Kann ich mit dem Notar vereinbaren schon vor der Grundbucheintragung renovieren zu dürfen?

7 Antworten

Ein Notar nimmt keine Grundbucheintragung vor, sondern beantragt sie lediglich. Mit dem Notar kann auch keine Vereinbarung über eine Vorab-Renovierung getroffen werden, denn er ist nicht Vertragspartner, sondern der Verkäufer. Du musst dich also mit ihm absprechen und wenn er einverstanden ist, kann der Vertrag entsprechend geändert werden.

Sie können mit dem Verkäufer abstimmen, dass Sie z.B. schon vor  der Fälligkeitmitteilung des Kaufpreises, Zahlung und anschießendem Besitzübergang, im Kaufpobjekt ausschließlich solche Maßnahmen treffen (z.B. streichen und tapezieren) dürfen, die der Wertverbesserung des Kaufgegenstandes dienen, ohne diesen jedoch nachteilig zu verändern (keine baulichren Veränderungen).

Eine solche Vereinbarung mit dem Verkäufer kann der Notar dann in den Kaufvertag zusätzlich aufnehmen.

Rechtlich gesehen, darf der Käufer erst nach der Besitzübergabe das Grundstück betreten. Diese Besitzübergabe ist nicht zwingend identisch mit der Eigentumsübertragung. Zustimmen muss aber der Verkäufer, denn diesem steht das Nutzungsrecht bis zur Besitz- längstens bis zur Eigentumsübertragung zu.

Wenn ihr renovieren wollt, müsst ihr eine entsprechende Vereinbarung mit dem Verkäufer treffen. Dieser muss vor der Zahlung des Kaufpreises euch vertrauen, dass alles ordnungsgemäß abgewickelt wird. Wie das möglich ist, wäre im Rahmen der Kaufvertragsverhandlungen zu klären. Möglich wäre dies, einen Anspruch darauf gibt es aber nicht.

Da wir es aber eilig haben mit der Renovierung des Hauses zu beginnen, da wir ja auch aus unserer Mietwohnung raus müssen,

?? Das ist nicht besonders klug. So ein Kauf + Umzug ist ansich schon genug Streß, da sich jetzt auch noch selbst zusätzlich zeitlich unter Druck zu setzen, macht die Sache auch nicht entspannter.

Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt erst nach Zahlung des Kaufpreises.

Und mit der Renovierungs kannst Du dann nach Erhalt des Schlüssels sofort beginnen.