Wohnungskauf, Treuhandauftrag - wer trägt die Kosten?
Hallo, ich habe vor kurzem eine Eigentumswohnung gekauft. Alles war soweit klar. Die Finanzierung ist geregelt und der Kaufvertrag ist auch schon unterschrieben. Die Noterrechnungen sind bezahlt, jetzt bekomme ich jedoch nochmals Post vom Notar mit einer weiteren Rechnung. In dieser Rechnung Ist ein Posten mit dem Namen "Betreuungstätigkeit: Überwachung Treuhandauflagen" ausgewiesen.
Davon wusste ich vorher nichts und der Verkäufer hatte mir nichts darüber erzählt. Prinzipiell ist es nicht schlimm, ich möchte nur gern wissen der die Kosten dafür tragen muss. Käufer oder Verkäufer?
Danke, Enrico
1 Antwort
Das wird eigentlich im Kaufvertrag geregelt. Die Kosten der Urkunde trägt der Käufer, die Kosten für die Lastenfreistellung bzw. die Treuhandauflagen übernimmt aber eigentlich der Verkäufer. Was kannst du schließlich dafür, dass der Verkäufer noch einen laufenden Kredit hat und von dir abgelöst werden muss?
Sollte nichts weiter darüber geregelt sein, dann musst du diese Kosten tragen. Du kannst allenfalls hoffen, dass der Verkäufer "kulant" ist und diese Kosten übernimmt.