Erben trotz Erbverzicht?

6 Antworten

Wenn der Verzichtsvertrag formal wirksam geworden ist, gibt es für Sie keine Erbansprüche und keinen Pflichtteilsanspruch mehr. Ihre Wendung, dass Sie den Verzichtsvertrag unterschreiben "mussten", könnte darauf deuten, dass Sie das unter Druck gemacht haben, so dass eine Anfechtung des Verzichts in Betracht kommen könnte. Da Sie aber vermutlich eine Abfindung für Ihren Verzicht bekommen haben und überdies der damalige Notar für Ihre nötige Aufklärung über die Folgen des Verzichts gesorgt haben wird, sehe ich kaum Chancen für Sie. Überdies dürfte die Anfechtungsfrist (wegen Drohung oder Täuschung) von einem Jahr nach Ende der Drohung oder Entdeckung der Täuschung (§ 123 BGB) längst abgelaufen sein.

Geh mit dem Vertrag wieder zum Notar und stelle diesem deine Frage. Dann kannst du dir immer noch überlegen, ob du zum  Anwalt gehst. Ich befürchte,  du hast damals auch auf deinen Pflichtteil verzichtet. In deinem Vertrag könnte  dann so etwas wie das heute Erschiene Engelchen verzichtet hiermit gegenüber Papa auf die Geltendmachung ihrer Pflichteils oder etwaiger Pflichtteilergänzungsansprüchen. 

Womit immer noch sein könnte, dass es sich hier zB nur um einen Gegenstand handelt, der vielleicht damals von Papa an die 2. Frau verschenkt wurde ( Halbanteil eines Hauses? ) Lässt sich sicher nur mit Kenntnis des gesamten Vertrages beantworten. 

Engel

Der Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht hat zur Folge, dass der Verzichtende nicht als Erbe berufen ist und auch keinen Pflichtteilsanspruch hat, § 2346 Abs.1 BGB.

Die Erbfolge ist so zu beurteilen, als ob der Verzichtende vorverstorben wäre.

In der Regel wird ein (notariell zu  beurkundender) Erbverzichtsvertrag  mit einer Abfindung verbunden.

Vor Jahren musste ich einen Erbverzichtsvertrag unterschreiben auf Aufforderung meines von uns getrennt lebenden Vaters.

Sie mußten nicht und hätten auch nicht unterschreiben sollen. Für gewöhnlich bekommt man einen entsprechenden Gegenwert für den Verzicht. Ansonsten sind sie über den Tisch gezogen worden.

Habe ich trotzdem noch Ansprüche z.B. iHv geminderten Prozenten aus dem sonstigen Pflichtteil?

Mit einen Erbverzicht verzichten sie in der Regel ja auf Ihr Erbrecht. Insoweit werden sie da wohl keine Ansprüche mehr haben. 

Unter gewissen Umständen kann der Erbverzichtvertrag aber sittenwidrig sein, oder in diesen Fall nicht wirken.

Das ist aber nicht sehr aussichtsreich und sie brauchen auf jeden Fall einen guten Fachanwalt für Erbrecht wenn sie überhaupt eine Chanche haben wollen.

Das kommt ganz darauf an ob der Erbverzichtsvertrag gültig war. Ab zum Anwalt damit.

LG

Engelcheneins 
Fragesteller
 12.01.2017, 19:11

Wurde vor einem Notar geschlossen.