Makler betrügt bei Hausverkauf?

Hallo zusammen, mein Mann und ich möchten ein bestimmtes Haus kaufen. Dieses haben wir gemeinsam mit dem vom Eigentümer engagierten Makler und dem Eigentümer bereits mehrmals besichtigt. Vor zwei Wochen haben wir gemeinsam den Preis ausgehandelt und die (mündliche) Bestätigung bekommen, dass er uns das Haus verkaufen wird. Danach sind wir zur Bank, haben uns zur finalen Finanzierungsbestätigung den Grundbuchauszug vom Makler geben lassen. Daraufhin wollten wir alles fix machen. Haben zur weiteren Planung den Makler angerufen. Dieser meinte, dass für alle weiteren Schritte der Eigentümer nun etwas Zeit braucht, denn seine Frau hatte einen schweren Unfall. Zwei Tage später meinte er, das Haus sei nun so gut wie verkauft an jemanden, der mehr geboten hat. Es ist schon reserviert. Wir wollten auch reservieren, hierzu teilte uns ja der Makler zu der Zeit mit, der Eigentümer brauche kurz Zeit wegen dem Unfall...
So weit, so gut. Haben wir Pech gehabt, dachten wir uns. Da wir uns aber mit dem Eigentümer auf Anhieb gut verstanden hatten, haben wir heute mal bei ihm angerufen. Dieser war sehr aufgebracht, wollte uns nämlich das Haus verkaufen, hatte vom Makler mitgeteilt bekommen, dass wir uns nicht mehr melden. Er hätte jemanden, der jetzt sofort (für Kaufpreis 10.000€ mehr) reservieren würde. Da hat er natürlich dann zugesagt, wenn man von uns nichts mehr hört. Aber jetzt will er es natürlich (wie schon die ganze Zeit eigentlich) uns verkaufen, uns hatte er ausgewählt und wir waren zuerst da. Ihm ginge es da nicht um die 10k€
Der Eigentümer setzte sich heute sofort mit dem Makler und dessen Chef in Verbindung, um diesen Betrug aufzuklären (habe seine Email als cc bekommen).
Meine Fragen: - kann der Eigentümer aus diesem Grund aus dem Maklervertrag austreten und uns das Haus privat verkaufen? - Kann die Reservierung für die anderen Interessenten auch durch den Eigentümer rückgängig gemacht werden? (Ich weiß, das ist mit Gebühren verbunden, allerdings entstand der Reservierungsvertrag aufgrund von falscher Tatsachenbehauptung.)
Danke für die Antworten!

Haus, Betrug, Recht, Kaufvertrag, Immobilien, Einfamilienhaus, Hauskauf, Makler, Notar
Auszahlung Erbe bei unbekannten Erben (Bankkonto)?

Hallo!

Vor einiger Zeit ist eine unbekannte Großtante von mir verstorben, die keine direkten Erben hat. Von einem vom Gericht bestellten Nachlasspfleger haben ich und meine Geschwister erfahren, dass wir die Erbfolge von unserem verstorbenen Vater antreten. Da die Familie sehr verzweigt ist gibt es im Stammbaum auch noch Erben die nicht auffindbar sind. Für diese wurde ein Verfahrenspfleger vom Gericht bestimmt, der die Interessen dieser vertritt. Es gibt ein Bankguthaben von ca. 110.000€. Von diesem Guthaben geht monatlich die Vergütung der beiden Rechtsanwälte für deren Tätigkeit ab. D.h. das Erbe wird monatlich geringer, solange die unbekannten Erben nicht gefunden werden. Eine gesetzliche Frist wie lange so was dauern darf gibt es ja nicht! Und sollte die Ermittlung Jahre dauern (was der Verfahrenspfleger angedeutet hat) ist das gesamte Erbe für Kosten und Gebühren ect. draufgegangen.

Nun meine Frage:

1.) Kann ich als Teilerbe das Nachlassgericht auffordern eine öffentliche Ausschreibung unbekannter Erben zu erlassen, um dann nach der Frist einen Erbschein zu beantragen?

2.) Welche Möglichkeit haben die bis jetzt ermittelten Erben ihren Anteil vom Bankguthaben zu bekommen?

3.) Kann der Verfahrenspfleger für die unbekannten Erben eine Erbvollmacht unterschreiben, damit wir mit einem Teilerbschein bei der Bank den jetzigen Anteil auszahlen lassen können?

Danke für die Antworten...

Erbrecht, Erbe, Familienrecht, Gericht, Notar, Rechtsfrage
Darf der Notar einen Testamentsentwurf unter folgenden Bedingungen in Rechnung stellen?

Anlässlich eines Grundstückkaufes gab es zur Vertragsunterzeichnung einen Notartermin, bei dem Notar um den es in unserer Fragestellung geht. Im Rahmen dieses Termins fragte uns der Notar, ob wir bereits ein Testament angefertigt haben, da wir ja demnächst Grundstücksbesitzer seien und darüber hinaus eine Tochter haben. Als wir dies verneinten, bot er uns an, uns einen Entwurf zu schicken. Wir sagten ihm, dass er dies tun könne. Allerdings wurde nicht erwähnt, dass bereits dieser Standartentwurf für uns mit Kosten verbunden sein wird.

Ein paar Tage später fand ein kurzes Telefonat mit seiner Sekretärin statt, welche den Namen unserer Tochter erfragte, um diesen in den Entwurf ein zu setzen. Den Testamentsentwurf, welchen wir daraufhin erhielten, war aber nach unserem Empfinden ein Standardentwurf, so dass wir uns dagegen entschieden, eine Beglaubigung durchzuführen. Dies geschah bereits im letzten Jahr.

Der Notar fragte noch zweimal schriftlich nach, ob wir nun noch ein Testament anfertigen möchten. Wir haben versäumt, darauf eine Rückmeldung zu geben. Daraufhin erhielten wir die Rechnung, (Siehe Anhang) Wir sind doch sehr erstaunt, über diese Rechnung und über die Höhe des Betrages. Wir haben kein Testament in Auftrag gegeben und es hat diesbezüglich auch keinen Termin gegeben. Die Kommunikation hierzu erfolgte nebenbei und sehr kurz im Rahmen des zu Beginn erwähnten Termins bezüglich des Kaufvertrages. Nach einiger Recherche im Internet, sind wir uns doch sehr unsicher, ob wir die Rechnung zu begleichen hatten. Auf einigen Portalen fanden wir die Aussagen, dass solche Rechnungen nur dann rechtskonform sind, wenn der Notar (oder seine Angestellten) uns vorher über die Kosten aufgeklärt hätten und wenn wir von vornherein die Absicht gehabt hätten, den Entwurf nicht zur Beurkundung zu bringen. Wir möchten nun gerne von Ihnen wissen, ob diese Rechnung rechtens ist und wir den Betrag zahlen müssen.

Bild zu Frage
Rechnung, Testament, Notar
Hauskauf trotz anderen Interessenten?

Hallo liebe Gemeinde!Mir ist etwas passiert und fühle mich total verarscht: Am Samstag hatte ich eine Hausbesichtigung mit dem Eigentümer, der mit Sachen sagte wie, er verkaufe nicht aus der Not heraus, es wird nicht geboten (wer mehr zahlt bekommt es), es ist noch nicht verkaufe allerdings gäbe es schon zwei Interessenten, die heute noch (wers glaubt) zur Bank gehen. Auch sagte er, dass er einen Finanzmenschen habe an den auch die Interessenten wenden können zwecks Finanzierung - auf Kosten des Eigentümers. Er sagt das gehöre zu seinem Service. Natürlich steht es denn Interessenten frei, aber er würde den bevorzugen, der zu diesem Herren geht.Ich also nach Hause, ein paar Stunden überlegt, obwohl ich eigentlich sicher war das Haus zu nehmen. Eigentümer angerufen, nicht erreicht. Den ganzen Sonntag, nicht erreicht. Montag früh als erstes den Finanzmenschen angerufen, Daten durchgegeben, er macht mir einen Finanzierungsplan. Nachmittag der Rückruf: die gute Nachricht, ich bekomme die Finanzierung! Die schlechte Nachricht, das Haus ist so gut wie weg, weil an dem Samstag einer nach mir kam, der sofort zugesagt hatte und das Geld in bar hat. Notartermin ist nun in zwei Wochen.Hab ich was falsch gemacht? Ich hab das Gefühl, ich hatte gar keine Chance! Ich sagte ihm, ich wende mich an seinen Finanzmenschen und melde mich auf jeden Fall. Der Eigentümer sagte, er verkaufe nicht aus der Not heraus und verscherbelt es an den, der nach mir besichtigt?!?Gibt es eine Möglichkeit für mich das Haus doch noch zu bekommen? Der kauf steht ja erst mit Unterschrift beim Notar...Und das der Notartermin etwas kostet, würde er abgesagt, ist mir klar...aber ist es rein theoretisch möglich sich mit dem Eigentümer nochmal kurzzuschließen und mich als Käufer zu nehmen?Ich bin sehr traurig wie das gerade läuft/ gelaufen ist...Vielen Dank schon mal

Haus, Immobilien, Kauf, Notar
Wir haben unserem Markler die schriftliche Zusage über einen Hauskauf gegeben. Auf einmal verkauft er es an wen anders. Geht das?

Meine Familie und ich sind bei der Suche nach einem Haus nach langer Zeit endlich fündig geworden. Nach ein paar Preisverhandlungen über den Markler mit dem Verkäufer sind wir uns da dann auch irgendwann einig geworden. Wir haben dem Markler dann per Mail eine schriftliche Zusage zukommen gelassen, dass wir das Haus für den ausgemachten Preis nehmen. Der Markler hat die Immobilie in der Anzeige auch als "Reserviert" eingetragen. Dann machten wir uns umgehend an die Finanzierung. Hierzu mussten wir von einigen Firmen für die Sanierungen Angebote einholen, was teils ein paar Wochen gedauert hatte. Wir hatten sogar schon den Kaufvertrage vorliegen und einen Notartermin, der aber wegen der noch nicht stehenden Finanzierung verschoben wurde. Nun, als wir alle Angebote hatten und einen Tag vor dem abschließenden Termin mit der Bank für die Finanzierung standen, rief der Markler mich an, dass sich jetzt jemand gemeldet hätte der 10.000€ mehr für die Immobilie zahlen würde und der zuvor verhandelte Preis nicht mehr zähle. Können wir uns rechtlich nicht auf die schriftliche Zusage berufen? Darf der Markler das Haus einfach so, trotz Zusage weiter anbieten und verkaufen? Haben wir hier eine Handhabe?

Wir wären echt froh üner eine nette und schnelle Antwort!

Haus, Recht, Gesetz, Immobilien, Hauskauf, Notar
Haus Kaufvertrag - Absatz über Fälligkeit unklar?

Hallo,

ich bin gerade dabei mit meiner Frau ein Haus auf dem Land zu kaufen und stemme das ohne Bank durch den Verkauf meiner Eigentumswohnung. Nun ist die Verkäuferin des Hauses wohl mit Banken verstrickt, in Abteilung III des Grundbuches finden sich sogar 4 Bankeneinträge, und ich wäre nicht besorgt, wenn nicht später im Kaufvertragsentwurf folgender Absatz stehen würde:

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1. Fälligkeit

Der Kaufpreis ist fällig innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Notars durch Einwurfeinschreiben an den Käufer, vorausgesetzt dass,

die Eigentumsübertragungsvormerkung für den Käufer eingetragen ist mit Rang nur nach den in § 1 aufgeführten Belastungen und nach Belastungen, an deren Bestellung der Käufer mitgewirkt hat;

b) die zur Lastenfreistellung für vor- oder gleichrangig zur Vormerkung eingetragene und nicht vom Käufer übernommene Grundstücksbelastungen erforderlichen Unterlagen in grundbuchtauglicher Form vorliegen, wobei der zu deren Verwendung erforderliche Betrag den Kaufpreis nicht übersteigen darf, und etwaige Treuhandauflagen für deren Verwendung insgesamt aus dem Kaufpreis erfüllt werden können; der Käufer ist berechtigt und bei Kaufpreisfälligkeit auch verpflichtet, die zur Ablösung verlangten Beträge an die Gläubiger in Anrechnung auf den Kaufpreis zu zahlen; der Notar wird beauftragt und bevollmächtigt, die Unterlagen zur Lastenfreistellung für die Kaufvertragsparteien und das den Kaufpreis finanzierende Kreditinstitut entgegenzunehmen und zu verwenden;

c) eine Verzichtserklärung oder Negativatteste der Gemeinde über das Vorkaufsrecht und die zur Wirksamkeit oder Vollzug des Vertrages erforderlichen Genehmigungen vorliegen, mit Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Stehen Genehmigungen oder Lastenfreistellungsdokumente unter Zahlungsauflagen, teilt der Notar diese den Beteiligten ohne weitere Prüfung mit. Der Kaufpreis kann insoweit bei Fälligkeit nur durch Erfüllung solcher Auflagen erbracht werden, ist also zweckgebunden, ohne dass der Zahlungsempfänger hieraus eigene Rechte erwirbt. Der Restbetrag nach Berücksichtigung etwaiger solcher Treuhandauflagen ist zu überweisen auf das Konto des Verkäufers bei der …

--

Was mich da besonders verwirrt ist "a)"... da weiß ich gar nicht mehr wo oben und unten ist. In den Verträgen, die ich bisher vor mir hatte, war das deutlich einfacher formuliert und ich bin mir nicht sicher was da steht.

Weiter hinten kommt noch ein Paragraph, der folgendes besagt:

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5. Sonstiges

Die Übertragung erfolgt frei von Lasten in Abt. II und III des Grundbuches.

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Also alles gut, oder? Mich macht der Punkt mit der Ablösung, die ich an die Gläubiger, über den Kaufpreis hinaus, zu zahlen hätte etwas nervös. Was bedeutet "wobei zu deren Verwendung erforderliche Betrag den Kaufpreis nicht übersteigen darf, ..." ?

Mach ich mir unnötig Sorgen? Bin ich einfach nur nicht fit genug für Beamtendeutsch?

Besten Dank für eure Meinung!

Kaufvertrag, Immobilien, Grundbuch, Immobilienkauf, immobilienverkauf, Notar
Haus verkauft, Käufer nervt wegen Schlüsselübergabe noch vor Bezahlung?

Hallo zusammen, ich hab ein kleines Problem:

wir (eigentlich meine Eltern) haben uns vor einem Jahr ein neues Haus gekauft, seitdem steht das alte leer und wird zum Verkauf angeboten. Es ist noch eine Restschuld von 19000€ auf dem Haus.

Nun haben wir einen Käufer gefunden, meine Eltern waren mit dem auch schon beim Notar um den Vertrag unterschreiben zu lassen. Ich war leider nicht dabei da ich arbeiten musste und dachte dass sie das auch alleine schaffen, die Maklerin und ein Herr von der Wüstenrot waren ja dabei.

Wie ich es verstanden habe zahlt nun der Käufer den Kaufpreis, das Geld geht an die Wüstenrot bei der die Restschuld besteht, die tilgen diese und überweisen uns den Rest. Dann kann der Notar alles in die Wege leiten um den Grundbucheintrag ändern zu lassen.

Nun ruft aber der Käufer fast täglich bei meiner Mutter an und verlangt sehr agressiv die Übergabe der Hausschlüssel, da er ja aus seiner Wohnung raus müsste. Scheinbar hat er gedacht nach dem Termin beim Notar gehört ihm schon alles.

Der Herr kommt aus Ungarn, eventuell ist es da ja anders, aber solange wir im Grundbuch eingetragen sind laufen ja die Kosten für Versicherung, Strom und Wasser über uns oder? Der Mann will auch groß umbauen und sofort anfangen, somit würde er ja noch aus unserem Haus Wände und Böden raus reißen. Was wenn da was passiert, ein Brand, Wasserschaden oder Unfall?

Nun hat er scheinbar eine Bleibe gefunden in der er unterkommen kann und meine Mutter hat ihm blöderweise erlaubt Sachen in unseren Garagen zu lagern. Diese sind nicht abschließbar, was für uns nie ein Problem war da das Haus recht abgeschieden steht. Als ich heute vorbei gefahren bin habe ich Schlösser entdeckt die der Herr dort angebracht hat, somit habe ich nun keinen Zugang mehr zu den Garagen die ja unser Eigentum sind.

1.: Darf er das? 2.: Dürfen wir die Schlösser entfernen und / oder den Inhalt aus der Garage nehmen? Es besteht kein Mietvertrag oder ähnliches. 3.: Dürfen wir vom Kaufvertrag zurücktreten? Welche Kosten kommen da auf uns zu und wer trägt diese? 4.: Falls er sich widerrechtlich Zugang zum Haus verschafft, sollte ich dann die Polizei rufen? 5.: Falls wir ihm tatsächlich den Schlüssel geben und er nachher nicht zahlen kann, wie bringen wir den Kerl dann aus dem Haus?

Wen können wir zu dem Sachverhalt befragen, ist es ratsam den Notar anzurufen (War letzte Woche im Urlaub) oder die Maklerin die das abgewickelt hat (war letzte Woche krank)?

Mein Vater und ich arbeiten auswärts und meine Mutter lässt sich leider zu leicht einschüchtern. Ich hab Angst dass sie nachgibt und die Schlüssel herausrückt.

Haus, Polizei, Handwerk, Anwalt, Eigentum, Finanzierung, Notar
Alternative zum Lebenslangen Wohnrecht?

Und nochmal versuche ich es mit einer Frage an euch, in der Hoffnung, neue Impulse, Ideen oder Gedanken zu bekommen.

Es geht um Folgendes: Mein Partner und ich bauen grade im Haus des Lebensgefährten meiner Mutter das Dachgeschoss für uns aus. Nun ist es natürlich für uns enorm wichtig, dass für jeden erdenklichen Fall rechtlich abgesichert sind. Zum Einen, dass wir nicht der Willkür des Hauseigentümers ausgeliefert sind im möglichen Streitfall und zum Anderen, weil dieser einen Sohn hat, zu dem kein Kontakt besteht und dieser sich natürlich im Erbfall über eine schöne Wohnung freuen würde.

Das heißt-wir müssen so abgesichert sein, dass die Wohnung sicher unser bleibt, egal was passiert.

Nun haben wir schon rauf und runter überlegt (natürlich folgt auch noch ein Termin beim Notar für eine Beratung). Am simpelsten, aber auch fast am teuersten erscheint das lebenslange Wohnrecht. Allerdings fällt da ja eine nicht unerhebliche Schenkungssteuer an (oder gibt es Bedingungen, durch die man diese "umgehen" kann?), da wir noch jung und nicht verwandt mit dem Eigentümer sind. Wäre aber am sichersten, denke ich.

Welche Möglichkeiten gäbe es noch, die möglicherweise kostensparender sind? Könnte ich die Wohnung einfach kaufen gegen Betrag XY? Oder ist dies nur unter bestimmten (baulichen) Bedingungen möglich? Müsste dann jemand Steuern zahlen-der Verkäufer/Eigentümer? Es handelt sich um eine abschließbare Wohnung oben, die mittlere Etage, die dann meine Mutter und Partner bewohnen, hat aber keine Wohnungstür im üblichen Sinne (ich las irgendwas von Abgeschlossenheitsbescheinigung?).

Mietkauf oder dergleichen kommt nicht in Frage, da auch der Eigentümer keine Lust hat, Steuern darauf zu zahlen und das ganze Haus und Hof wollen wir auch nicht käuflich erwerben. Unser Interesse liegt an der Wohnung.

Vielleicht hat noch jemand zündende Ideen, auf die wir noch nicht gekommen sind (macht man ja auch nicht so oft sowas). ;)

Vielen Dank schonmal!

Finanzen, Wohnrecht, Rechte, Eigentumswohnung, Notar
Grundschuld im Grundbuch kann nocht gelöscht werden?

Hallo, habe mal eine Frage.

Ich habe mir im Mai 2016 ein haus gekauft. Der Kaufvertrag wurde vom Notar erstellt, das Geld wirde bezahlt und die Schüßel übergeben.

Da im Grundbuch noch alte Grundschulden eingetragen waren, wurde im Kaufvertrag deutlich erwähnt, dass der Verkäufer dafür zu sorgen hat, dass die Grundschulden gelöscht werden und er für die dafür entstandenen Kosten aufkommen muss.

Soweit sogut.

Jetzt hat sich rausgestellt, dass im Grundbuch zwei Grundschuldlasten ( von 1970 DM Zeiten) stehen, die nicht gelöscht werden können da es keine Gläubiger mehr gibt( Die Firma gibt es nicht mehr). Nach ewiger Vorschung und Suche nach den Angehörigen durch den Notar hat dieser es nun aufgegeben und meint dass der Käufer sich jetzt damit baschäftigen kann.

Solange die zwei Grundlasten im Grundbuch vermerkt sind, stehe ich als Käufer im Grundbuch als Vormerkung und nicht als Eigentümer. Ich bin der Meinung dass der Verkäufer sich darum kümmern muss denn so steht es schließlich im Kaufvertrag.

Kennst sich jemand damit aus oder hatte schonmal ein ähnliches Problem?

Frage ist ob ich das als Käufer akzeptieren muss dass im Grundbuch noch alte Grundlasten stehen oder ob ich mir das garnicht zum Problem machen soll?

Und was passiert mit der Vermerkung im Grundbuch?....Eigentümer ist immernoch der Verkäufer obwohl och in dem Haus schon seit 3/4 Jahr wohne.

Grundbuch, Grundschuld., Hauskauf, Hausverkauf, Notar
Kann man eine Grundschuld versichern lassen?

Hallo zusammen,

um die Frage zu klären, hier kurz zur Situation:

Meine Freundin und ich wohnen aktuell in einer eigenen Wohnung in meinem Elternhaus. Im Grundbuch eingetragen ist mein Vater. Zu einem späteren Zeitpunkt (Bsp. Renteneintritt meines Vaters) soll das Haus auf mich überschrieben und meine Schwester ausgezahlt werden.

Wir planen derzeit einen Anbau an das bestehende Haus und möchten hierfür einen Kredit aufnehmen. Um den Kredit zu bekommen muss auf das Haus eine Grundschuld in Höhe der Kreditsumme eingetragen werden. Laut Notar wäre hier der Ablauf: Mein Vater unterschreibt als Eigentümer und ich als Kreditnehmer. Mein Vater würde dann dinglich haften und ich würde privat haften.

Mein Vater hat jetzt folgenden gedankten:

Annahme: Verkehrswert vom Haus 300.000 €

Kreditsumme: 100.000€

Versicherungssumme bei Brandschaden: 300.000 €

Ich schlimmsten Fall (keiner hofft natürlich, dass das passiert) würde das Haus abbrennen, mein Vater bekäme die 300.000 € von der Versicherung. Er müsste aber auch direkt die 100.000 € an die Bank zahlen um den Gläubigern ihr Geld zurück zu geben. Somit hätte mein Vater ja das Risiko von 100.000 € und nicht ich.

Gibt es hier eine Möglichkeit einen solchen Fall abzusichern (Lebensversicherung, Risiko Lebensversicherung etc.)? Gibt es ggf. andere Wege den Kredit zu bekommen, sodass das Risiko bei mir liegt und nicht bei meinem Vater?

Ich werde in der kommenden Woche natürlich auch die Bank und die Versicherung zu diesem Thema befragen, hätte aber gerne vorher schon ein paar Ideen oder Anregungen.

Ich bin für jede Hilfe dankbar. :-)

Viele Grüße

Bergi.11

Kredit, Haus, Schulden, Bank, Versicherung, Lebensversicherung, Eigentumswohnung, Grundstück, Notar
Überlassungsvertrag Immobilie nichtig, aber nicht informiert worden?

Also, zu erstmal Glaube ich das meine Familie mich über Tisch ziehen will und der Notar da mit drinne hängt. Ich werde auf jeden Fall diese Woche noch zum Anwalt gehen, aber vllt könnt ihr mir helfen das ich bis dahin ruhiger schlafen kann.

Und zwar geht es um folgendes: Im Juni letzten Jahren haben mein Bruder und ich einen Überlassungsvertrag beim Notar aufsetzen lassen, in dem ich meine Rechte an einer Immobilie Ihm überschrieben habe. Meine Großmutter, welche uns die Immobilie im Jahre 99 überschrieben hat, war zu dem Zeitpunkt anwesend und im Raum.

Jetzt kam gestern Abend eine Rückerlassung des 99'er Vertrages in dem steht das ich das hätte nicht Veräußern dürfen und sie das somit berechtigt das Haus zurückzufordern, da sie dem ganzen nicht zugestimmt hat. Ich soll sämtliche Kosten tragen (auf gut deutsch: die kriegen das Haus und ich die ganzen Schulden).

Jetzt war mir aber zum Zeitpunkt der Überlassungsvereinbarung die Schenkung von 99' nicht bekannt und meine Oma hat auch nichts dazu gesagt, das ich das nicht darf.

Hat sie somit Vorsatz begangen (ja sie ist im besitzt ihrer vollen geistigen Kräfte) und vorallem, hätte ich nicht darüber benachrichtigt werden müssen, das der Überlassungsvertrag bei Gericht (Grundbuchamt) nicht vollstreckbar ist?

Mich fuckt das ziemlich ab und wenn ich mal eben auf die Schnelle frei kriegen könnte auf Arbeit würde ich morgen schon zum Anwalt rennen da mein Bruder auch ne Falsch Aussage getätigt hat (das steht aber auf einem anderen Blatt)

Recht, Gericht, Familienstreit, Notar
Eigentumswohnung bei Trennung (unverheiratetes Paar)?

Hallo liebe Forumskollegen,

ich habe eine Frage zum gemeinsamen Eigentumswohnungskauf bei einem unverheirateten Paar.

Zunächst einige Vorabinformationen zu uns beiden:

Ich (28 Jahre), 60.000 Euro Eigenkapital (angelegt, soll großteils angelegt bleiben), ca. 3.500€ Netto Monatseinkommen.

Sie (26 Jahre), 5.000 Euro Eigenkapital, 1.500 Euro netto Monatseinkommen

Wir wohnen seit knapp 1,5 Jahren in einer gemeinsamen Mietswohnung und würden uns gerne eine Eigentumswohnung kaufen, um nicht noch weitere Jahre ca. 10.000 Euro im Jahr an Miete zu bezahlen. Ich habe ein gutes Einkommen und einige Rücklagen gebildet, sie hat ein geringeres Einkommen und kaum Rücklagen gebildet.

Wir möchten uns nichtsdestotrotz gemeinsam eine Eigentumswohnung bis maximal 200.000 Euro kaufen. Aufgrund der unterschiedlichen Gehaltsgefüge möchten wir die Kosten unter uns beiden anteilig aufteilen.

Ich: 70-80% Sie: 20-30%

Dies würden wir dann auch im Notarvertrag aufnehmen.

Unsere ursprüngliche Idee war es, dass wir zwei getrennte Kreditverträge machen, Sie dann ca. 50.000 Euro und ich ca. 150.000 Euro und dann jeder seinen Kredit abbezahlt. Nach Rücksprache mit unserem Finanzberater ist das so nicht möglich, da die Bank nur einen kredit auf eine Immobilie ausstellt. Wir müssten das dann "unter uns separat" vertraglich regeln.

Nun zu meiner Frage:

Wie könnte eine solche Regelung aussehen? Sie kann letzlich kaum Eigenkapital einbringen und würde eine monatliche Rate zur Kredittilgung einbringen (z.B. 400€).

Wie würde man das im Falle einer Trennung regeln? Trotz unserer glüclklichen und guten Beziehung möchte ich im Falle einer Trennung soweit wie möglich alles bereits vorab geklärt haben: Nehmen wir mal den Fall an, Sie bezahlt 400€ pro Monat an Rate für die Rückzahlung des Kredites und hat dann pro Jahr 4.800€ abbezahlt (Zinsen aussen vor gelassen). Das wären in 5 Jahren 24.000 Euro). Im Falle einer Trennung müsste ich wohl die restlichen Anteile übernehmen. Aus meiner Sicht würde ich Ihr die 24.000 Euro an gezahlten Kredittilgungen allerdings nicht (gänzlich) zurückzahlen, da Sie sich die Mietkosten in diesem Zeitraum ja gespart hat. Somit würde ich eine Vergleichsmiete abziehen. Regelt man auch solche Dinge bereits vorab im Detail oder gibt es dort bereits gesetzlich auch Festlegungen diesbezüglich? Gibt es dort einen Begriff, unter dem ich weiter suchen kann?

Eine weitere Frage wäre, wie man das im Grundbuch aufsetzt, wenn ein Partner zwar Wohnungsanteile bekommen soll, aber kein Eigenkapital einbringt sondern lediglich einen Teil der monatlichen Kreditrate bezahlt?

Ich danke euch vielmals!

Viele Grüße, Sebastian

Kaufvertrag, Eigentumswohnung, Notar, Partner, Partnerschaft, Vertragsrecht

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