Wie verhält es sich mit Kindsunterhalt, wenn ein Kind in eine Pflegefamilie gegeben worden ist. Ist man grundsätzlich zu Unterhaltszahlungen als Elternteil verpflichtet außer in Höhe des Kindergeldes? Hängt der ggf zu zahlende Betrag vom Einkommen ab? Kann es sein, dass auf die Zahlung von Unterhalt an die Pflegefamilie verzichtet wird durch das Jugendamt, wenn man nicht unterhaltsfähig ist? Muß man durch das Jugendamt einen Bescheid bekommen? Wenn kein Kindsunterhalt gezahlt wird, ist deshalb der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte weg? BITTE HELFT MIR ich muß dazu berichten!!!! DANKE!!!