Wohnungskauf Eigentumswohnung. Kann man den Kauf wieder absagen?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Kaufvertrag bei Immobilien ist erst gültig wenn du Ihn unterschrieben hast und er notariell beglaubt worden ist - also hast du keinerlei Konsequenzen zu fürchten es is nur nicht die feine Art... ^^

Kleinelli 
Fragesteller
 26.01.2012, 10:16

Danke für die Auskunft das ist schon klar, aber der Makler hat mich auch ganz schön unter Druck gesetzt, also würde ich sagen selbst schuld und noch bin ich nicht soweit daß ich absage eher Anfang der Woche.

guterwolf  26.01.2012, 10:34
@Kleinelli

dann solltest du den Makler trotzdem informieren, bevor dieser den Notar mit der Erstellung Kaufvertrag beauftragt, denn dann müsstest du zumindest dem Notar die Gebühren zahlen. Schreib dem Makler, dass er den Notar noch nicht beauftragen soll, du würdest dich Anfang der Woche wieder melden.

Nein, Du musst nicht kaufen.

Darüber hinaus entfaltet eine email keinerlei rechtlich bindende Wirkung - weniger als ein gesprochens Wort.

Ein Schaden, der eine evt. Schadenersatzpflicht begründet, kann nmE auch nicht eingetreten sein.

Kleinelli 
Fragesteller
 26.01.2012, 10:14

Er hat auch noch andere Interessenten für die Wohnung. Ich glaube nicht, daß es ein so großes Problem sein wird jemand andern zu finden. Ich wollte auch noch das Wochenenden überlegen und dann Anfang der Woche schreiben, wenn ich zurücktrete. Ich meine auch etwas gehört zu haben wo eine Person sogar den Notartermin platzen ließ und dann war es das eben. Das habe ich aber auf keinen Fall vor. Danke für die Auskunft darf ich fragen woher du es weißt?

WetWilly  26.01.2012, 10:17
@Kleinelli

Ich bin zwar kein Jurist, habe aber trotzdem einiges an juristischer Ausbildung genossen...

jockl  26.01.2012, 10:17

Bitte Vorsicht mit solche Aussagen. Ich war lange im Immo-Geschäft tätig aber nie als Makler. Das ware zu weit unter meinem Niveau gewesen

guterwolf  26.01.2012, 10:36
@jockl

Das ware zu weit unter meinem Niveau gewesen

ich weiß ja nicht was du für Makler kennst....

@Kleinelli: ich makele und weiß wovon ich rede...

Silli0815  26.01.2012, 10:39

Dass E-Mails keine rechtlich bindende Wirkung haben, sehen Anwälte Gott sei Dank anders!

WetWilly  26.01.2012, 10:45
@Silli0815

Anwälte vielleicht - Richter nicht. (Ausnahmen gelten für Geschäfte, die ausschl. über das Internet getätigt werden).

Kleinelli 
Fragesteller
 26.01.2012, 11:11
@WetWilly

Nun weiß ich ja auch nicht mehr so recht, was gilt. Aber eigentlich ist es logisch, daß ein email nicht wirklich als Kaufvertrag gelten kann, da es ja jeder schreiben kann und es keine Unterschrift beinhaltet.

guterwolf  26.01.2012, 13:09
@Kleinelli

Ist das denn so schwer zu verstehen?

Du hast dem Makler gesagt, du willst kaufen und ihn beauftragt einen Notartermin zu vereinbaren. Bis jetzt fällt überhaupt noch nichts finanzielles an.

Wenn du aber absagst bekommt der Makler keine Provision. Aber: ist der Notar bereits tätig geworden, sind dafür dessen Kosten zu tragen.

Also, wenn du dir nicht mehr sicher bist, teil dem Makler umgehend mit, dass er den Notartermin erst mal nicht machen soll.

Mit einer email schließt du keinen Kaufvertrag, aber sehr wohl hast du per email deine Kaufabsicht bekundet und den Auftrag gegeben, einen Notartermin zu vereinbaren. Und wenn du das nicht rückgängig machst, der Notar tätig wird und du dann absagst, hast du die Kosten für den Notar zu tragen. Der Makler selbst bekommt erst Provision wenn das Geschäft abgeschlossen ist.

Jetzt alles klar?

So lange du keinen Kaufvertrag gemacht hast, der Notar noch nicht tätig geworden ist, in dem er einen Kaufvertrag ausstellt, musst du nichts bezahlen. Weder an den Makler, noch an andere.

kontinent4  26.01.2012, 11:13

Genau so ist es, weil u.a. die Leistungen des Maklers erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrages vergütet werden.

Kleinelli 
Fragesteller
 26.01.2012, 11:20
@kontinent4

Bist du dir diesbezüglich ganz sicher? Ich glaube es auch mal gehört zu haben, weil ja einen Vertrag aufzusetzen nicht so die Welt ist heute mit dem PC. Kleinelli

kontinent4  26.01.2012, 11:30
@Kleinelli

Ja, ich habe das schon 3 Mal mit Makler+Notar hinter mir und weiß, wovon ich schreibe! Wie schnell und warum der Vertrag "schnell" aufgesetzt ist, was im übrigen so nicht stimmt, ist unerheblich. Voraussetzung für die Maklervergütung: Auftrag an den Makler, in welcher Form auch immer, hierzu gäbe es noch einiges zu sagen, ist aber hier nicht Thema.

guterwolf  26.01.2012, 13:03
@kontinent4

Bist du dir diesbezüglich ganz sicher? Ich glaube es auch mal gehört zu haben, weil ja einen Vertrag aufzusetzen nicht so die Welt ist heute mit dem PC. Kleinelli

jeder Vertrag ist im Grunde individuell, denn er wird nach den Wünschen des Käufers gestaltet, das bist du und wenn der Notar mit seiner Arbeit angefangen hat, ist das zu vergüten.

speeedi  26.01.2012, 19:47
@Kleinelli

@Kleinelli

Das hat damit gar nichts zu tun. Es gibt eine Notarverordnung und eine Notargebührenordnung. Das ist entscheidend, nicht wie der Notar seine Kaufvertragsentwürfe anfertigt

Also, mit der Beauftragung des Notars wird die Gebühr für die Anfertigung des Kaufvertragsentwurfs fällig. Wenn Du Glück hast, er noch nicht angefangen hat und jovial ist, fallen vielleicht keine Gebühren an.

Der Makler erhält nur etwas bei erfolgreich vermitteltem Vertrag, somit nichts. Es sei den es gäbe einen schriftlichen Maklervertrag zwischen Euch mit einer Vergütung.

Grundsätzlich kannst Du immer vom Kauf absehen, solange der Vertrag (beim Notar) nicht unterschrieben ist.

Du hast noch nicht Unterschrieben weder beim Makler noch beim Notar d.h du das die WOhnung noch garnicht gekauft hast da noch kein Kaufvertrag besteht und daher kannst du dem Makler wieder per E-Mail schreiben das du doch kein Interesse daran hast aber auf nummer sicher würde ich persönlich anrufen und sagen das du die Wohnung doch nicht kaufen möchtest dann wird er dich wohl aufklären wenn unklarheiten bestehen.