Notarvertrag Grundstück- /Hauskauf, Ehepartner, Unterschiedlich Eigenkapital

Hallo Forum,

wir stehen kurz davor ein Grundstück zu erwerben und darauf ein Haus zu bauen.

Das Grundstück wird uns über eine „Gesellschaft zur Grundstücksverwertung“ einschl. einer Pauschale (Eingabeplanung, eines Doppelhauses, Gebühren, Abrisskosten des Altbestands usw.) verkauft.

Parallel wurde von dieser Gesellschaft bereits eine Ausschreibung verschickt und ein Generalübernehmer gefunden, der das Haus zum Pauschalpreis baut.

Es handelt sich also um 2 Verträge: 1. Grundstückskauf 2. GU Vertrag Hausbau

Soweit so gut. Das Grundstück/ Haus will ich zusammen mit meiner Frau erwerben.

Nun zur Fragestellung:

Meine Frau und ich haben sehr unterschiedliches Grundkapital. D.h. Meine Frau gar keines , ich aber kann ca. ein Drittel der Gesamtkosten mit einbringen. Der Restliche Betrag wird über eine gemeinsame Finanzierung jeweils zur Hälfte aufgenommen.

Wir haben keinen Ehevertrag – sind somit eine Zugewinngemeinschaft.

Wie kann ich nun die Höhe meines Eigenkapitals so im Vertrag verankern, damit im Falle einer Scheidung die Anteile richtig berechnet werden können. D.h. sowohl während einer laufenden Finanzierung als auch nach deren Ende.

Ist es richtig, dass diese Anteile in den Notarvertrag gehören, der allerdings ja nur das unbebaute Grundstück betrifft !??! (Der Vertrag zum Hausbau findet ja nicht bei einem Notar statt). Wird beim Verkauf bzw. bei einer Scheidung nur der Notarvertrag des Grundstücks durchleuchtet und die darin verankerten Anteile gelten sowohl bebaut als auch unbebaut.

Da das Grundstück natürlich viel weniger Kostet wie das Grundstück einschl. Haus müssten sich diese Anteile dann Prozentual auf die Gesamtsumme beziehen ??

Wie sollen wir denn am besten Vorgehen oder haben Sie eine ganz andere, viel bessere Lösung für uns?

Danke schon jetzt für die HILFE.

Vertrag, Ehe, Eigenkapital, Grundstück, Notar, Unterschied
Immo Kaufvertrag - Abtretung üblich?

Hallo,

Wir sind gerade im Begriff eine Wohnung zu kaufen, und sind verunsichert über einen Paragraphen im Kaufvertrag, bei dem es um die Maklerprovision des Verkäufers und offene Beträge des Verkäufers bei der Verwaltung geht. Wenn ich das richtig verstehe, möchte sich der Makler zusichern lassen, dass die Provision sowie Zahlungsrückstände der Verkäufer im Zweifel durch uns beglichen werden müssen - im Zweifel auch, wenn der Kauf aus irgendeinem Grund storniert werden muss.

Es ist völlig klar, dass unser Anteil (Käuferanteil) an den Makler gezahlt wird. Ich kann jedoch nicht nachvollziehen, warum wir als Käufer auch noch für den Verkäuferanteil einstehen sollen. Ebenso besteht der Makler darauf, dass die Provision nicht zurückzahlbar ist, sollte der Kauf doch nicht zustandekommen. Könnten da auch noch Gläubiger von denen wir nichts wissen auf uns zukommen, bzw. die Hausverwaltung noch weitere unbekannte Posten auf uns abwälzen? Ist das ein gebräuchlicher Vertragsbestandteil?

Nachfolgend der passus aus dem Vertrag.

Vielen Dank für Eure Meinung


Soweit ein Gläubiger die Lastenfreistellung von Ablösungszahlungen abhängig macht, ist der Verkäufer verpflichtet, die Verbindlichkeiten zurückzuführen. Er beauftragt den Käufer, die Ablösung in Anrechnung auf den Kaufpreis vorzunehmen. Zahlung an sich selbst kann der Verkäufer insoweit nicht verlangen.

Weiterhin sind vorab aus dem Kaufpreis die den Verkäufer betreffenden Maklerkosten bei der XYZ Immobilien GmbH in Höhe von 9999,99 € auf deren Konto Nr. XYZ, sowie die vom Hausverwalter noch mitzuteilenden Wohngeldrückstände auf ein vom dem Hausverwalter noch anzugebendes Konto zu zahlen. Der Verkäufer tritt insoweit seinen Kaufpreisanspruch an die XYZ Immobilien GmbH sowie an die Wohnungseigentümergemeinschaft ab.

Diese Abtretungen werden hiermit offen gelegt. Der Käufer hat von den vorstehenden Abtretungen Kenntnis erlangt und ist mit den Abtretungen einverstanden. Dem Käufer ist bekannt, dass er mit schuldbefreiender Wirkung die entsprechenden Beträge nur noch an den jeweiligen Abtretungsempfänger bezahlen kann.

Der Verkäufer erklärt, dass der vorstehend vereinbarte Kaufpreis zur Ablösung der bestehenden Darlehensverbindlichkeiten und der aus dem Kaufpreis abgetreten Teilbeträge ausreicht.

.... Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass dem Makler aus diesem Vertrag ein selbständiger Anspruch gegen Käufer und Verkäufer auf Zahlung der jeweiligen Provision zustehen soll. Insoweit wird ausdrücklich ein echter Vertrag zu Gunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB abgeschlossen. Der Makler soll eine Kopie der Vertragsurkunde erhalten.

Immobilien, Makler, Notar, Vertragsrecht
Notar termin fest und trotzdem an einem anderen verkauft?

Hallo zusammen,Eigentlich sollte das Haus Zwangsversteigert werden und die bank hat einen Makler beauftragt das Haus zu verkaufen, wir haben mit dem makler kontakt aufgenommen und gefragt wie es laufen soll , im gutachten ist das haus auf 180000euro geschätzt worden, und er wollte eine finanzierungsbestätigung von 150000euro haben die er auch in 2 tagen bekommen hat. wir fragten ihn ob wir das haus anschauen könnten, er hat einen termin ausgemacht , wo wir das haus auch anschauen konnten, das haus gefiehl uns sehr gut und er rief mich am nächsten tag an,ich sagte ihm 150000 euro zu was er eigentlich auch haben wollte, daraufhin sagte er ob ich evtl. mehr bezahlen könnte weil er das Haus auch zum 1. mal mit uns angeschaut hat, hat er wohl gemerkt das das haus mehr wert ist, ich gab ein gebot ab von 160000euro was ihm gefiehl und er es mit der bank abklären müsste. 2 tage später rief ich ihn an er sagte mir das die bank das ok gibt ich solle mich schon vorbereiten er hat einen Notar termin am 28.8 ausgemacht, und schickte mir per e-mail den kaufvertrags entwurf mir zu.Heute ruft er mich an und sagt das der mann der wo verschuldet ist einen anderen verkäufer gefunden hat wo mehr bezahlt . es ist wie ein Schlag ins gesicht , wir haben schon alles geklärt gehabt und auch einen käufer für unsere jetzige wohnung gefunden,und jetzt stehen wir da und wissen einfach nicht weiter.Vielleicht könnt ihr mir paar tipps geben ,habe ich irgendwelche rechte ?

Bank, Hauskauf, Makler, Notar
Teil-Grundstück der Großeltern wurde überschrieben und nun wird es zu teuer wegen dem Bauamt...

Hallo,

Ich bzw meine Eltern haben ein großes Problem... Meine Oma hat nachdem mein Opa vor ein paar Monaten starb, jetzt alles auf ihre Kinder überschrieben, somit auch ein Teil-Grundstück für meine Eltern. Dieses Grundstück ist eine einfache Wiese ohne großen Nutzwert und ein Teil davon ist sogar unbrauchbar da es dort sehr feucht ist, schon fast wie ein Moor. Es ist ein dreieckiges Grundstück mit ca. 650 m². Aber es liegt direkt neben unserem Grundstück und daher haben meine Eltern gesagt dass Sie es nehmen. Es wurde auch schon notariell beurkundet und alles war kein Problem.

Bis jetzt...

Nun muss das Grundstück neu vermessen werden vom Vermessungsamt, da statt Grenzsteinen nur Stahlrohre die Grundstücksgrenze festlegen ( Was aber damals vom Vermessungsamt so gemacht wurde als mein Opa dieses Grundstück erwarb ) und das kostet mindestens 500 € hat man uns gesagt, dazu kommen noch die ganzen Gebühren vom Notar in Höhe von 475 € (Lageplan erstellen, Dokumentenpauschale, Entgelte für Post und Telekommunikation, Registereinsichten, Abrufgebühren, Vollzug eines Geschäfts, ...), welche meine Eltern auch noch zahlen müssen obwohl meine Oma da auch schon was bezahlen musste wegen der Überschreibung. Was ich erst recht dreist finde, der m²-Preis des Grundstückes wird auf 30 € gerechnet. 30 €??? Für eine einfache Wiese die zum Teil noch wie ein Moor ist??? Da frag ich mich schon was die damit verdienen wollen, das kann doch nicht sein!

Gibt es da nicht irgendetwas um den Preis günstiger zu machen? Wir wohnen am Land in einem kleinen Dorf, da sind 30 € definitiv zuviel! Ist dies dann überhaupt rechtskräftig wenn man den Preis erst jetzt gesagt bekommt und nicht damals bei der Überschreibung?

Bitte helft mir (uns), freue mich über jeden Kommentar der mir hier irgendwie weiterhelfen kann!

Vielen Dank!

Recht, Erbe, Erbschaft, Grundstück, Notar, teuer
Mündlicher Pachtvertrag: Was ist beim Grundstückskauf zu beachten?

Guten Tag, wir haben folgendes Problem: Wir möchten ein Baugrundstück in einem Wohngebiet kaufen, das der jetzige Eigentümer seit 15 Jahren einer Person überlassen hat. Laut Eigentümer gibt es keine Verbindlichkeiten, auch keine schriftliche Pacht. Er hat lediglich erlaubt, dass sein Grundstück genutzt werden kann und bekommt auch kein Entgelt hierfür (Pacht). Der Nutzer/ Pächter hat hauptsächlich Spermüll auf dem Grundstück gelagert. Es ist verwildert und nur an 2 kleinen Stellen kann man sehen, dass Gemüse angepflanzt wird. Er hat das Grundstück eingezäunt und abgeschlossen. Der Eigentümer hat nun den Pächter darüber informiert, dass das Grundstück verkauft wird und dieser hat ihm zugesichert (auch nur mündlich), dass er dieses in 6-8 Wochen räumen wird. Da unser Notartermin nun nächste Woche stattfindet, wissen wir nicht, ob wir etwas beachten müssen. Muss ein gesonderter Punkt in den Notarvetrag? Evtl, dass der Eigentümer den Pachtvertrag gekündigt und eine Frist gesetzt hat? Wir wussten bisher nichts von einer Pacht, da der Eigentümer nie von Pacht sprach. Handelt es sich überhaupt um eine Pacht, wenn die Nutzung kostenlos ist? Was können wir tun, wenn der Pächter das Grundstück nicht räumt? Haben wir als neue Eigentümer überhaupt Rechte? Können wir erst in 2 Jahren bauen? Wenn überhaupt... Wir würden gerne in Absprache mit dem Pächter das Schloss austauschen, sodass er noch räumen kann und wir mit Vermesser und Baufirma unser Grundstück betreten können. Wir würden ihm auch die Möglichkeit geben, das Gemüse zu ernten, denn unser Bau sollte erst im Herbst starten. Nur leider gelingt und keine Kontaktaufnahme und wir sind so verunsichert, dass wir nicht wissen, ob wir das Grundstück kaufen sollen.

Vertrag, Grundstück, grundstückskauf, Notar, pachtvertrag, Pacht
Lästiges Thema - Notarkosten für Verwalterzustimmung bei Kauf ETW

Hallo, ich weiß das Thema wird häufig diskutiert, aber dennoch bringe ich meinen persönlichen Fall hier mal ein. Wir haben eine ETW gekauft, welche wohl ab März auf uns über geht (nach Kaufpreiszahlung). Im Vorfeld haben wir uns natürlich mit den allerlei auf uns zukommenden Nebenkosten beschäftigt, von der Verwalterzustimmung und den damit verbundenen Kosten hatten wir aber quasi nichts gehört. Fakt ist nun, in der Teilungserklärung steht dass bei Verkauf die schriftliche Verwalterzustimmung von Nöten ist. Ein Kostenregelung existiert allerdings nicht. Nun haben wir heute von der zukünftigen Verwaltung die Notarkostenrechnung für die Verwalterzustimmung/Beglaubigung weitergeschickt bekommen (adressiert ursprünglich an die Verwaltung) mit der Bitte diese beim Notar direkt zu begleichen. Auch wenn diese noch zweistellig ist, so haben wir damit nicht gerechnet und fragen uns ob wir diese begleichen müssen. Im Kaufvertrag, auf den sich die Verwaltung beruft, steht zu den Kosten: "Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung sowie die anfallende Grunderwerbsteuer trägt der Käufer, mit Ausnahme jedoch der Kosten für die Löschung der nicht übernommenen Lasten und Grundpfandrechte, die vom Verkäufer zu tragen sind. Eventuelle Kosten für die Genehmigung von Erklärungen, die für eine Partei vollmachtlos abgegeben wurden, trägt die vertretene Partei selbst.! Gehören diese Kosten also ganz astrein zur "Durchführung" oder sagt nicht grad der letzte Satz, den ich ansonsten nicht verstehe, dass Kosten für derartige Erklärungen der Besteller zu zahlen hat?" Ich würde die Verwaltung bitten, die Rechnung an den derzeitigen Eigentümer zu schicken. Komme ich damit durch? Habe ja schließlich noch kein Vertragsverhältnis mit ihr und der Notar ist auch ein mir unbekannter.

Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Notar, Teilungserklärung, Wohnungskauf, Notarkosten
Lebenslanges Wohnrecht an andere Wohnung umschreiben?!

Hallo

Habe mir es nicht leicht getan eine passende Überschrift zu finden aber etwas besseres fällt mir nicht ein. Folgende Situation:

Meine Lebenspartner möchte eine 3 Zimmer Wohnung (Mehrgenerationenhauses) innerhalb seiner Familie kaufen. Die Wohnung hat seiner Großmutter gehört, die leider vor kurzem verstarb.

Zu der Wohnung gehören laut Teilungserklärung und Grundbuch zwei Kellerräume die vor einigen Jahren zu einer Wohnung umgebaut wurden für den Sohn "X" der Oma. Dieser lebt auch seit einigen Jahren darin, sowie ist ihm von seiner Mutter ein lebenslanges Wohnrecht auch im Grundbuch eingetragen worden.

Er zahlt, was eigentlich untypisch ist für Wohnrecht, für diese Wohnung € 200,00 Warmmiete, etwa 38m² pro Monat. Dies nur als Zusatzinfo.

Der Sohn "X" der in den Kellerräumen wohnt ist in einer Privatinsolvenz was in den nächsten Monaten endet und zusätzlich noch arbeitsunfähig (Bandscheibe, etc.). Was er für ein Einkommen hat Hartz IV, etc. ist nicht bekannt. Sowie kam in den letzten Jahren immer wieder Spannungen innerhalb der Familie auf.

Das Dachgeschoss wird von einem weiteren Sohn "Y" der Grossmutter bewohnt und ist auch von diesem Sohn "Y" Eigentum.

Da mein Lebenspartner mögliche ausstehende Mietzahlungen von Sohn "X" und Streitereien umgehen möchte für die nächste Jahre im Falle eines Kaufes. Kam die Frage auf, dass die Kellerräume alias Wohnung von Sohn "X" auf die Wohnung von Sohn "Y" übertragen wird im Grundbuch/Teilungserklärung. Sohn "Y" wäre damit einverstanden, da es sein Bruder ist.

Und damit wäre die Wohnung und weitere "Last" für den Erwerb frei für meinen Lebenspartner.

Wir haben uns bereits von einem Anwalt beraten lassen, der muss aber erstmal recherieren ausserdem wollte ich weitere Meinungen einholen.

1.) Ist es einfach die Kellerräume auf eine andere Wohnung innerhalb des Hauses zu übertragen?

Kann man dies gleichzeitig mit Kauf der Wohnung beim Notar veranlassen ohne dass es weitere Änderung wie z.B. in der Teilungserklärung bedarf? Ist hierfür ein Architekt notwendig?

2.) Nehmen wir mal an die Kellerräume bleiben an der WOhnung und der Sohn "X" stellt plötzlich die Mietzahlungen ein, kann man dagegen rechtlich vorgehen. Allerdings kann man ja nichts erwarten, wenn schon Privatinsolvenz und keine Möglichkeit einer Tätigkeit nachzugehen (Eigentlich schade - 50 Jahre alt der Mann seit über 10 Jahren arbeitslos-auch aufgrund Lustlosigkeit)

Alle weiteren Miteigentümer des Hause 4 Parteien wären mit der Änderung einverstanden. Das Haus steht auch einem Grundstück mit Erbpacht.

3.) Ist hier die Stadt als Eigentümer des Grundstückes zu fragen, wenn die Teilungserklärung geändert werden sollte?

Hoffe könnt mir helfen falls etwas fehlt bitte fragen an weiteren Infos.

Danke sehr Grüsse

Wohnrecht, Miete, Eigentumswohnung, erbpacht, Grundbuch, lebenslanges Wohnrecht, Notar, Teilungserklärung, Lebenslang
Verzugszinsen bei Wohnungskauf

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Ich habe mir diesen Sommer eine Eigentumswohnung gekauft. Im Kaufvertrag wurde als Kaufpreisfälligkeit der 01.08.2013 vereinbart. Um einen günstigen Kreditzins zu erhalten, wurde der Kredit teilweise mit dem Wohnhaus meiner Eltern beliehen, dass seit einiger Zeit abbezahlt ist. Das dazugehörige Grundstück ist Erbpacht und Eigentum der Kirche. Die Finanzierungsbank hatte insofern obligatorisch eine Stillhalterklärung der Kirche angefordert, die grundsätzlich vom Notar einzufordern ist. Der Notar war allerdings der Ansicht, dass eine Stillhalteerklärung nicht nötig sei, da die Löschungsbewilligung der im Grundbuch eigetragenen Bank meiner Eltern vorliegt. Die Bank war anderer Meinung. So kam es, dass ein Großteil des Kredits erst 2,5 Monate nach Kaufpreisfälligkeit ausgezahlt werden konnte. Ich hatte damals schon Muffe, dass mir die Verkäufer einen Strick aus der Sache drehen könnten, da diese bei Nichtzahlung direkt einen vollstreckbare Titel gegen mich in der Hand hätten. Über den zuständigen Makler konnte ich mit den Verkäufern, ein nett wirkendes älteres Ehepaar, im August allerdings vereinbaren, dass ich den Schlüssel schon vor Kaufpreiszahlung erhalte und die Wohnung Ende August beziehen kann. Die spätere Kaufpreiszahlung wäre "Kein Problem". Der endgütige Kaufpreis wurde dann am 12.10.2013 ausgezahlt. Am 22.11.2013 habe ich ein Schreiben vom Verkäufer erhalten, mit welchen dieser knapp 600 EURO Verzugszinsen von mir einfordert.

Frage: Kann ich mich in irgendeiner Form dagegen wehren? Zum einen habe ich die später Auszahlung nicht verschuldet und zum anderen haben wir eine spätere Zahlung im Vorfeld bereits (mündlich) vereinbart. Weiter habe ich bereits ab dem 01.08.2013 das Hausgeld und sonstige Kosten in voller Höhe übernommen, obwohl im Kaufvertrag folgendes vereinbart ist: Der Verkäufer wird den Besitz mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises übergeben. Mit dem Besitz gehen Nutzungen, Lasten und Gefahr auf den Käufer über [...] Der Käufer tritt mit Wirkung vom Zeitpunkt des Besitzübergangs in sämtliche Verpflichtungen der Verkäufer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und gegenüber dem Verwalter ein.

Kann ich dass gezahlte Hausgeld ggf. verrechnen?

Vielen Dank vorab.  

Immobilien, Notar, Wohnungskauf
Eigentum/Gütertrennung bei einem Haus bei Hochzeit und anschl. Scheidung - Ehevertrag nötig?

Ich versuche es möglichst kurz und prägnant zu fassen.

Ich besitze eine Immobilie die ich 2 Jahre vor der Ehe gekauft habe. Kaufpreis sagen wir 200.000€. 100.000€ aus meinem Eigenkapital bezahlt, 100.000€ Schulden sind noch drauf. Im Grundbuch bin nur ich eingetragen. Rate an die Bank zahle nur ich.

Lebensgefährtin wohnt mit im Haus und trägt die Nebenkosten(400€ im Monat was in etwas einer Miete entsprechen würde).

Aussage/Stand heute : Ich hab das Haus + das finanzielle Risiko zu tragen und Sie zahlt nur Miete hat dafür aber auch nicht das Risiko aber auch nie Eigentum.

Gehen wir davon aus wir heiraten nun in 2014 und da es nicht so läuft wie geplant (was ich nichth offen will) lassen wir uns 2021 wieder scheiden.

Da sich dann an die mündliche Aussage von oben natürlich keiner mehr erinnert meine Frage ob Sie etwas einklagen/erwirken kann ,z.B. 50% der abgetragenen Schulden in den 7 Jahren (weil es ja eine Zugewinngesmeinschaft wäre). Oder wäre Sie da "aussen vor" da ich ja als einziger im Grundbuch eingetragen bin, alleine den Kaufvertrag unterschrieben habe, alleine den Kredit abbezahlt habe und das Risiko getragen habe und sie "nur Miete" gezahlt hat ?

Oder wenn dem nicht so ist, könnte man so etwas vorab über einen Ehevertrag regeln ? Das bei einer Scheidung klar ist, dass die Immobilie mir gehört und alles was in den x Jahren Ehe abbezahlt wurde auch meins ist ? Bei "anderen" Gütern also Fernseher, Küche, Auto etc. wäre mir das ziemlich egal aber die Immobilie wäre meine Altersvorsorge und hätte für mich allerhöchste Wichtigkeit.

Hoffe auf eine hilfreiche Antwort ! DANKE!

Liebe, Leben, Scheidung, Immobilien, Ehe, Ehevertrag, Gerechtigkeit, Gütertrennung, Notar, Verantwortung, Wert, zugewinn

Meistgelesene Fragen zum Thema Notar