Ich 14 er 25?

12 Antworten

§182 StGB.

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder


2.diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.


(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder


2.diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,


und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es darf nicht gegen Entgelt, unter Ausnutzung einer Zwangslage oder unter Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung stattfinden. Außerdem darf es nicht dein Lehrer, Trainer, etc. sein. Dann ist es nicht strafbar. 

Das hat nichts mit Verführung Minderjähriger (gibt es noch nicht einmal) oder mit Pädophilie zu tun. 


Wenn beide einverstanden sind, dann nicht. Aber überleg dir mal, ob du so jung Mutter werden willst... Es gibt immer ein Restrisiko. Kondom kann reißen, Pille kann nicht wirken...

Dann kann man es gleich mit dem Sex bleiben lassen. Am besten schlafen Menschen gleich nur noch miteinander, wenn sie ein Kind wollen. Wenn man richtig verhütet, vor allem mit Pille und Kondom, ist die Wahrscheinlichkeit schwanger zu werden, unglaublich gering. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit der Pille danach.

Ob das moralisch in Ordnung ist, mit jemandem zu schlafen, der so viel älter ist als man selbst, geht uns nichts an.

Xiraxis66  03.05.2015, 18:09

Beste Antwort.

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Er ist mehr als 10 Jahre älter wie du (?!?!?!) was meinst du, was er sich vorstellt? Er hat schon einiges erlebt im Leben, hat gewisse Erfahrungen, und du-bist noch ein Kind. Das ist eindeutig ein zu grosser Altersunterschied! Klingt schon fast als wäre er Pädo***l veranlagt...

Nein, mit deinem Einverständnis ist es nicht strafbar.

Aber ich kann es dir nicht empfehlen, er spielt in einer ganz anderen Liga als du. Es ist besser wenn du deine sexuelle Entdeckungsreise auf Augenhöhe beginnst. Suche dir einen Freund welcher besser zu dir passt....

Ich würde allen hier anwesenden Parteien ein gründliches Studium der betreffenden Gesetzestexte empfehlen. Die Annahme das ein Altersunterschied zwischen 2 Partnern (auch in diesem Alter) jedesmal auf Störungen, Krankheit, oder der bloßen Ausbeutung für Sex beruht, ist reine Spekulation.

Derzeit ist einvernehmlicher sexueller Verkehr zwischen Jugendlichen und Erwachsenen erlaubt, sofern kein Machtgefälle oder die fehlende Fähigkeit zur sexuellen selbstbestimmung ausgenutzt wird. Mit 14 Jahren ist diese in der Regel gegeben, auch wenn so mancher Leser nun geneigt ist zu behaupten,dass alle 14 Jährigen entwicklungstechnisch verzögert/gestört sind, und daher nicht dazu in der Lage wären. Sex gegen bezahlung ist ebenfalls untersagt.

Bei diesem Thema (wo eben einfach eine Grenze gezogen wurde, welche nachvollziehbar ist) gehen die Meinungen oft auseinander, allerdings ist eine Meinung kein Gesetz, und nur Gesetze sind bindend. Wenn Meinungen die Grundlage für unser Miteinander wären, hätten viele Menschen kein schönes Leben mehr. z.B Homosexuelle, Andersfarbige, Autisten, Fundamentalisten, Behinderte usw.

Aber was solls... Homo Erectus vs Homo Sapiens - die Überzahl gewinnt.

Wundervolle Gesellschaft.. und nacher erstmal ne Hexenverbrennung besuchen, weil sich das so gehört!

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter

Nein, wenn alles freiwillig abläuft.

Xiraxis66  03.05.2015, 17:57

Und die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung vorhanden ist, desweiteren darf keine Machtposition (Trainer, lehrer, Erzieher, Pflerger uvm) ausgenutzt werden.

Wäre dein Beitrag vollständig, bekäme er auch nen DH

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Xiraxis66  03.05.2015, 18:11
@Verhueter

Uns selbst meine Ergänzung ist leider Unvollständig. Der Part mit der Prostitution fehlt.

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