Haus: Kaufvertrag unterzeichnet, plötzlich Bank trotzdem abgesprungen - was nun?

Hallo zusammen, aktuell bin ich etwas ratlos.. meine Freundin und ich haben uns eine Immobilie ausgesucht die wir gerne kaufen wollen. Der zweite Schritt war nun erstmal die Finanzierung zu klären - deshalb hatten wir uns an einen Vermittler gewendet der dies alles für uns übernimmt.

Nach einigen Wochen hin und her gesende von Unterlagen, haben wir dann die erste Zusage der "Hauptbank" bekomme (265.000€) insgesamt waren es drei Banken: die Hauptbank, eine für die NK+Renovierung und eine noch für eine kleine Umschuldung damit hier die Rate kleiner wird.

Als die Zusage der Hauptbank kam sagte uns der Vermittler das wir nun einen Notartermin machen können (es ist alles durch und passt) - gesagt, getan. Wir haben einen Notartermin ausgemacht und uns einige Tage später zusammen mit dem Verkäufer getroffen um dort den vorgefertigten KV des Notares zu unterschreiben.

Nach einigen Rechnungen (die wir natürlich bezahlt haben, Notarkosten etc (BANK HAT NOCH NICHTS AUSBEZAHLT)), bekommen wir die Meldung von unserem Vermittler das die eine Bank plötzlich nochmal alles überprüfen muss - einige Tage später kam dann die Absage der Bank !!! (38.000 Euro), diese Bank ist wiederum die Voraussetzung für Auszahlung für die Hauptbank und die dritte Bank..... ebenso haben wir heute die Rechnung erhalten vom Notar und die Aufforderung zu Zahlung des kompletten Kaufpreises an den Käufer - vier Wochen Frist!

Der Vermittler meinte alles halb so wild, er kümmert sich um eine andere Bank damit die Umschuldung klappt und dann die Banken auszahlen..

Dazu kommt noch das der Verkäufer des Hauses bereits ein neues Haus gekauft hat da er unsere Zusage schon hat.

Was passiert wenn nun doch alles nicht klappt? Wir haben eine schriftliche Zusage von der Hauptbank über den kompletten Kaufpreis des Hauses, jedoch von den zwei anderen nicht wirklich schriftlich sondern nur auf Aussage des Vermittlers... hat einer Idee wie wir nun am besten vorgehen sollten?

Danke...

Bank, Immobilien, Darlehen, Notar
Vertrag beim Notar bezügl. Nicht-Wahrnehmen-Wollens einer Vaterschaft?

Zuallererst möchte ich darauf hinweisen, dass ich keine empörten oder gut gemeinten persönlichen Ratschläge möchte, sondern fachlichen Rat brauche : Hier geht es um meinen besten Freund seit Kindestagen, der von seiner Ex gelinkt und ungewollt zum Vater gemacht wurde (sie hörte mit 40 die biologische Uhr ticken, er wollte mit 46 keine Kinder mehr, da er bereits 2 erwachsene aus einer früheren Beziehung hat). Mittlerweile ist das Baby da und mein Freund empfindet nichts für das Kleine, bekommt Hassgefühle wenn er es sieht, wollte nicht, dass es seinen Namen trägt, würde es gerne von einem künftigen Lebensgefährten der Ex adoptieren lassen usw. Die Ex wiederum ist stolz, akzeptiert es, will sein Geld(Unterhalt) nicht, da sie selbst sehr gut verdient und ist auch dafür, dass das Kind den Vater nie kennen lernt. Nun wollen die beiden notariell oder mit Anwalt alle diese Regelungen festhalten, als Vertrag, zu dessen Einhaltung beide verpflichtet werden. Dazu die Frage:

GEHT DAS? FALLS JA, WIE?

Mir ist das "Recht des Kindes" auf seinen Vater bewusst und auch, dass dieses erst mit Adoption verlischt, auch wenn ich mir sicher bin, dass es für dieses Kind weitaus besser ist, eines Tages durch Adoption einen liebevollen Vater zu bekommen statt per iure mit dem leiblichen Kontakt haben zu sollen, der es so rigoros ablehnt, wofür ich wiederum auch Verständnis habe.
Es wäre toll, wenn jemand mir mit FACHWISSEN weiterhelfen könnte. Danke :-)

Kinder, Umgangsrecht, Recht, Anwalt, Unterhalt, Notar, Umgang, Vaterschaft
Hausverkauf - Käufer springen ab und wir erhalten die Kosten des Notars. Ist das rechtens?

Hallo zusammen,

mein Bruder und ich wollten letztes Jahr ein Haus verkaufen, welches wir geerbt haben und hatten auch einige Interessenten. Hatten uns dann für ein Ehepaar entschieden, welches daraufhin einen Termin bei einem Notar gemacht hat. Dieser setzte einen Kaufvertrag auf (nur einen Entwurf!) und wir bekamen einen Termin, um ihn gemeinsam durchzusprechen. Bevor das Gespräch stattfinden konnte, hat sich das Ehepaar umentschieden und wollten das Haus dann doch nicht mehr kaufen und es wurde an eine andere Familie verkauft. Nach einiger Zeit, bekam ich eine Rechnung von dem Notar, woraufhin ICH die Kosten für die Fertigung des Entwurfs tragen sollte. Soweit ich weiß, ist es üblich, das die Käufer den Notar zahlen und nicht die Verkäufer den gesamten Betrag begleichen. Ich habe dann bei dem Notar angerufen und er meinte, ihm wäre es egal wer das bezahlt, er wolle nur die Kosten für den Kaufvertrag erstattet bekommen. Er meinte, dass er sich mit dem Ehepaar in Verbindung setzt, sodass sie die Hälfte übernehmen und die andere Hälfte zwischen mir und meinem Bruder aufgeteilt wird, da wir zu 1/2 Teilen geerbt haben. Im nachhinein, habe ich darüber nachgedacht und kam zu dem Entschluss, dass das nicht rechtens sein kann, da wir nichts dafür konnten, dass die Käufer dann doch nicht kaufen wollten. Nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt auch".

Habe heute eine Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher erhalten, wo der gesamte Betrag von mir alleine gefordert wird.

Kann ich etwas dagegen unternehmen? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als die Rechnung zu bezahlen?

Eine weitere Frage wäre, wieso ich das ganz alleine zahlen muss und mein Bruder nichts erhält?

Dazu muss ich erwähnen, dass kein Kontakt zwischen mir und meinem Bruder besteht.

Wäre dankbar für jede hilfreiche Antwort!

Erbrecht, Kaufvertrag, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Hausverkauf, Notar, Zwangsvollstreckung, Notarkosten, Rechtsgrundlage
Wer bezahlt den Kaufvertragsentwurf des Notars?

Wir haben uns vor einer Weile ein haus angeschaut. Hatten mehrere Besichtigungstermine und mit der Maklerin vereinbart, dass wir nichts in Gang bringen was mit Finanzen verbunden ist bevor wir keine Zusage der Bank haben. Dann meinte sie wir können ja schon das eine oder andere vorbereiten damit es später schneller geht wenn alles klappt. Wir trafen uns mit ihr und sie trug unsere Daten (Name Adresse und Co) in ein Formular welches wir dann unterschrieben (nach unserem Wissen ging es nur um die Bestätigung das die Daten richtig sind und von ihr weiter gegeben werden dürfen). Wir haben uns dann doch gegen das Objekt entschieden und sagten ihr ab. 2-3 Tage später trudelte ein Kaufvertragsentwurf des Notars bei uns ein. Wir dachten gut hat sich ja nun erledigt. Doch jetzt (2 Monate später!!) kommt auf einmal eine Rechnung und die Maklerin meint natürlich wir müssen die bezahlen weil wir ja beauftragt haben. Was ja so gar nicht stimmt, sie hat ja alles mit dem Notar abgeklärt. Nun wissen wir nur nicht ob in dem Formular vielleicht irgendwo versteckt was gestanden haben könnte. Wir haben halt nur mündlich vereinbart das keine finanzielle Schritte eingeleitet werden sollen und das das Formular auch erst nach Zusage der Bank verwendet werden soll.

Müssen wir nun zahlen? Oder trägt sie die Kosten weil sie alles abgewickelt hat, außer das unterschriebe Datenformular von uns?

Recht, Anwalt, Immobilien, Makler, Notar
Falsche Angaben im Ausweis?

Ich hatte diese nachstehende Anfrage schon gestellt und erhielt einige Rückfragen. "Bei einem Immobilienkauf, hat der Erwerber dem Notar einen Ausweis vorgelegt, wo er nie gewohnt hat, Ist das Betrug. Gibt es Urteile, die ich einsehen kann?"

Diese Angelegenheit ist ein wenig kompliziert! Der Ausweis wurde über eine Deutsche Botschaft im Ausland, in Deutschland gestellt. Dann wurde der Käufer unter Polizeischutz zum Flughafen gebracht und nach Deutschland ausgeflogen. Nur die Botschaft konnte für ihn einen Ausweis bei einer Behörde in Deutschland beantragen, wenn er eine Wohn Adresse angeben konnte. Die vom Antragsteller angegebene Wohnadresse stand aber nicht zur Verfügung und war die Anschrift seines Freundes, das hat der Immobilienbesitzer der Stadt auf Anfrage auch mitgeteilt trotzdem wurde dieser Ausweis ausgestellt, aber er har nie dort gewohnt. Eventuell wurde der Ausweis von der Behörde schon ausgestellt, bevor die Absage des Vermieters bei der Behörde vorlag. es war eventuell eine Scheinanschrift, weil die Inkassomafia ihn ausfindig gemacht hat und eventuell nur als Scheinadresse angegeben wurde um die Spuren zu verwischen. (Es geht um einige Millionen Euro, die er treuhänderisch angeblich verspekuliert haben will)) Meine Frage, hat der Notarielle Kaufvertrag Gültigkeit? Liegt ein versuchter Betrug vor? Ihm war bei Unterzeichnung ja bekannt, das die im Ausweis angegebene Anschrift nicht stimmte. War es nicht seine Pflicht, dieses dem Notar bei der Beurkundung zu sagen?

Immobilienkauf, Notar, rechtsanwälte
Kann man vom Notarvertrag und von der Finanzierung zurücktreten, wenn man sich doch nicht scheiden lassen will?

Hallo, im Juni habe ich mich von meiner Frau getrennt, die Ehe war nur noch nebenher, wir hatten keine gemeinsamen Interessen. Sie wurde aggressive Tierschützerin und trinkt keinen Tropfen Alkohol, ich dagegen bin ein Genussmensch geblieben. Dann verliebte ich mich intensiv in eine andere Frau. Die ersten drei Monate waren toll. Mein Nochfrau akzeptierte alles ohne Murren, zog aus, gab gemeinsam mit mir beim Scheidungsanwalt an, dass die Trennung schon viel eher stattgefunden hatte, der Notarvertrag vom gemeinsamen Haus ist unter Dach und Fach und die Finazierung der Bank, dass sie ausgezahlt werden kann, ist unterschrieben. Die Scheidung bei Gericht eingereicht. Seit meine Frau aber ausgezogen ist, fehlte sie mir. Meine Freundin bekam es natürlich mit. Ich konnte sie auch nicht mehr so lieben, wir stritten viel, weil ich einfach meine Ex nicht vergessen kann, ich schrieb und telefonierte viel heimlich mit ihr, was meine Freundin schließlich mitbekam. Sie trennte sich vor 14 Tagen dann letztendlich von mir.

Jetzt würde ich gerne meine Frau wieder haben wollen, wir sprechen viel und ich habe daher eine Frage: kann man den Notarvertrag wieder abändern und die Finanzierung rückgängig machen? Ich hätte gerne, dass alles wieder so wie früher ist. Auch wenn wir beide nebenher gelebt haben, sie ist seit 14 Jahren ein Teil von mir und ohne meine Freundin könnte ich das Haus mit der Finanzierung nicht halten. Meine mittlerweile Exfreundin will sich aber nicht mehr versöhnen, aber ich hätte ja doch lieber gerne meine Ehefrau wieder.

Scheidung, Notar
Anfertigung von beglaubigten Kopien unter notarieller Aufsicht: Benötigen Originalunterlagen Vermerk, wenn Übersetzungen zu Kopierzwecken abgetrennt wurden?

Gestern wollte ich auf dem Bürgerbüro beglaubigte Kopien von einem ausländischen Zeugnis mit angehefteter Übersetzung anfertigen lassen. Da die Übersetzungen aber so angeheftet waren, dass eine vollständige Kopie des Originals nicht möglich war, ohne die Heftklammer zu öffnen, verwies mich die Frau aus dem Bürgerbüro an einen Notar. Laut ihr durfte diese Heftklammer nur unter notarieller Aufsicht geöffnet werden, da sonst die Übersetzungen ihre Gültigkeit verlieren könnten. Daraufhin habe ich also einen Notar aufgesucht. Die Sekretärin hat dort dann einfach die Heftklammern entfernt und Kopien angefertigt, welche dann auch durch den Notar beglaubigt wurden. Leider ist die Sekretärin sehr unvorsichtig mit den Originaldokumenten umgegangen und hat zu alledem die Übersetzung und das Zeugnis so wieder zusammengeheftet, dass man jetzt eindeutig sieht, dass die Heftklammern einmal entfernt worden sind. Das Zeugnis mit der angehefteten Übersetzung wird jedoch im Heimatland an der Botschaft zur Beantragung des Visums benötigt. Laut der Frau im Bürgerbüro sind die Übersetzungen jetzt jedoch nicht mehr gültig, da die Heftklammer ja geöffnet wurde. Meine Frage ist nun: Hätte der Notar nicht irgendeine Bescheinigung darüber ausstellen müssen, dass besagte Heftklammer unter seiner Aufsicht geöffnet wurde? Oder hätte er nicht irgendeinen Vermerk auf den Originalunterlagen hinterlassen müssen?

Übersetzung, Notar, Zeugnis, beglaubigte Kopie
Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen?

Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen? Und zwar bekam ich meine abrechnung vom Hausverwalter letzten Monat zugesandt. Dies war die Abrechnung vom Jahr 2014 (1.7.14 bis 31.12.14). Ich weiß, dass der Hausverwalter spätestens 12 Monate nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums abrechnen muss. Sprich die Abrechnung sollte am 31.12.15 vorliegen, besser etwas früher, da ich selber Eigentümer bin und die meinem Mieter bis spätestens 31.12.15 vorgelegt haben muss. Jetzt aber die eigentliche Frage. Wenn sich jetzt nach dem 31.12.15 herausstellt dass ein Fehler drin ist, muss der Mieter überhaupt keine Nebenkosten nachbezahlen und kann sogar seine Nebenkosten zurückfordern. Könnte ich dann den Hausverwalter in Regress nehmen oder gehe ich dann leer aus. Da ich jetzt gemerkt habe, dass die Miteigentumsanteile nicht stimmen, weil vor 2 Jahren die Teilungserklärung geändert wurde. Konkret habe ich in einem 3 Familienhaus die mittlere Wohnung. Die obere Eigentümerin hat einen integrierten Balkon weggebaut und sich die Wohnfläche vergrößert und auf der gegenüberliegenden Seite hat sie einen balkon angebaut und nochmals die wohnfläche vergrößert und ihre Eingangstüre hat sie weiter in treppenhaus gesetzt. Dadurch sind die Miteigentumsanteile der oberen Wohnung gestiegen, entsprechend hat sich der Miteigentumsanteil der unteren beiden Wohnungen verkleinert. Jedenfalls hat der Hausverwalter nach dem alten falschen Schlüssel abgerechnet. Ist das eine Holschuld des Hausverwalters oder eine Bringschuld der Eigentümer? Jedenfalls hat der letzte alte Hausverwalter nach dem neuen richtigen Schlüssel abgerechnet. Der neue Hausverwalter ist erst seit 1.3.15 da. Ich habe ihn angerufen und das auch mitgeteilt, korrigiert hat er die abrechnung jedoch nicht. Könnte ich den Hausverwalter noch nächstes Jahr in Regress nehmen, wenn er das nicht macht oder gelten hier für mich als Hauseigentümer mit dem Verwalter auch diese 12 Monate. Ich frage deshalb, da der Hausverwalter Urlaub hat und dieses Jahr überhaupt nicht mehr da ist. Dass ich nächstes Jahr mit dem Mieter nicht mehr abrechnen kann und der Mieter keine Nachzahlung leisten muss ist mir klar. Nur was kann ich im Verhältnis zum Hausverwalter machen und kann ich ihn im nächsten Jahr noch schadenersatzpflichtig machen?

Mieter, Vermieter, Hausverwaltung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Notar, Teilungserklärung, Vertragsrecht, Beschluss
Muss ich für eine Löschungsbewilligung [für ein im Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht] Notarkosten bezahlen?

Mein Haus ist jetzt abbezahlt (Hurra!) und ich hatte telefonisch beim Kreditinstitut darum gebeten, dass man mir eine Löschungsbewilligung zuschickt. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass an diesem Punkt schon Kosten auf mich zukommen, habe jetzt aber einen Brief von einem mir unbekannten Notar bekommen mit einer Rechnung über 101,98 Euro und einer Löschungsbewilligung mit beglaubigter Unterschrift der Leute vom Kreditinstitut in Kopie. Wenn ich bezahlt habe, wird mir das Original der Löschungsbewilligung zugeschickt, steht auf dem Begleitschreiben.

Beim herumgooglen stoße ich immer wieder auf die Aussage, dass die Bank für die Löschungsbewilligung keine eigenen Kosten in Rechnung stellen darf, aber die Auslagen für eine notarielle Beglaubigung geltend machen darf.

Es handelt sich auch tatsächlich "nur" um die Notarkosten, aber trotzdem,

-hätte man mich nicht VORHER über die Kosten informieren müssen?

-muss denn schon die Zustimmung des Kreditinstituts zur Löschung unbedingt notariell beglaubigt sein? Ist das eine gesetzliche Vorgabe?

 -nicht "mein" Kreditinstitut stellt mir seine Auslagen in Rechnung, sondern ich habe jetzt eine Rechnung von einem Notar, den ICH nie beauftragt hatte.

-falls ich irgendwann einen Löschungsantrag stellen möchte, dann habe ich eigene Notarkosten; was ich jetzt einem anderen Notar zahle zählt dann gar nicht, oder?

-was würde passieren, falls ich die Rechnung nicht bezahlen würde?

Notar, Löschungsbewilligung
Wie weit darf ein Makler gehen?

Hallo Zusammen,

mein Freund und ich sind seit einiger Zeit auf der Suche nach einem Haus zum Kaufen. Nun scheint es soweit zu sein. Ein Finanzberater ist derzeit dabei ein passendes Angebot für uns zurecht zu bauen. Dies habe ich der Maklerin auch mitgeteilt, jedoch fängt diese an (scheint wohl eine Voraussetzung für den Beruf zu sein) druck auszuüben und will unbedingt einen Termin bei einem Notar vereinbaren. Ein Kaufvertragsentwurf habe ich bereits erhalten. Dieser ist soweit auch in Ordnung. Das Haus selbst ist auch in einem guten Zustand. Nach Auskunft der Maklerin müssen die Eigentümer aus gesundheitlichen Gründen das Haus aufgeben.

Nun zu meiner Frage: Da die Maklerin nunmehr fast jeden Tag anruft und nach einem Notartermin fragt, stelle ich mir die Frage wie weit darf man da schon gehen? Es liegt bisher noch keine schriftliche Finanzierungszusage vor. Die Maklerin meinte, dass sie den Eigentümern Fortschritte zeigen will, zumal vorher ein Interessent abgesprungen ist, da es da angeblich Probleme mit der Finanzierung gegeben hat. Das Witzige dabei ist auch, dass es bisher nur sehr einseitig gelaufen ist. Soll heißen, wir haben uns sehr schnell um alles gekümmert. Die Maklerin jedoch nicht. Bereits mehrmals habe ich die Maklerin um Übersendung eines Versicherungs- und Grundsteuernachweises gebeten. Dieser liegt uns bis heute jedoch nicht vor. Wenn wir versuchen die Maklerin zu vertrösten oder um etwas Geduld zu bitten, dann meinte sie nur, dass man einen Notartermin ja auch noch verschieben könne bzw. wenn es der Dame zu dumm wird, meint sie immer, dass sie ja bisher das Haus für uns zurückgehalten habe (das könne man ja auch ändern).

Ist das ein normales Verhalten für einen Makler? Ich persönlich mache mir nur Sorgen, dass wir das Haus dann doch nicht haben können, wenn es der Dame nicht schnell genug geht (und das Haus ist wirklich toll!!!)

Liebe Grüße

Hauskauf, Makler, Notar
Wir haben einen Notartermin kurzfristig abgesagt, was erwartet uns?

Wir wollten ein Haus für 325.000€ kaufen. Der Notartermin wurde nun von uns einen Tag vor dem geplanten Termin abgesagt, weil der Verkäufer unrichtige Angaben über das Haus gemacht hat und die geforderten Unterlagen nicht vollständig beschafft hat.

  1. Mit was für einer Notarrechnung müssen wir nun rechnen? Dieser hat ja den Entwurf für den Kaufvertrag gemacht, die Daten angepasst und auch meine Fragen diesbezüglich beantwortet. Außerdem hat er sich ja sicher auf den Termin am nächsten Tag vorbereitet. Kann der wirklich die vollen 2% fordern?

  2. Soweit ich gelesen habe, muss ja derjenige den Notar zahlen, der ihn beauftragt hat. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob dies in unserem Fall so eindeutig ist.

  3. Ich habe von der Maklerin ein Datenblatt des Notars erhalten, in welches ich meine Daten eingetragen habe. Da mir die Maklerin zugesichert hat, das mir für den Entwurf erstmal keine Kosten entstehen, habe ich dies in dem Datenblatt so auch ergänzt.

  4. Einige Tage später kam dann der Kaufvertragsentwurf per Email von der Maklerin.

  5. Erst nach Erhalt des Entwurfs habe ich eine Vollmacht zur notariellen Beauftragung unterschrieben. Diese habe ich mit dem Hinweis an die Maklerin geschickt, das sie die Beauftragung nach Unterschrift der Verkäuferin an den Notar weiterleiten kann (also gemeinsame Beauftragung durch Käufer und Verkäufer?). In dieser Vollmacht ist dann geregelt, das derjenige, der den Vertrag nicht unterschreibt die Notarkosten zahlen muss.

Bin das nun tatsächlich ich?

Hauskauf, Notar, Terminabsage
Ansprüche durch Verzögerung beim Hauskauf?

Hallo,

wir haben Ende des Jahres den Kaufvertrag für unser Haus notariell beurkunden können. Da die Verkäufer in Erbengemeinschaft auftreten mussten und eines der Mitglieder aufgrund von Krankheit nicht mehr dazu fähig, hatte sich das Verfahren durch das Einschalten des Amtsgerichts und einer bestellten Rechtspflegerin bereits verzögert. Letztendlich war Mitte Februar alles so weit, dass die Vormerkung im Grundbuch beantragt werden konnte, wir haben die entsprechende Rechnung (passend) zu Ostern bekommen. Danach wurde uns mitgeteilt (Zwei Wochen später), dass noch ein altes Vorkaufsrecht aus dem Grundbuch gelöscht werden muss, der entsprechende Rechteinhaber habe wohl den alten Vetrag noch einmal angefordert und müsse nur noch bestätigen, man warte jeden Tag auf eine Antwort (Es handelt sich hier um ein Unternehmen). Das war vor einem Monat. Laut Notar ist bisher keine Rückmeldung eingegangen. Wir als Käufer sind natürlich mittlerweile recht angesäuert, da wir nicht nur in das Haus kommen und endlich anfangen können, sondern auch schon Bereitstellungszinsen anfallen, da mittlerweile natürlich auch entsprechende Bereitstellungszinsen an.

Daher meine Frage: Können wir als Käufer gegenüber den Beteiligten Parteien rechtliche Ansprüche geltend machen?

Schliesslich ist die Verzögerung von unserer Seite vollkommen unverschuldet. Man hat leider das Gefühl, dass es die Beteiligten nicht so ganz ernst nehmen, vieles ist auch auf dem Mist der Verkäufer gewachsen, die schon am Anfang versäumt haben, die nötigen Anträge zu stellen. Auf der anderen Seite müssen sie weiterhin Nebenkosten und Grundsteuern zahlen, was auch nicht gerade einfach ist. Dennoch hat uns auch der Notar für Anfang des Jahres zugesichert, dass dann alles erledigt sei, was aber nicht passiert ist. Ich habe bereits der Anwaltsgehilfin klar gemacht, dass die Situation untragbar ist, woraufhin ihre einzige Lösung war, dass ich ja mal bei dem Inhaber des Vorkaufsrechts anrufen könnte. Das ist zwar nicht meine Aufgabe, wahrscheinlich habe ich auch nicht das Recht dazu, in dieser Form aufzutreten. Die hilflose Aussage dahinter versteht man aber ganz gut.

Vielleicht gibt es ja jemanden mit ähnlicher Problematik, der mir Rat zu einem Ausweg geben kann. Dummerweise kann man den Fall nicht mit einem Verschulden eines Bauträgers beim Hausbau vergleichen.

Gruß, JS

Immobilien, Finanzierung, Grundstück, Hauskauf, Notar, Schaden
Notarkosten bei sehr niedrigem Kaufpreis, gibt es Mindestpreise beim Notar?

Ich hab über ne online auktion ein wochenendgrundstück mit kleinem häuschen ersteigert. In der auktion schrieb die Eigentümerin "Wenn Sie dieses Objekt hier ersteigern, müssen Sie ungefähr 10 % des Kaufpreises an Notarkosten, Grundbucheintrag und Steuern bezahlen." Nun hab ich das ganze allerdings für einen preis von nur 22,50 euro ersteigert und die Eigentümerin redet nun nur noch von sämtlichen mindestpreisen statt den angegebenen 10% vom Kaufpreis. Des weiteren, was kommt da noch an kosten auf mich zu? z.B. Grunderwerbssteuer? In welcher Höhe? Kann ich verlangen nur 10% zu zahlen und den rest die Eigentümerin es so in der auktion stand? Und letzte frage, die Eigentümerin hat nach dem kauf erst bekannt gegeben dass sie über 400 km von uns entfernt wohnt. In der auktion war ein ort direkt in Grundstücksnähe angegeben und kein sonstiger Hinweis auf die entfernung. Ich sagte der Eigentümerin dass ich keine 800 km (hin und zurück) in kauf nehmen werde, sie zu uns zum notar kommen soll. Nun verlangt sie die erstattung der benzinkosten zu 100% von mir. Da sie nun am haus schon nix verdient hat bot ich an 50% zu erstatten, sie will aber 100% von mir. Kann sie das verlangen? Soll ich meinen anwalt zu rate ziehen? Ich möchte für das haus im vorfeld keine Unsummen bezahlen, denn es wurde ein und wasserschaden in der auktion erwähnt. Ich weiß noch garnicht was mich in dem haus erwartet. Dachte nur für den mini preis und nie mini erwebsnebenkosten mache ich da ja nix falsch...

Recht, Kosten, Notar, Umschreibung
Schuldhaftentlassung / Teilungsversteigerung

Hallo.

Meine noch Ehefrau und ich sind seit 2 Jahren getrennt. Scheidung ist im Gange. Zusammen haben wir ein Haus gekauft. Sie ist ausgezogen. Die Raten bezahle ich weiter . 1/3 des Kaufpreises wurde von mir als Anzahlung geleistet. Vor über 1 Jahr haben wir beim Notar einen Übertragungsvertrag unterzeichnet, wo sie mir ihre eigentumsanteile von dem Haus übertragen hat. Zudem haben wir beim Notar eine Scheidungsfolgevereinbarung unterzeichnet, wo jeder auf Anprüche gegenüber dem anderen verzichtet . Wir haben eine Tochter die im Wechselmodell 50/50 bei uns lebt. Gegenüber der Bank die das Haus finanziert hat ist sie aber noch in der Schuldhaft, da mir die Bank den Kredit nicht alleine geben wollte um sie aus der Schuldhaft zu entlassen.

Nun ist es so das sie doch aus der Schuldhaft entlassen werden möchte, da sie bei ihrem neuen Partner mit in die Schuldhaft möchte . Da auch seine Bank , nachdem seine Ex Frau aus dem gemeinsamen Haus ist , ihn nicht als alleinigen Kreditnehmer akzeptiert .

Nun meine Frage : Kann auch meine noch Frau die Teilungsversteigerung anberaumen, obwohl sie nicht mehr im Grundbuch steht ?

Die Vorfälligkeitsentschädigung würde sich im Moment auf 30.000 Euro belaufen . Wer müsst diese bezahlen, falls es zum worst case kommt ? Ich alleine , oder beide ? Möchte das halt wissen , obwohl ich noch an anderen Lösungen arbeite

Vielen Dank im voraus

Bank, Immobilien, Notar
Hauskauf wegen Verkäufer geplatzt - Wer zahlt Notar? Kann dieser Kosten verlangen?

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem und hoffe auf euer Wissen und Meinungen: Mein Mann und ich beabsichtigen ein Haus zu kaufen und haben nach vielen Gesprächen mit dem Verkäufer uns darauf geeinigt einen Notartermin zu machen. Ich muss dazu sagen, dass der Verkäufer und viele Wochen hin gehalten hat und die Initiative sehr von uns aus ging. Ich habe ihn mehrfach gefragt, ob er sich sicher sei, dass Haus verkaufen zu wollen und falls nicht, dies bitte direkt zu sagen. Er beteuerte immer dass er wolle und auch zeitnah und wir doch ruhig zum Notar gehe sollen um den Vertrag fix zu machen.

Also waren mein Mann und ich vor 3 Wochen beim Notar und haben diesen den Auftrag erteilt einen Kaufvertrag zu erstellen was dieser auch tat. Ich hatte noch im Büro nachgefragt, ob Kosten entnstehen und wenn ja in welcher Höhe. Die freundliche Dame meinte nur, dass es seien* könnte*, dass Notar xy eine Bearbeitungsgebühr erheben würde. Zu der Höhe der Kosten äußerte sie sich nicht.

Nun telefoniere ich seit 2 Wochen hinter dem Verkäufer her um zu klären wann wir den jetzt zum Notar gehen um den Vertrag zu unterschreiben. Ich erreiche ihn entweder gar nicht oder werde von ihm vertröstet, dass wir in ein paar Tagen sprechen. Er hat immer eine andere Begründung. Ich gehe sehr stark davon aus, dass er sich anders überlegt hat und nicht verkaufen möchte. Das gleiche ist wohl vor ein paar Monaten auch passiert., was ich leider erst vor ein paar Tagen erfahren habe.

Nun habe ich vorhin beim Notar angerufen und meine Bedenken geäußert. Der Büroassistent sagte mir, dass bei Nicht-Verkauf ich die KOsten zu tragen hätte, da ich den Auftrag erteilt habe. Verstehe ich und macht auch Sinn. Die Höhe würde sich auf knapp 1000€ belaufen. Das verstehe ich wiederrum nicht. Er meinte, dass läge irgendwie daran, dass der Entwurf ja auch der eigentliche Vertrag wäre?!

Zu meiner Frage: Wonach richtet sich die Höhe der Kosten und gibt es da nicht Kostenkataloge oder kann der Notar in beliebiger Höhe Rechnungen schreiben, zumal ich bis auf die Erteilung zur Erstellung des Entwurfes nichts unterschrieben habe. Hätte man uns da nicht aufklären müssen? Und: Kann man den Verkäufer da irgendwie mit ins Boot nehmen, dass er sich an den Kosten beteiligt?

Sorry, ist doch etwas lang geworden! ;)

Liebe Grüße

Immobilien, Hauskauf, Notar

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