Darf eine Grundbuchänderung ohne meine Zustimmung erfolgen?

1 Antwort

Das Grundbuch und das Grundbuchrecht haben die Aufgabe, dem wirtschaftlich sehr bedeutsamen Rechtsverkehr über Grundstücke eine sichere Rechtsgrundlage zu geben. Alle Rechtsverhältnisse, die im Hinblick auf ein Grundstück von Bedeutung sind, sollen sich ebenso wie Rechtsänderungen klar und übersichtlich aus dem Grundbuch ergeben. Dies ist eine wesentliche Grundlage für sämtliche von Grundbuchrechtsänderungen und -eintragungen betroffene Teilnehmer des Rechtsverkehrs.

Dies bedeutet, dass für die Rechtsänderung an Grundstücken neben der Eintragung im Grundbuch weiterhin die übereinstimmende Einigung der Beteiligten erforderlich ist. Die Einigung über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung sind erforderlich zur ................. http://www.notar-dormagen.de/grundbuch.html

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