt hängt stark von der Branche, Tätigkeit und der Region ab. Pauschal ist es schwer eine Aussage zu treffen. Tendenziell dürften Industriekaufleute eher zu den besser bezahlten Kaufleuten gehören.

Am besten ist es vor Ende der Ausbildung mit Mitschülern zu sprechen und eure Angebote zu vergleichen. Je nach Betrieb kann man auch die erfahreneren Kollegen nach ihrer Einschätzung fragen.

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ich halte mich raus

Die mediale Hetzjagd auf den Beamten ist widerlich, wie in vielen solcher Fälle.

Aktuell ist viel zu wenig bekannt um sich wirklich ein Urteil darüber zu bilden. Es ist aber soweit ich weiß unumstritten, dass der Täter mit einem messer bewaffnet war und die Polizisten bedroht hat.

Insofern gehe ich erst einmal davon aus, dass der Polizist korrekt gehandelt hat, solange nicht gegensätzliches herauskommt.

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Gegen ein Verbot

Warum sollte man Millionen Menschen eine geliebte Tradition verbieten?

Ein Verbot macht keinen Sinn, weil diese Millionen von Menschen nicht einfach aufhören ihre Traditionen zu feiern.

Wir haben in der EU sehr streng reguliertes Feuerwerk und in Deutschland sind die Gesetze dazu noch einmal schärfer. Ein überwiegender Teil des Feuerwerks, mit dem es zu Unfällen oder Verletzungen kommt, ist für Privatpersonen bereits verboten. Das Feuerwerk mit dem es zu Todesfällen kommt erst recht.

Mit einem Verbot des Feuerwerks, das es legal zu kaufen gibt, stärkt man den Schwarzmarkt noch weiter und erhöht die Verfügbarkeit und die Akzeptanz dieser Produkte.

Wer ein ruhiges und sicheres Silvester will, unterstützt den legalen Verkauf von sicherer und geprüfter Pyrotechnik. Ein Verbot bestraft diejenigen die sich derzeit an die Gesetze halten, friedlich mit Familie, Freunden oder Nachbarn des Jahreswechsel feiern wollen und drängt sie in den Schwarzmarkt.

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Meinung des Tages: Kommt bald das Aus für das "Begleitete Trinken"? Wie denkt Ihr darüber?

"Begleitetes Trinken" ist vermutlich nicht jedem ein Begriff, doch tatsächlich wird das seit 1952 im Jugendschutzgesetz geregelt. Geht es nach dem Bundesgesundheitsminister, soll diese Regelung aber bald abgeschafft werden..

Das ist "begleitetes Trinken"

Im Jugendschutzgesetz wird seit 1952 im Paragraf 9, Absatz 2, das "begleitete Trinken" geregelt. Jugendliche dürfen laut diesem Paragrafen bereits ab dem Alter von 14 Jahren trinken - Bier, Wein und Sekt - wenn sie dabei von ihren Eltern oder anderen Sorgeberechtigten begleitet werden. Das gilt sowohl für den Konsum der Getränke innerhalb von Gaststätten als auch in der Öffentlichkeit. Das Ziel: Die Minderjährigen sollen Alkohol in einem kontrollierten Umfeld kennenlernen, sodass ein bewusster Umgang erlernt und Exzesse verhindert werden können.

Risiken des Alkoholkonsums

Dass der Konsum von Alkohol mit vielen Risiken einhergeht, dürfte allgemein bekannt sein. Allerdings reagieren Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene noch empfindlicher auf Alkohol. Der Grund dafür liegt in der noch nicht abgeschlossenen Entwicklung ihrer Organe und Gehirne. Bis zum Alter von circa 21 Jahren gibt es beispielsweise im Gehirn noch "Umbauprozesse", die bereits durch die kleinste Menge an Alkohol gestört werden können. Es kann zu erheblichen Schäden kommen.

Wer sich für und wer sich gegen die Abschaffung ausspricht

Dieses Risiko sieht auch Bundesgesundheitsminister Lauterbach, ihm schließen sich die Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen an - denn sie alle wollen das "begleitete Trinken" abschaffen. Auch die bayerische Gesundheitsministerin (Judith Gerlach, CSU), ebenso wie die Berliner Gesundheitssenatorin Ina Cyborra (SPD) unterstützen das Vorhaben. Der Deutsche Brauer-Bund und die Krankenkasse DAK begrüßen die Debatte.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, äußerte der DPA gegenüber Zweifel an der Debatte um die Abschaffung. So erklärte er, dass kein Teenager dadurch zum Alkoholiker würde, wenn er das erste Mal einen Schluck Bier seines Vaters probiere. Das Konzept des "begleiteten Trinkens" im elterlichen geschützten Umfeld und die damit einhergehende Aufklärung habe sich bewährt. Auch das Gaststätten-Gewerbe kritisierte das Vorhaben.

Unsere Fragen an Euch:

  • Denkt Ihr, dass dieser "kontrollierte Rahmen" des "begleiteten Trinkens" riskantem Alkoholkonsum vorbeugt?
  • Sollte generell Alkohol an das biologische Alter - wie etwa "Hirnreifung" - angepasst werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start ins Wochenende!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar...

Ich sehe da kein großes Problem drin. Der problematische Alkoholkonsum in dieser Altersgruppe wird kaum in der Gastronomie und in Anwesenheit der Eltern stattfinden, sondern Zuhause hinter verschlossenen Türen.

Dass unter 16-jährige in der Öffentlichkeit und im Beisein der Eltern Alkohol trinken ist auch jetzt schon eher eine Seltenheit.

Ob es dieses Gesetz jetzt gibt oder nicht, spielt in der Praxis vermutlich kaum eine Rolle.

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Ich würde gegen diese Formulierung Widerspruch einlegen um zukünftig rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Die Behörde darf deine Erlaubnis nicht einfach unbegründet auf eine Lagergruppe begrenzen.

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