Kann man sich Exklusivität beim Immobilenkauf sichern?
Hallo,
Wir wollen eine Immobile kaufen, angeblich gibt es noch drei weitere Parteien, die auch Interesse haben und mit Banken in Gesprächen sind. Uns wurde gesagt, wer zu erst kommt, bekommt die Immobilie. Aber es wurde auch angedeutet, dass sich der Verkäufer freuen würde, wenn es in ein Bieterverfahren gehen würde.
Wenn wir das OK der Bank an den Makler weiterleiten, würde der einen Notartermin ansetzen.
Wie können wir jetzt sicher stellen, dass wir nicht aud den Notarkoszen ohne Kauf sitzen bleiben - wenn es dann heissen sollte...wir gehen doch in ein Bieterverfahren NACH dem Notartermin.
Besten Dank!
6 Antworten
In der Regel heißt so etwas Reservieren und wird vorgenommen, wenn eine Partei die Immobilie mit ein paar Prozent des Kaufpreises anzahlt. Hier muss man aber sehr aufpassen, da es wohl gängig ist, dass solche Reservierungsvereinbarungen so geschlossen werden, dass die gezahlte Summe auf jeden Fall fällig wird, selbst wenn die Bank kein oK gibt und kein Kauf zustande kommt. Der Notar kommt immer erst später ins Spiel.
Immobilienkäufe müssen vom Notar beurkundet werden sonst sind sie ungültig. Daher sollte man auch vorher nichts zahlen.
So eine Absprache kann es mit Sicherheit geben. Nur muss sich keiner daran halten, außer, das Vorkaufsrecht wird notariell beurkundet, und damit beißt sich die Katze in den Schwanz.
Eine Vereinbarung mit dem Makler nützt überhaupt nichts, da er nicht Verkäufer sondern Vermittler ist. Nur wenn der Verkäufer dem Käufer notariell zusichert, dass er zu dem ausgehandelten Preis der bis zu einem bestimmten Tag gilt, das Objekt bekommt, nützt dies etwas.
Ein Bieterverfahren ist eine unverbindliche Vorauswahl des Verkäufers, welches manche Makler als Vertriebsform anbieten. besser wäre dann schon die freiwillige Versteigerung. Siehe: http://www.nowak-ag.de/3201/index.html
D.h. der Höchstbieter bekommt das Objekt zum Preis des Zweitbieters. Damit ist sichergestellt, das der Käufer nicht zuviel bezahlen muss. Formel gebunden ist zunächst nur der Käufer. Allerdings ist der Verkäufer nicht daran gebunden. Wenn ihm das Gebot zu gering ist, muss er nicht verkaufen. Passt es, gehen beide Vertragsparteien zum Notar und unterschreiben die Kaufvertragsurkunde. Erst dann ist der Kauf sicher.
Wenn er dann einen Bietverfahren macht würde er auch kein Notartermin machen. ganz einfach!
Wenn er den Notatermin macht muss er ihn ja auch zahlen da er den Termin ja geordert hat.,
Wir kaufen auch gerade, haben 2 Jahre gesucht und endlich das passende gefunden!
Hoffe es klappt, von der Bank haben wir schon das OK!
Habe mal etwas Gegoogelt und auch was interessantes gefunden -Bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird- schau selbst mal hier der Link:
http://www.immonet.de/service/tipps-kaufvertrag.html
Beantwortet deine Frage nicht oder eventuell doch