Notarsitz beim Hauskauf?

4 Antworten

Örtliche Zuständigkeit des Notars

Der Notar ist frei wählbar. Der Notar darf jedoch Amtshandlungen
nur vornehmen, wenn die Beurkundung in seinem Amtsbezirk erfolgt.

Nicht maßgeblich ist, ob Rechtsgeschäfte außerhalb des Amtsbezirkes
des Notars ihre Wirkungen entfalten. Daher ist es unerheblich z.B. bei
einem Grundstückskaufvertrag, wo sich das Grundstück befindet. Der Notar
kann auch Grundstücksangelegenheiten beurkunden, die sich auf
Grundstücke außerhalb seines Amtsbezirkes erstrecken.

http://www.notar-dormagen.de/all_info.html

Das ist egal. Der Käufer wählt in der Regel den Notar frei, da dieser ihn auch bezahlt. Du kannst theoretisch ein Haus in München kaufen und einen Notar in Hamburg beauftragen.

Es ist völlig egal, wo der Notar seinen Sitz in Deutschland hat. Wenn alle damit einverstanden sind, steht dem nichts im Wege.

Ja ist vollkommen egal