Ist ein Eintrag ins Grundbuch ratsam nach Tod meiner Mutter?

5 Antworten

Tatsächlich erbst du als Einzelkind deiner Eltern neben deinem Vater 1/2 ihrers Reinnachlasses, also von dem, was sie nach Abzug ihrer (auch mit ihrem Ehemann gemeinsamen) Verbindlichkeiten und Beerdigungskosten hinterliesse. Jedenfalls dann, wenn sie keinen besonderen Güterstand notariell vereinbart hätten und damit im gesetzl. Güterstand der Zugewinngemeinschaft mieinander verheiratet waren.

Diese Erschaft fiele dir gemeinsam mit dem Witwer an und über die Verteilung müsst ihr euch untereinander verständigen.

Ihm steht ein sog. Voraus, dass ist der Hausrat und das Auto als Familienwagen (Einkäufe, Urlaubsfahrten, Arztbesiche der Eheleute) vorab (und damit zusätzlich) zu.

Über die Immobilie werden (leider nach einem Jahr nicht mehr kostenlos) Änderungen im Grundbuch vorgenommen: Der auf dein Mutter entfallenden Miteigentumsanteil wir dennach auf dich und deinen Vater hälftig umgeschrieben; bei gemeinsamem Eigentum der Eheleute ist er also demnach jetzt zu 3/4, du 1/4 Miteigentümer und ihr beide habt zu diesem Anteil Lasten (Grundsteuer, Schornsteinfeger,...) zu tragen und fiktive Mieteinnahmen dagegnzurechnen.

Gegenstände werden dem Wert nach fifty-fifty geteilt, ebenso das Barvermögen, so wie man dies untereinader verrechnen und sich darüber einigen könnte.

G imager761



MANDAFBENZ 
Fragesteller
 23.06.2015, 11:59

Danke für die sehr hilfreiche Antwort!

Ich habe zu meinem Vater ein einigermaßen gutes Verhältnis und habe deshalb bisher noch gar keine Ansprüche geltend gemacht. Auch in der Annahme dass ich ja sowieso irgendwann alles erbe. Nun kamen mir aber Zweifel, ob das vielleicht rechtlich als "Erbverzicht" gewertet werden kann und ich später noch Nachteile dadurch haben könnte, vielleicht bei der Berechnung der Erbschaftssteuer. Möglicherweise heiratet mein Vater ja auch nochmal; man weiß ja nie... und ich müßte dann mein Erbe mit irgendeiner wildfremden Frau teilen. Oder ist es vielleicht sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass ich als Miteigentümer im Grundbuch stehen muss?

Du musst Dir einen Erbschein ausstellen lassen. Dann musst Du Dich mit den anderen Erben einigen bekommst Deinen Teil.

Der Anteil am Haus muß im Grundbuch eingetragen werden.

MANDAFBENZ 
Fragesteller
 23.06.2015, 12:03

MUß mein Anteil am Haus im Grundbuch eingetragen werden? Und was ist, wenn ich das nicht tue?

Wenn nur Dein Vater und Du Erben sind, erbst Du 1/2 und Dein Vater 1/2.

Dein Vater 1/4 gem. § 1371 BGB und 1/4 gem. § 1931 BGB. Du erbst die zweite Hälfte gem. § 1924 BGB.

Ihr seid eine Erbengemeinschaft. Das heißt alles gehört Euch jeweils zur Hälfte und Ihr müsst Euch einigen, wer was bekommt, bzw. wie Ihr teilt.

Also zusammen setzen und einigen. Wenn 'Ihr kein gutes Verhältnis habt, dann ggf. einen Mediator nehmen.

Denk dran, den Hausrat bekommt der Ehepartner als Vorab. 

MANDAFBENZ 
Fragesteller
 23.06.2015, 12:20

Danke für die Antwort!

Mir geht es hauptsächlich um die Frage, ob ich mich als Miteigentümer ins Grundbuch eintragen lassen muß oder ob ich damit auch warten kann bis ich Alleineigentümer bin. Und ob ich irgendwelche Nachteile dadurch haben könnte, wenn ich mich nicht als Miteigentümer ins Grundbuch eintragen lasse?

wfwbinder  27.06.2015, 11:27
@MANDAFBENZ

Der Grund ist, dass die sofortige Eintragung kostenlos ist udn die spätere Geld kostet.

Den Anspruch machst du ggü. den restlichen Erben geltend, mit denen du dich zurzeit in einer Erbengemeinschaft befindest. Eine Grundbuchberichtigung kann also auch nur auf Eintragung der Erbengemeinschaft lauten. Es obliegt euch, euch über die Aufteilung des Erbes zu einigen (Auseinandersetzung).

Das ist so gesetzlich festgelegt

MANDAFBENZ 
Fragesteller
 23.06.2015, 12:11

Was heißt "gesetzlich festgelegt"? Bin ich ich verpflichtet mein 1/4 im Grundbuch einzutragen oder kann ich auch warten bis mir alles gehört? Oder welche Nachteile könnten mir entstehen, wenn ich nichts eintragen lasse?

Nutzerin9567  23.06.2015, 12:14
@MANDAFBENZ

Ich würde es eintragen lassen und später den Rest dazu. Sicher ist sicher