Nachbarin hat uns beim Sex aufgenommen und weitergeschickt?

4 Antworten

Ja, das ist ein Eingriff in den höchst persönlichen Lebensbereich & das weiter schicken ist genauso strafbar.

Vollkommener Unsinn... Eingriff inden höchstpersönlichen Lebensbereich muss ZWINGEND eine Bildaufnahme beinhalten. Eine Tonaufnahme ist von dem Paragraphen nicht tangiert.

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@caaarlax3

Ob du das so findest ändert aber nichts am Paragraphen und laut dem muss es eine Bildaufnahme sein...

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Macht sie sich strafbar?

Nein.

Es gibt zwar den § 201 StGB "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes", aber ich gehe mal stark davon aus, dass eure Nachbarin nicht bei euch in der Wohnung eine Wanze versteckt und euch heimlich aufgenommen hat, sondern ihr einfach so laut wart, dass man euch auch außerhalb eurer Wohnung hören und aufnehmen konnte.

Und die Veröffentlichung der Aufnahme, dürfte wohl ein dezenter Hinweis darauf sein, dass weniger (Lautstärke) mitunter mehr (Ruhe) ist ...

Wenn man durch die Audiodatei auf euch schliessen kann wäre es verboten, ansonsten kanns doch jeder sein...

Auch wenns jeder sein kann bleiben die Aufnahmen illegal. So könnte sich ja jeder rausreden indem er die Personen unkenntlich macht und die Tonspur etwas verfremdet.

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@xNevan

Das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn meine Nachbarn jetzt beim sex so laut wären das ich es hier zu Hause höre und das aufzeichne, ist das nicht illegal... Wenn ich das Aufnahmegerät bei denen im Schlafzimmer positioniere, dann wäre es illegal.

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@xNevan

Nein, selbst das wäre nicht illegal wenn nicht auf die Person geschlossen werden kann. Welcher Paragraph im Strafgesetzbuch sollte denn hier greifen???

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Ja, sie macht sich strafbar!

Und der einschlägige Paragraphen wäre? Wie, es gibt gar keinen? Mist. ^^

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@Libertinaerer

Wir haben hier in Deutschland für alles Gesetze!!!!!!

Solche Aufnahmen sind gem. § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beschränkt. Zur Aufnahme der betroffenen Personen bedarf es deren Einwilligung.

Doppelmist ;-)

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@Icefox600
Wir haben hier in Deutschland für alles Gesetze!!!!!!

Nun, ganz offensichtlich haben wir u.a. weder Gesetze gegen Satzzeichen-Diarrhoe, noch gegen die Unfähigkeit, Video- nicht von Audioaufnahmen unterscheiden zu können. %-)

Doppelt peinlich. ^^

PS:

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